Die Energiebranche ist sich in etwas einig: Speicherkapazitäten sind die elektrische Währung der Zukunft. Die wenig planbaren Produktionen aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne und Wind müssen für die bedarfsgerechte Verwendung gespeichert werden. Gerade Elektrospeicherheizungen und Wasserboiler sind praxiserprobte Energiespeicher, welche eine echte Alternative zu Batterielösungen darstellen. Diese Speicherlösungen sind aber gemäss Art. 10 des geltenden Energiegesetzes verboten. Die genannte Regelung entstammt einer Zeit, in der von einer sich abzeichnenden Stromknappheit die Rede war. Inzwischen ist das Gegenteil eingetroffen, es herrscht europaweit genügend Elektrizität, allerdings herrscht gleichzeitig ein Mangel an Speicherkapazitäten. Das Verbot von Elektrospeicherheizungen und direkt-elektrischer Anlagen zur Erwärmung des Brauchwassers macht in Anbetracht der aktuellen Situation auf dem Energiemarkt keinen Sinn.
Gleichzeitig ist auch das Verbot von elektrischen Direktheizungen zu überdenken. Die Wasserkraft im Allgemeinen und damit auch die Bündner Wasserkraft steckt in einer tiefgreifenden und ihre Existenz bedrohenden Krise. Diejenigen Werke, die keine gebundenen Endkunden haben, müssen ihre Energie zu Dumpingpreisen am Strommarkt absetzen. Gleichzeitig verbietet Art. 10 des geltenden Bündner Energiegesetzes den Verbrauch von Elektrizität zu Heizzwecken oder – wie oben ausgeführt – für die Warmwasseraufbereitung. Es ist daher nicht einzusehen, weshalb der Absatz des in heimischen Wasserkraftwerken erzeugten oder auf andere Weise sauber produzierten Stroms eingeschränkt wird, während dieser Strom am Strommarkt „verschenkt“ werden muss.
Beide Anliegen werden dem Zweckartikel des kantonalen Energiegesetzes gerecht, welcher eine effiziente, nachhaltige, wirtschaftliche und umweltschonende Energienutzung verlangt.
Die Regierung wird beauftragt, Art. 10 des geltenden Energiegesetzes zeitnah dahingehend abzuändern, dass die Einschränkung der Speicherung und des Verbrauchs von sauber erzeugtem Strom beseitigt wird.
Chur, 15. Juni 2016
Müller, Joos, Alig, Aebli, Buchli-Mannhart, Caduff, Casty, Casutt-Derungs, Clalüna, Danuser, Epp, Felix (Haldenstein), Felix (Scuol), Grass, Gunzinger, Hardegger, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Hug, Kasper, Koch (Tamins), Koch (Igis), Kollegger, Komminoth-Elmer, Kuoni, Lamprecht, Lorez-Meuli, Mathis, Michael (Donat), Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Pedrini, Schutz, Stiffler (Davos Platz), Stiffler (Chur), Troncana-Sauer, Waidacher, Widmer-Spreiter, Bossi, Föhn, Gugelmann, Gujan-Dönier, Natter, Padrun-Valentin, Pfister