Am 25. September 2015 meldete das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit 17 neue Polizisten für die Kantonspolizei Graubünden. Diese sind im feierlichen Rahmen im Grossratssaal in Chur brevetiert worden. Das entsprechende Gelübde „die Verfassung und die Gesetze zu beachten, der Regierung des Kantons und den Vorgesetzten Gehorsam zu leisten, die Pflichten ohne Ansehen der Person, unbestechlich, nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen, sich streng an die Wahrheit zu halten, die Rechte des Bürgers zu achten und zu schützen, über dienstliche Verrichtungen und Wahrnehmungen verschwiegen zu sein und die ganze Kraft zur Erledigung der Aufgaben einzusetzen“ legten sie während der Brevetierungsfeier über der Bündner Fahne ab.
Gemäss Medienmitteilung der Kantonspolizei Graubünden appellierte Polizeikommandant Walter Schlegel an seine neuen Mitarbeitenden, jederzeit und auch in schwierigen Lagen überzeugend zu reagieren. So müssten sie sich immer bewusst sein, dass sie für die Sicherheit der Bevölkerung im Einsatz seien. Regierungsrat Christian Rathgeb führte aus, dass die Kantonspolizei Graubünden ein modernes, gut ausgebildetes, gut ausgerüstetes und effizient geführtes Polizeikorps sei.
Seit 1. Oktober 2015 sind die 17 Polizisten nun offiziell Teil der Kantonspolizei Graubünden, dies mit Rechten und Pflichten, die der Polizeidienst mit sich bringt.
Neben der Hauptaufgabe, für die Sicherheit der Bündner Bevölkerung zu sorgen, werden Polizisten mehr und mehr in die Pflicht genommen, die geplanten Einnahmen von Bussgeldern im Budget des Kantons sicherzustellen. Für die Unterzeichnenden stellen sich dazu folgende Fragen:
1. Bestehen jährlich zu erreichende Sollwerte an Ordnungsbussen und Verzeigungen bei der Kantonspolizei Graubünden?
2. Werden den Polizisten der Kantonspolizei Graubünden Empfehlungen oder sogar ein jährliches Minimum an auszustellende Ordnungsbussen und Verzeigungen auferlegt?
3. Falls ja, wer legt diese Sollwerte fest und wie sehen diese für die unterschiedlichen Regionen unseres Polizeikorps aus?
4. Beeinflusst die Anzahl von ausgestellten und erreichten Ordnungsbussen und Verzeigungen eines Polizisten die weitere berufliche Laufbahn?
5. Erhält die Abwicklung und Aufnahme von Verkehrsunfällen (als Teil der Hauptaufgabe der Polizei, für Sicherheit und Schutz der Bevölkerung zu sorgen) in der täglichen Polizeiarbeit bei übergeordneten Stellen die gleiche Wertschätzung und Bedeutung wie die Ausstellung von Ordnungsbussen und Verzeigungen?
Chur, 8. Dezember 2015
Tomaschett (Breil), Kunz (Chur), Danuser, Albertin, Alig, Blumenthal, Caduff, Caluori, Casutt-Derungs, Caviezel (Davos Clavadel), Crameri, Darms-Landolt, Dosch, Engler, Epp, Fasani, Florin-Caluori, Foffa, Geisseler, Giacomelli, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jenny, Joos, Kunfermann, Märchy-Caduff, Niederer, Niggli (Samedan), Papa, Paterlini, Pedrini, Rosa, Sax, Schneider, Schutz, Thomann-Frank, Troncana-Sauer, Waidacher, Wieland, Zanetti, Andri, Berther (Segnas), Degiacomi, Spreiter, Tuor
Antwort der Regierung
Das Regierungsprogramm für die Jahre 2017-2020 legt als strategische Absicht im Bereich der öffentlichen Sicherheit unter anderem die Reduzierung der Kriminalität und insbesondere des Kriminaltourismus sowie die Erhöhung des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung fest.
Bereits Ende 2013 hat die Kantonspolizei eine interne Aufgaben-, Struktur- und Leistungsüberprüfung vorgenommen. Darin einbezogen wurde auch die Erkenntnis, dass die Kantonspolizei zur Erhöhung des Sicherheitsempfindens und der Erfolgsquote in der Kriminalitätsbekämpfung ihre sichtbare Präsenz und den Kontrolldruck erhöhen muss. Dies gilt auch für die Polizeipräsenz auf den Strassen. Dadurch wird nicht nur die Sicherheit im Strassenverkehr erhöht, sondern es werden auch gute Erfolge bei der Ergreifung von kriminalpolizeilich gesuchten Personen erzielt. Zudem werden Personen davon abgehalten, sich überhaupt auf dem Kantonsgebiet deliktisch zu betätigen. Dabei ist die Polizei aufgrund des Legaltitätsprinzips gehalten, auch Widerhandlungen im Strassenverkehr zu ahnden. Die Kompetenz, in gewissen Fällen auf eine Strafverfolgung infolge Geringfügigkeit eines Delikts zu verzichten, steht der Polizei nicht zu.
