Navigation

Inhaltsbereich

Session: 11.12.2014
In seiner Antwort auf die Interpellation 14.1083 betreffend die Förderung der Information von und nach Italienischbünden, die dem Nationalrat am 25. September 2014 unterbreitet wurde, verwies der Bundesrat auf seine Bereitschaft, den Leistungsauftrag der Agentura da Novitads Rumantschas (ANR) zu fördern, um die Information zwischen den kantonalen Sprachgemeinschaften zu erweitern und somit den Empfehlungen des Europarates in seiner Resolution CM/ResCMN(2014)6 vom 28. Mai 2014 Folge zu leisten.

In diesem Zusammenhang soll erwähnt werden, dass die Frage nach der Information zwischen den Sprachgemeinschaften in der Schweiz ebenfalls von der Eidgenössischen Medienkommission in ihrem Bericht (Medienförderung: Standortbestimmung und Empfehlungen für die Zukunft) vom 5. September 2014 aufgeworfen wurde. Dieser Bericht empfahl, die Medien vermehrt zu fördern, damit sie «zum Informationsaustausch über die Sprachregionen und die Regionen im Allgemeinen» sowie zur Stärkung der «Sprachverständigung» (S. 18) beitragen.

Die Unterzeichner beauftragen die Regierung des Kantons Graubünden, den Leistungsauftrag der ANR in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Kultur für die nächste Leistungsvereinbarung im Sinne der Interpellation 14.1083 zu erweitern. Eine solche Vereinbarung darf aber in keinem Fall auf Kosten der rätoromanischen Dienstleistungen der ANR geschehen.

Chur, 11. Dezember 2014

Albertin, Della Vedova, Pult, Atanes, Blumenthal, Bondolfi, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Caluori, Casanova (Ilanz), Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Chur), Claus, Danuser, Darms-Landolt, Deplazes, Dosch, Epp, Fasani, Felix (Scuol), Florin-Caluori, Gartmann-Albin, Giacomelli, Gunzinger, Hartmann, Heiz, Jaag, Kunfermann, Lamprecht, Locher Benguerel, Michael (Donat), Michael (Castasegna), Monigatti, Müller, Niederer, Noi-Togni, Papa, Pedrini, Perl, Rosa, Sax, Schutz, Steck-Rauch, Tenchio, Thomann-Frank, Tomaschett-Berther (Trun), Weidmann, Widmer-Spreiter, Cajacob, Tuor

Antwort der Regierung

Gemäss Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften kann der Bund Finanzhilfen an Nachrichtenagenturen von gesamtschweizerischer Bedeutung gewähren, welche über die vier Sprachregionen des Landes berichten (Art. 18 SpG CH, SR 441.1). Die entsprechende Verordnung führt aus, dass eine Nachrichtenagentur von gesamtschweizerischer Bedeutung sei, wenn sie regelmässig Informationen in mindestens drei Landessprachen veröffentlicht (Art. 13 Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften [SpV CH; SR 441.11]). Die einzige Nachrichtenagentur, die diesen Gesetzesvorgaben entspricht, ist die Schweizerische Depeschenagentur AG (SDA). Sie verbreitet seit Jahrzehnten in den drei Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch Informationen aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur.

In den genannten Gesetzesbestimmungen nicht geregelt ist hingegen die Unterstützung einer rätoromanischsprachigen Nachrichtenagentur. Die Regelung der Beiträge von Bund und Kanton an die Agentura da Novitads Rumantscha (ANR) haben deshalb in separate Artikel der Sprachgesetzgebung Eingang gefunden (Art. 22 SpG CH resp. Art. 11 Sprachengesetz des Kantons Graubünden [SpG GR; BR 492.100]). Diese spezielle Situation der ANR betont auch der Bundesrat in seiner Antwort vom 19. Februar 2014 auf die Anfrage Semadeni bezüglich «Nachrichtenagentur in italienischer Sprache in Chur» vom 11. Dezember 2013 (13.1088), in welcher er unter anderem festhielt: «Der Basisdienst der SDA wird gleichwertig in den drei Amtssprachen angeboten (aber nicht in Rätoromanisch, weshalb der Bund zusammen mit dem Kanton Graubünden die Agentura da Novitads Rumantscha unterstützt)». Allerdings erachtet der Bundesrat die Schaffung einer zusätzlichen Korrespondentenstelle derzeit als «nicht notwendig».

Auch in der Beantwortung der Anfrage Semadeni bezüglich «Unterstützung der Information für und aus Italienischbünden» vom 25. September 2014 (14.1083) ist der Bundesrat «der Ansicht, dass das Medienangebot in italienischer Sprache und in Bezug auf Italienischbünden zufriedenstellend ist». Im Rahmen der Umsetzung entsprechender Empfehlungen des Europarates, so heisst es weiter, «ist der Bundesrat dennoch bereit, in Zusammenarbeit mit dem Kanton Graubünden zu untersuchen, ob der Auftrag der ANR für die nächste Finanzierungsperiode im Sinne der vorliegenden Anfrage erweitert werden kann».

Die Regierung kann sich diese Erweiterung ebenfalls vorstellen. Sie teilt die Ansicht, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt im Kanton durch die Förderung einer regelmässigen Information zwischen den Sprachgemeinschaften noch verstärkt werden kann. Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss einer entsprechend erweiterten Leistungsvereinbarung mit der ANR ist jedoch, dass der Bund tatsächlich bereit ist, mehr Mittel zu sprechen. Ein eventueller Ausbau der Dienstleistungen der ANR zu Gunsten Italienischbündens darf nicht auf Kosten der rätoromanischen Sprache gehen. Die Regierung ist bereit, den Auftrag in diesem Sinne entgegenzunehmen.

04. März 2015