Am 1. Januar 2009 ist die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend die Änderung der Spitalfinanzierung in Kraft getreten. Der Kanton Graubünden hat die neue Spitalfinanzierung im Einklang mit der Übergangsbestimmung zur Änderung des KVG vom 21. Dezember 2007 auf den 1. Januar 2012 umgesetzt. Gemäss der neuen Spitalfinanzierung werden die stationären, akutsomatischen Behandlungen über eine fixe leistungsbezogene Pauschale pro Behandlungsfall, die sogenannte Baserate (SwissDRG), abgerechnet. Die Pauschalen beinhalten auch die Abgeltung der Investitionskosten. Aufgrund der neuen Spitalfinanzierung haben sich die Kantone auch an den Kosten der stationären Behandlung von Kantonseinwohnerinnern und -einwohnern in Privatspitälern zu beteiligen, wenn sich diese auf einer Spitalliste befinden. Die Zusatzversicherungen haben nur noch die durch die obligatorische Krankenversicherung nicht gedeckten Zusatzleistungen für halbprivat- und privatversicherte Patienten zu übernehmen. Die neue Spitalfinanzierung beinhaltet im Weiteren die Einführung der freien Spitalwahl. Jede versicherte Person kann für die stationäre Behandlung unter den Spitälern frei wählen, die auf der Spitalliste ihres Wohnkantons oder jener des Standortkantons aufgeführt sind.
Die Unterzeichnenden unterbreiten in diesem Zusammenhang der Regierung folgende Fragen:
1. Wie hat sich die mit der neuen Spitalfinanzierung eingeführte freie Spitalwahl auf die ausserkantonalen Spitalaufenthalte von Bündner Patientinnen und Patienten in der Akutsomatik, der Psychiatrie und der Rehabilitation ausgewirkt?
2. Hat der Umstand, dass sich der Kanton an den Kosten von stationären Behandlungen in Privatspitälern zu beteiligen hat, Niederschlag in den Prämien der Zusatzversicherung im Sinne einer Prämienreduktion gefunden?
Chur, 28. August 2015
Gunzinger, Niggli-Mathis (Grüsch), Caduff, Alig, Berther, Blumenthal, Bondolfi, Brandenburger, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Caluori, Casanova-Maron (Domat/Ems), Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Chur), Clavadetscher, Danuser, Davaz, Deplazes, Felix (Scuol), Geisseler, Giacomelli, Grass, Hardegger, Hartmann, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jeker, Jenny, Kappeler, Kasper, Koch (Tamins), Komminoth-Elmer, Kunz (Chur), Kuoni, Lamprecht, Lorez-Meuli, Mani-Heldstab, Märchy-Caduff, Mathis, Michael (Castasegna), Müller, Nay, Noi-Togni, Papa, Paterlini, Pedrini, Peyer, Salis, Sax, Steck-Rauch, Steiger, Stiffler (Davos Platz), Stiffler (Chur), Thomann-Frank, Thöny, Tomaschett-Berther (Trun), Troncana-Sauer, Vetsch (Pragg-Jenaz), von Ballmoos, Weber, Weidmann, Widmer-Spreiter, Wieland, Degiacomi, Engler (Surava), Föhn, Gugelmann, Nicolay, Rodigari, Zanetti (Poschiavo)
Antwort der Regierung
Die Regierung beantwortet die Fragen wie folgt:
1. Gemäss der medizinischen Statistik des Bundesamts für Statistik (BFS) entwickelten sich die Hospitalisationen von Patienten mit Wohnsitz in Graubünden in ausserkantonalen Betrieben wie folgt:
Seit dem Inkrafttreten der neuen Spitalfinanzierung per 1. Januar 2012 bis Ende 2013 hat sich die Anzahl ausserkantonaler stationärer Fälle um 5% erhöht.
Da die Daten des Jahres 2014 erst Anfang 2016 vom BFS publiziert werden, endet die Datenreihe schon 2013.
Bei der Anzahl ausserkantonaler stationärer Fälle, an welchen sich der Kanton finanziell zu beteiligen hatte (Behandlungen in Spitälern auf der Spitalliste des Kantons Graubünden oder des Standortkantons sowie Behandlungen aus medizinischen Gründen in einem nicht auf der Spitalliste des Kantons Graubünden aufgeführten Spital), zeigt sich ein anderes Bild (Quelle: interne Liste des Gesundheitsamts):
Hier verdreifachte sich die Anzahl der Fälle seit dem Inkrafttreten der neuen Spitalfinanzierung.
2. Ja, aber mit grosser Verzögerung. Das BFS publiziert jeweils im Herbst für das laufende Prämienjahr den Krankenversicherungsprämien-Index (KVPI), welcher die Prämienentwicklung im Grund- und Zusatzversicherungsbereich seit 1999 darstellt. Der KVPI der Zusatzversicherungen stieg im Kanton Graubünden im Jahr 2012 um 1.0% gegenüber dem Vorjahr, im Jahr 2013 um 1.6% gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2014 sank der Index im Kanton Graubünden um 11.9%.
Gesamtschweizerisch sanken die vom BFS erhobenen Prämien für die Krankenzusatzversicherungen 2014 um 10.4% gegenüber dem Vorjahr. Dabei sanken die Prämien der allgemeinen Spitalzusatzversicherung um 26.9%, jene der halbprivaten um 3.3% und jene der privaten Spitalzusatzversicherung um 2.7%.
22. Oktober 2015