In Ausrichtung auf diese Zielvorgaben hat die Kantonspolizei Sollwerte für Leistungen definiert, welche primär im Aussendienst zu erbringen sind, also dort, wo die sichtbare Präsenz erhöht werden soll. Alle geforderten Leistungen dienen ausschliesslich der Optimierung der Auftragserfüllung. Es bestehen keine fiskalischen Zielvorgaben.
Ausgehend davon beantwortet die Regierung die Fragen wie folgt:
1. In Beachtung der genannten Vorgaben hat die Kantonspolizei nach der erwähnten Aufgaben-, Struktur- und Leistungsüberprüfung operative Minimalziele für gewisse polizeiliche Tätigkeiten festgelegt. Dazu gehören unter anderem Ordnungsbussen, Personenkontrollen sowie Verzeigungen im Strassenverkehrs- und Betäubungsmittelbereich. Die Ordnungsbussen bei Radarkontrollen fallen ausdrücklich nicht darunter. Die erwähnten Vorgaben verstehen sich als Teil von umfassenderen Ziel- und Leistungsvorgaben.
2. Die kantonale Verwaltung und damit auch die Kantonspolizei werden mit Ziel- und Leistungsvorgaben geführt. Diese werden im Rahmen der Mitarbeiterbeurteilung (MAB) jeweils im Herbst für das Folgejahr individuell festgelegt.
3. Die Abteilungen der Kantonspolizei legen die Ziel- und Leistungsvorgaben aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen und Bedürfnisse eigenständig fest. So ergeben sich aus dem Kriminalitätsaufkommen im Bündner Rheintal sowie in der Mesolcina und der Verkehrssituation auf der A13 (Regionenpolizei West) andere Anforderungen als etwa im Engadin und den angrenzenden Südtälern (Regionenpolizei Ost), wo es zwar ebenfalls den Kriminaltourismus zu bekämpfen gilt, gleichzeitig aber das Verkehrsaufkommen geringer ist. Daher müssen auch die Ziele je nach Region, Posten- oder Dienststellengebiet unterschiedlich festgelegt werden. Die wesentlichen jährlichen Richtgrössen lauten wie folgt: Die Mitarbeitenden der Verkehrsstützpunkte (VSP) in der Regionenpolizei West haben derzeit eine Vorgabe von 50 Ordnungsbussen pro Jahr. Spezifisch nach Einsatzgebiet haben sie zudem jährlich zwischen 25 bis 45 Verzeigungen zu bearbeiten. Im Bereich der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) bestehen keine Vorgaben. Mitarbeitende auf den Polizeiposten (PP) haben zwischen 20 und 30 Ordnungsbussen pro Jahr zu erheben. Im Weiteren sind fünf BetmG-Verzeigungen als Ziel formuliert. Vorgaben im Bereich der Strassenverkehrsgesetzgebung (SVG) bestehen für die PP nicht. Zusammenfassend bedeutet dies, dass in der Regionenpolizei West für Polizistinnen und Polizisten der VSP eine wöchentliche Vorgabe von knapp einer Ordnungsbusse und durchschnittlich 0.7 SVG-Verzeigungen besteht. Bei den Mitarbeitenden der Polizeiposten belaufen sich diese Vorgaben auf durchschnittlich 0.5 Ordnungsbussen und 0.1 Verzeigungen im BetmG-Bereich pro Woche.
Bei der Regionenpolizei Ost, bei welcher die Arbeitsteilung zwischen den VSP und den PP anders geregelt ist, bestehen Vorgaben von 20 Ordnungsbussen und 50 Verzeigungen pro Jahr oder ähnliche aussendienstliche Verrichtungen (beispielsweise Personenkontrollen). Das sind pro Woche 0.4 Ordnungsbussen und knapp eine Verzeigung/Verrichtung im Aussendienst.
Bei der Kriminalpolizei bestehen für das Postengebiet Chur (Hansahof) keine Ordnungsbussen- oder BetmG-Vorgaben. Dafür haben diese Mitarbeitenden höhere Leistungsziele im Bereich der Personenkontrollen.
4. Gemäss Polizeiverordnung ist die Erlangung der Mannschaftsgrade abhängig von den geleisteten Dienstjahren. Voraussetzungen für eine Beförderung sind zudem Können, Leistung, Erfahrung und dienstliches Verhalten. Massgebend ist eine funktionsbezogene Gesamtbeurteilung. Bei individuell festgelegten Sollwerten besteht die Erwartung, dass diese erfüllt werden, soweit dem nicht unberücksichtigt gebliebene dienstliche Beanspruchungen entgegenstanden. Werden die Jahresziele nicht erfüllt, kann dies auf die Lohnentwicklung oder die Ausrichtung einer Leistungsprämie Einfluss haben.
5. Die erwähnten Leistungsziele stellen den Unfalldienst und dessen Wertschätzung in keiner Weise in Frage. Zweifellos erhalten alle Mitarbeitenden und Kader die notwendige Wertschätzung, sofern sie die übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich und in guter Qualität erledigen. Dabei werden der Unfalldienst, der Einsatz für die Kriminalprävention und die Verkehrssicherheit, aber auch die anderen, hier unerwähnt gebliebenen Aufgaben nicht unterschiedlich gewichtet.
09. März 2016