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Session: 21.10.2014
Verschiedene Medien haben in den letzten Wochen berichtet, dass Unternehmen ihre Steuern mit verschiedenen Instrumenten zu optimieren versuchen. Unter anderem wurde auch über die in Graubünden ansässige Ems-Chemie-Gruppe berichtet, die angeblich mittels Abtreten von offenen und zukünftigen Forderungen an eine Tochterfirma in Luxemburg (sog. Factoring) steuerliche Einsparungen erzielt.

Die Unterzeichnenden fragen die Regierung deshalb an:

1. Welche Instrumente zur Einsparung von Steuern (Steueroptimierung) sind der Regierung respektive der Steuerverwaltung bekannt, die auch von Bündner Unternehmungen angewandt werden?

2. Wie beurteilt die Regierung die Steueroptimierungspraktiken mit Blick auf die Bündner Volkswirtschaft, aber auch mit Blick auf die Steuermoral von KMUs und natürlichen Personen?

3. Welche finanziellen Auswirkungen haben die Steueroptimierungen von Unternehmen, die in Graubünden domiziliert sind, auf die Steuereinnahmen des Kantons und der entsprechenden Gemeinden?

4. Gibt es Hinweise darauf, dass in Graubünden steuerpflichtige Unternehmen, die ihre Steuern optimieren, gleichzeitig unter dem Titel „Wirtschaftsförderung“ in den Genuss von Steuererleichterungen durch den Kanton kommen?

5. Die Praxis der Steueroptimierung kann unter dem Gesichtspunkt der moralischen Opportunität unterschiedlich beurteilt werden. Hingegen ist sie rein rechtlich zulässig, was der Gesetzgeber mit der Ausgestaltung der Steuergesetzgebung auf nationaler und kantonaler Ebene in der Vergangenheit unterstrichen hat. Die Regierung wird daher angefragt, ob sie bereit ist, eine umfassende Auslegeordnung sämtlicher legaler Steueroptimierungspraktiken und deren Auswirkungen auf den Finanzhaushalt des Kantons in einem Bericht darzulegen. Ein solcher Bericht schafft einerseits Transparenz und ermöglicht eine sachliche Debatte. Andererseits zeigt er Handlungsspielräume für zukünftige, unter Umständen finanziell schwierigere Zeiten auf.

Chur, 21. Oktober 2014

Peyer, Atanes, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Cahenzli-Philipp, Caviezel (Chur), Deplazes, Gartmann-Albin, Jaag, Locher Benguerel, Monigatti, Noi-Togni, Perl, Pfenninger, Pult, Thöny

Antwort der Regierung

In Beantwortung der Anfrage Trepp betreffend Auswirkungen der Steuergesetzrevision August 2009 hat die Regierung dargelegt, was Gegenstand einer Anfrage sein kann und was in der Form eines Auftrages vorgebracht werden muss. Auf diese Ausführungen in RB Nr. 1200/2013 kann verwiesen werden.

Die Fraktionsanfrage betreffend Instrumente zur Steueroptimierung sprengt den Rahmen einer Anfrage deutlich. Die Beantwortung der Anfrage wäre ohne Konsultation der Steuerdossiers der juristischen Personen und der Selbständigerwerbenden nicht möglich und würde einen massiven Arbeitsaufwand verursachen. Die Regierung verzichtet daher auf die inhaltliche Beantwortung der konkret gestellten Fragen.

Die Regierung spricht sich aber auch aus sachlichen Gründen gegen die Beantwortung der Fragen aus: Im harmonisierten Unternehmenssteuerrecht hat der kantonale Gesetzgeber nur einen minimen Gestaltungsspielraum. Ein solcher besteht beispielsweise im Bereich der Sofortabschreibungen oder der Steuererleichterungen. Die Frage der Sofortabschreibung wurde im Fraktionsauftrag FDP betreffend „Graubünden als Unternehmensstandort stärken“ thematisiert und die Regierung hat sich bereit erklärt, diesen Punkt zu prüfen (GRP 2013-2014, S. 1030). Die Frage der Steuererleichterungen wurde im Rahmen des Wirtschaftsberichts behandelt und muss nicht zusätzlich von der Regierung diskutiert werden.

Steueroptimierungen sind legale Massnahmen zur Kostenreduktion im Bereich der Steuern und es ist Aufgabe der Steuerverwaltung, im Veranlagungsverfahren zu prüfen, ob die gesetzlichen Regeln eingehalten werden. Die Optimierung der Kosten stellt eine der zentralen Aufgaben für jeden Unternehmer dar, um die Konkurrenzfähigkeit seines Betriebes zu stärken und die Arbeitsplätze langfristig erhalten zu können. Steueroptimierungen können daher nicht grundsätzlich als verwerflich, unmoralisch oder gar illegal bezeichnet werden.

Gegen unzulässige und wirtschaftlich nicht begründete Gewinnverschiebungen auf dem internationalen Parkett hat die OECD das Projekt "Base Erosion and Profit Shifting" (Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung) an die Hand genommen. Die Gewinne sollen dort versteuert werden, wo die Wertschöpfung stattfindet. Diese Bemühungen werden von der Regierung unterstützt, wenngleich die Bündner Unternehmungen davon nur am Rande betroffen sein dürften.

18. Dezember 2014