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Session: 05.12.2013
In der Aprilsession 2012 hat der Bündner Grosse Rat seine Geschäftsordnung revidiert. Unter anderem wurde damit die Grundlage für die elektronische Abstimmung geschaffen. Beschlossen wurde, dass die Ergebnisse der Schlussabstimmungen „auf Namenslisten ausgedruckt und gespeichert“ werden. Diese Namenslisten sind zudem öffentlich zugänglich zu machen.

Schon damals wurde moniert, dass diese Formulierung und das Prozedere dazu nicht zeitgemäss sind. Die interessierten Bürger/-innen informieren sich immer mehr via Internet. Schlussresultate von zu Ende beratenen Botschaften sind für sie interessant. Man möchte aber nicht nur die halbe Wahrheit erfahren, sondern auch die für die Behandlungen von Geschäften im Grossen Rat oft massgebenderen Entscheide zu Detailfragen.

Der Grosse Rat hat im April 2012 mit 53 zu 48 Stimmen entschieden, bei der vorstehend zitierten Fassung in der Geschäftsordnung zu bleiben.

Mit etwas Abstand betrachtet darf heute davon ausgegangen werden, dass sich die geltende Praxis mit ausgedruckten Listen nicht wirklich bewährt. Zudem bleibt für die Bürger/-innen ein Mangel an Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheiden.

Aus diesem Grund beantragen die Unterzeichnenden, die Geschäftsordnung des Grossen Rates wie folgt zu ändern:

Art. 62a Abs. 2 bisher

„Die Ergebnisse der Schlussabstimmungen werden auf Namenslisten ausgedruckt und gespeichert. Die Namenslisten werden öffentlich zugänglich gemacht.“

Art. 62a Abs. 2 neu

„Die Ergebnisse der Abstimmungen werden auf Namenslisten gespeichert. Diese Namenslisten werden auf der Internetseite des Kantons publiziert.“

Chur, 5. Dezember 2013

Thöny, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag, Locher Benguerel, Müller (Davos Platz), Noi-Togni, Peyer, Pfenninger, Pult, Trepp, Deplazes, Hensel, Michel (Igis), Monigatti