Im unserem Kanton werden zwei Gruppen von renitenten oder verhaltensauffälligen Jugendlichen völlig unterschiedlich behandelt.
Die erste Gruppe sind Jugendliche, die im Jugendstrafverfahren verurteilt werden. Hier gilt das Gesetz über den Justizvollzug im Kanton Graubünden (JVG). In Art. 7 ist die Kostentragung geregelt. Diese lässt einen minimalen Spielraum offen für eine Beteiligung der Betroffenen. In Art. 8 ist die Kostenbeteiligung der verurteilten Jugendlichen detailliert geregelt. Zusammengefasst heisst es: „angemessen oder soweit zumutbar“ beteiligen. Es wird aber nie ein Jugendlicher aus dem Strafvollzug entlassen, der aufgrund seiner Strafverbüssung eine grosse finanzielle Schuld tragen müsste.
Die zweite Gruppe sind Jugendliche, die von der KESB aufgrund von Massnahmen in einer Institution untergebracht werden. Hier sind auch Jugendliche im noch schulpflichtigen Alter betroffen. Das neue Schulgesetz, das der Grosse Rat im März 2012 beraten hat, sagt in Art. 78 Abs. 1: „Der Kanton trägt die Kosten für das sonderpädagogische Angebot im hochschwelligen Bereich.“ Die heutige Praxis zeigt, dass Jugendliche im hochschwelligen Bereich, die in den dafür vorgesehenen Institutionen des EKUD im Kanton Graubünden nicht therapiert werden können, wieder an die Gemeinden zurückgehen. Hier schaltet sich bei einer möglichen Gefährdung die KESB ein, die die Unterbringung in einer geeigneten Institution (auch ausserkantonal) anordnen kann. Dies hat Kosten zur Folge, die bei Ansätzen von über 600 Franken/Tag bald grosse Summen auslösen. Die Rechnung geht an die Gemeinde, die auf die Familie zurückgreifen kann. Hier werden riesige Schulden der Familien gegenüber der Gemeinde aufgehäuft, wenn sich ein solcher Aufenthalt in einer Institution bis zu einem Jahr hinzieht. Im einzelnen Extremfall bis mehrere Jahre. Aber auch für eine betroffene Gemeinde sind solche Kosten für einen einzelnen Schüler in der Höhe von über 200 000 Franken/Jahr kein Pappenstiel.
In anderen Kantonen (Luzern, Bern) gibt es hier Regelungen, die die Kosten solcher Massnahmen auf Familie, Gemeinde und Kanton verteilen. Dabei soll die Familie mit einem Taggeld von ca. 30 Franken/Tag durchaus in die Pflicht genommen werden. Ebenfalls kann sich bei einem schulpflichtigen Jugendlichen die Gemeinde im Rahmen der Schulkosten beteiligen. Der Löwenanteil fällt auf den Kanton, als Folge der durch die KESB angeordneten Massnahmen und der Betreuung.
Gerne bitten die Unterzeichnenden um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Bündner Kinder im schulpflichtigen Alter sind im vergangenen Jahr durch die KESB in ein Jugenddorf wie Knutwil oder ähnliche Institutionen eingewiesen worden?
2. Ist die Regierung auch der Meinung, dass die Kostenfolge von erzieherischen Massnahmen für Kinder im schulpflichtigen Alter, gemäss Art. 78 Abs. 1 des Schulgesetzes des Kantons Graubünden, durch den Kanton getragen werden müssen?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Regierung in der Unterstützung von Betroffenen von erzieherischen Massnahmen nach der Entlassung aus einer Institution, bis zum Abschluss einer Berufslehre?
4. Wie ist der Kanton auf die steigende Zahl von verhaltensauffälligen Jugendlichen mit Sonderschulverfügung, die nicht in klassischen Sonderschulinstitutionen platziert werden können, vorbereitet?
5. Was passiert mit Jugendlichen, die aufgrund ihres Verhaltens aus einer Sonderschulinstitution ausgeschlossen werden und für die kein geeigneter Platz gefunden werden kann?
Chur, 20. April 2016
Niggli-Mathis (Grüsch), Geisseler, Bucher-Brini, Albertin, Atanes, Baselgia-Brunner, Berther, Bleiker, Buchli-Mannhart, Caduff, Cahenzli-Philipp, Casanova (Ilanz), Casty, Casutt-Derungs, Clavadetscher, Danuser, Darms-Landolt, Deplazes, Dosch, Florin-Caluori, Gartmann-Albin, Gunzinger, Hardegger, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jaag, Jenny, Koch (Tamins), Kollegger, Komminoth-Elmer, Kunfermann, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Lorez-Meuli, Mani-Heldstab, Märchy-Caduff, Marti, Michael (Donat), Niederer, Noi-Togni, Papa, Pedrini, Perl, Peyer, Pfenninger, Sax, Stiffler (Davos Platz), Thöny, Troncana-Sauer, Vetsch (Klosters Dorf), Widmer-Spreiter, Wieland, Degiacomi, Tuor