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Session: 20.04.2016

Mit dem aktuellen Regime der Regionalentwicklung werden die personellen Ressourcen auf sechs Einsatzperimeter gleichmässig über den ganzen Kanton Graubünden verteilt. Zusätzliche Engagements müssen von den Regionen oder den Gemeinden getragen werden. Damit widerspricht die Regierung jedoch ihrer grundsätzlichen Haltung, die in mehreren Fällen ausdrücklich betont wurde:

 
a) Bericht Wirtschaftsentwicklung im Kanton Graubünden (Heft Nr. 5/2014–2015)

 
In der Grundlage für das neue Wirtschaftsentwicklungsgesetz werden die „wichtigsten volkswirtschaftlichen bedeutsamen Indikatoren“ aufgezeigt (S. 10 ff). Dazu gehören u.a. die Arbeitsplatzstruktur und Beschäftigung, die Wertschöpfung und die Standortattraktivität.

 
b) Raumkonzept Graubünden vom 10. Dezember 2014

 
Das Raumkonzept will die Entwicklung im Innern durch vielfältige Beziehungen nach aussen antreiben. Gemäss Raumkonzept weisen die funktionalen Wirtschafträume Chur, Oberengadin, Prättigau/Davos sowie das Bündner Rheintal das grösste Entwicklungspotenzial auf.

 
c) Bevölkerungsperspektive der Regionen

 
In der vom Amt für Raumentwicklung in Auftrag gegebene Bevölkerungsperspektive vom April 2014 wird von drei regionalen Räumen mit akzentuierten Wachstumsaussichten ausgegangen: Dem Bündner Rheintal, dem Raum Prättigau/Davos und der Moesa.

 
Somit lässt sich festhalten, dass die 11 administrativen Regionen (gemäss Gebietsreform) sowie die Einsatzperimeter der Regionalentwickler nicht den funktionalen Wirtschaftsräumen entsprechen. Die NRP beschränkt dabei die Mittel für das Regionalmanagement auf 600 Stellenprozent. Der Kanton will Zentren stärken, stellt aber dafür keine zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen bereit. Deshalb soll das aktuelle Konzept Regionalmanagement 2016+ (inklusive den Ausführungen der Regierung) entsprechend ergänzt werden.

 
Die Unterzeichnenden fordern deshalb die Regierung auf:

 
1. Die Standortentwicklung des Kantons Graubünden nicht nur auf das mit dem Bund vereinbarte Ausmass zu limitieren, sondern effektive Schwerpunkte zu setzen.

 
2. Hierzu ein Konzept auszuarbeiten, das den funktionalen Wirtschaftsräumen mit ausgewiesenem wirtschaftlichen Entwicklungspotenzial – namentlich dem Bündner Rheintal, dem Oberengadin, der Landschaft Davos/Prättigau und dem Misox/San Vittore – zusätzliche personelle Kapazitäten zur Verfügung stellt.

 
3. Die Möglichkeit zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel durch den Kanton (ausserhalb der NRP) zu evaluieren.

 
Chur, 20. April 2016

 
Caviezel (Davos Clavadel), Felix (Haldenstein), Davaz, Aebli, Alig, Atanes, Berther, Buchli-Mannhart, Cahenzli-Philipp, Caluori, Casanova-Maron (Domat/Ems), Casty, Caviezel (Chur), Claus, Engler, Felix (Scuol), Florin-Caluori, Geisseler, Giacomelli, Gunzinger, Hardegger, Heiz, Holzinger-Loretz, Hug, Jaag, Jeker, Jenny, Joos, Kasper, Koch (Tamins), Koch (Igis), Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Kuoni, Mani-Heldstab, Marti, Mathis, Nay, Niederer, Niggli (Samedan), Papa, Rosa, Salis, Schutz, Steck-Rauch, Steiger, Stiffler (Davos Platz), Stiffler (Chur), Thomann-Frank, Troncana-Sauer, Valär, Vetsch (Klosters Dorf), Vetsch (Pragg-Jenaz), von Ballmoos, Waidacher, Weber, Weidmann, Wieland, Degiacomi

Antwort der Regierung

Gestützt auf das Gesetz über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Graubünden (GWE) setzt der Kanton Bundesmassnahmen um und übernimmt die Verpflichtungen für die im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP) geförderten Projekte. Das Regionalmanagement (RM) ist als Teil des mit dem Bund abgeschlossenen Umsetzungsprogramms Graubünden (UP GR) ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der NRP. Die Ausgestaltung des Konzepts RM 2016+ berücksichtigt die Vorgaben des Bundes. Die Auftragsunterzeichnenden zitieren auszugsweise aus verschiedenen Berichten und Planungen der Regierung und erkennen einen Widerspruch zwischen der darin formulierten Haltung der Regierung und der Verteilung der personellen Ressourcen des RM.

