Nach geltender Rechtsgrundlage fallen Grundstücke und Gebäude, welche der Kanton ohne Beeinträchtigung der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe veräussern kann, ins Finanzvermögen. Dort werden sie zum Marktwert bilanziert. Mindestens alle zehn Jahre werden sie zum Bilanzierungsstichtag bewertet.
Für einen Verkauf von solchen Grundstücken und Gebäuden wendet der Kanton in aller Regel wettbewerbliche Verfahren an, um möglichst hohe Einnahmen zu generieren. Der Verzicht auf solche Einnahmen kommt gemäss Art. 47 der Verordnung über den kantonalen Finanzhaushalt einer Ausgabe gleich. Für einen Einnahmeverzicht beim Verkauf von Grundstücken und Gebäuden aus dem Finanzvermögen fehlt dem Kanton die rechtliche Grundlage. Das schränkt den Kanton in seinen Handlungsmöglichkeiten beim Verkauf ein und bedeutet für die Gemeinden Nachteile.
Um möglichst selbstbestimmt Bodenpolitik betreiben zu können, müssen die Standortgemeinden bei Veräusserungen von kantonalen Grundstücken und Gebäuden ein gewichtiges Wort über deren künftige Nutzung mitreden können. Wettbewerbsverfahren, die einzig auf einen möglichst hohen Erlös für den Kanton zielen, können den Interessen von Gemeinde und Bevölkerung entgegenlaufen. Sie bergen die Gefahr Spekulationsobjekte zu schaffen und übersteigen die finanziellen Möglichkeiten der öffentlichen Hand auf Gemeindeebene.
Das ist unbefriedigend für die Gemeinden. Die Unterzeichnenden fordern die Regierung deshalb auf, die nötigen Rechtsgrundlagen zu schaffen, um den betroffenen Standortgemeinden beim Verkauf von Grundstücken und Gebäuden des Kantons ein Vorkaufsrecht einzuräumen. Der Verkaufspreis soll sich dabei am bilanzierten Marktwert im Finanzvermögen orientieren. Um eine für alle Seiten befriedigende Lösung zu finden, ist die Regierung aufgefordert, verschiedene Varianten eines solchen Vorkaufsrechts zu präsentieren.
Chur, 20. April 2016
Degiacomi, Marti, Casanova (Ilanz), Albertin, Alig, Atanes, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Burkhardt, Cahenzli-Philipp, Caluori, Casty, Casutt-Derungs, Caviezel (Chur), Caviezel (Davos Clavadel), Darms-Landolt, Della Vedova, Deplazes, Dosch, Epp, Felix (Scuol), Florin-Caluori, Gartmann-Albin, Holzinger-Loretz, Hug, Jaag, Jeker, Jenny, Kappeler, Kasper, Koch (Tamins), Kollegger, Mani-Heldstab, Märchy-Caduff, Michael (Castasegna), Müller, Nay, Niederer, Noi-Togni, Papa, Pedrini, Perl, Peyer, Pfenninger, Pult, Salis, Sax, Steiger, Thomann-Frank, Thöny, Troncana-Sauer, Vetsch (Klosters Dorf), von Ballmoos, Weber, Widmer-Spreiter, Cao, Pfister, Sigron, Tuor