Dem ist entgegen zu halten, dass sich die Bestrebungen zur Standortentwicklung des Kantons Graubünden bei weitem nicht auf die Umsetzung der NRP beschränken. Wie die Regierung im Bericht Wirtschaftsentwicklung festhielt, sind für die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung die einzelnen Sektoralpolitiken weit wichtiger als die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im engeren Sinne. Dies gilt gerade auch für die beabsichtigte Stärkung der kantonalen und regionalen Zentren. Die Regierung fokussiert auf eine punktuelle Unterstützung, um geeignete Voraussetzungen für die wirtschaftliche Tätigkeit zu schaffen, beispielsweise durch die Substanzerhaltung sowie den bedürfnisgerechten Aus- und Neubau des Strassennetzes, die Sicherstellung des Angebots im öffentlichen Verkehr, die Bereitstellung ausreichender, rasch verfügbarer und marktfähiger Flächen an strategisch wichtigen, d.h. für eine wirtschaftliche Tätigkeit interessanten, Orten. Daneben erfolgt eine massgebliche Förderung, bspw. im Bereich Kongresstourismus, Forschung und Entwicklung, Hochschulen, Sportanlagen von kantonaler und nationaler Bedeutung (KASAK/NA-SAK) oder die Realisierung dezentraler Verwaltungszentren, von der gerade die Zentren stark profitieren. Aufgrund der Knappheit der Mittel kann nicht überall alles gefördert werden, es ist eine Priorisierung und Fokussierung in der Verwendung der Mittel erforderlich.

Tatsächlich entsprechen aufgrund der vom Grossen Rat beschlossenen Gebietsreform die politischen Regionen nicht den funktionalen Wirtschaftsräumen, in denen sich die im Rahmen des RM tätigen Regionalentwickler bewegen. Dies ist suboptimal, da Wachstumsimpulse von privatwirtschaftlichen Akteuren ausgehen müssen und bedeutsame Projekte insbesondere aufgrund der wirtschaftlichen Interessen und Beziehungen eines Wirtschaftsraums entstehen. Gerade in den im Auftrag u.a. erwähnten Wirtschaftsräumen Bündner Rheintal und Davos/Prättigau scheint in dieser Hinsicht ein stärkeres Zusammenwachsen und das Erarbeiten eines gemeinsamen Verständnisses für die künftige Entwicklung dringend notwendig.

In Bezug auf die Höhe und die Verwendung der für das RM eingesetzten Mittel sind die Vorgaben des Bundes einzuhalten. Eine Anpassung des Konzepts RM 2016+ in dem von den Auftragsunterzeichnenden formulierten Sinne wird daher nicht möglich sein. Die Regierung ist zudem der Auffassung, dass gerade die wirtschaftlich starken Wirtschaftsräume in der Lage sind, über die im Rahmen des RM bereitgestellten Kapazitäten hinausgehende personelle Ressourcen aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Es ist nicht angezeigt, diese Gemeindeaufgaben durch zusätzliche kantonale Ressourcen abzudecken, obwohl die Wirkung der Standortentwicklung auf kommunaler Ebene in der Regel in einen über die Gemeindegrenze hinausgehenden Versorgungsraum ausstrahlt.

Aus Sicht der Regierung sollen kantonale Mittel statt in zusätzliche personelle Ressourcen vielmehr in die Finanzierung von Projekten fliessen, deren Realisierung für die regionale Standortentwicklung wichtig ist und die andernfalls an einer fehlenden Gesamtfinanzierung scheitern könnten. Der Grosse Rat hat im Rahmen von Verpflichtungskrediten finanzielle Mittel bereitgestellt. Im Rahmen derart unterstützter Projekte können gegebenenfalls auch personelle Ressourcen für die Projektentwicklung und -leitung angerechnet werden. Dieser Einsatz der insgesamt beschränkten Mittel ist effizienter und effektiver als die Finanzierung neu zu schaffender Stellen, und es verbleiben mehr Mittel für die Realisierung von Projekten.

Die Regierung sieht deshalb davon ab, ausserhalb der NRP als eigene Aktivität im Rahmen der Standortentwicklung finanzielle Ressourcen bereitzustellen, um zusätzliche personelle Kapazitäten in ausgewählten, wirtschaftlich starken Gebieten des Kantons zu finanzieren. Die Regierung weist darauf hin, dass ein Konzept zur Stärkung der Zentren (Hauptzentrum, Zentren mit internationaler Ausstrahlung und Regionalzentren) bereits initiiert wurde. Dieses wird unter Einbezug der Regionalentwickler, unter Berücksichtigung der verschiedenen Sektoralpolitiken und der Möglichkeiten im Rahmen des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes sowie der Ergebnisse aus der Diskussion des Wirtschaftsentwicklungsberichts und des Raumkonzepts erarbeitet. Die Regierung beantragt deshalb, den Auftrag abzulehnen.

29. Juni 2016