Navigation

Inhaltsbereich

Session: 15.06.2016

Airbnb erfährt in der Schweiz immer grössere Beliebtheit und mischt den Übernachtungsmarkt auch hierzulande gehörig auf. Auch in Graubünden ist die Sharing-Plattform auf dem Vormarsch und kann für den Tourismus eine grosse Chance sein. Jedoch sind im rechtlichen Bereich viele Fragen offen und es kommt vermehrt Kritik auf. Denn Airbnb würde gerade in grossen Städten die Wohnungsknappheit befeuern und Anbieter von Airbnb-Wohnungen entrichten oftmals weder die erforderlichen Taxen noch Steuern. Dadurch entstehen gerade für die klassische Hotellerie Nachteile. Städte wie Berlin oder San Francisco haben auf diese Missstände reagiert und die Plattform gänzlich verboten. Ein Verbot von Airbnb oder die Einführung einer bürokratischen gesetzlichen Vorgabe ist jedoch der falsche Weg, da in solchen Plattformen ein grosses Potenzial gerade für den arg gebeutelten Tourismus steckt. Es ist jedoch an der Zeit, dass im Bereich der Taxen, Steuern und Abgaben gleich lange Spiesse zwischen der klassischen Hotellerie und Airbnb geschaffen werden.

 

Deswegen gelangen die Unterzeichnenden mit folgenden Fragen an die Regierung:

 

1. Welche Haltung nimmt die Regierung gegenüber Sharing- bzw. Übernachtungsplattformen wie Airbnb ein?

 

2. Setzt sich die Regierung aktiv dafür ein, dass auf unbürokratischem Wege eine Gleichbehandlung zwischen der klassischen Hotellerie und Übernachtungsplattformen wie Airbnb in Bezug auf die erforderlichen Abgaben und Steuern geschaffen wird und in welcher Form tut sie dies?

 

3. Setzt sich die Regierung aktiv dafür ein, dass auch bezüglich der übrigen Vorgaben für Anbieter von kommerziellen Übernachtungsmöglichkeiten auf unbürokratischem Wege gleich lange Spiesse zwischen der klassischen Hotellerie und Übernachtungsplattformen wie Airbnb geschaffen werden?

 

4. Welche Bestrebungen sind auf nationaler Ebene im Gange und inwiefern bringt sich die Regierung ein, dass eine für den Kanton Graubünden optimale Lösung gefunden werden kann?

 

5. Kann mit dem vom Grossen Rat überwiesenen Auftrag Caduff betreffend Tourismusfinanzierung im Kanton Graubünden die Voraussetzung geschaffen werden, dass alle Vermieter von touristisch nutzbaren Immobilien in Bezug auf die zu leistenden Abgaben und Steuern in Zukunft gleichbehandelt werden, und auf wann gedenkt die Regierung den Auftrag Caduff umzusetzen?

 

Chur, 15. Juni 2016

 

Schneider, Caluori (Chur), Berther (Disentis/Mustér), Blumenthal, Bondolfi, Brandenburger, Caduff, Casanova (Ilanz), Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Chur), Crameri, Darms-Landolt, Davaz, Della Vedova, Dosch, Epp, Fasani, Florin-Caluori, Foffa, Geisseler, Hardegger, Heiz, Holzinger-Loretz, Kappeler, Kunfermann, Märchy-Caduff, Michael (Donat), Noi-Togni, Paterlini, Perl, Pfenninger, Pult, Salis, Sax, Tomaschett (Breil), Weber, Zanetti, Berther (Segnas), Bossi, Caluori (Zizers), Degiacomi, Föhn, Gujan-Dönier, Schmid

Antwort der Regierung

1. Angebote wie beispielsweise die Sharing-Plattform Airbnb entsprechen dem Zeitgeist und können sich am Markt etablieren, da sie ein Bedürfnis der Kundinnen und Kunden abdecken. Neue Formen, Unterkünfte in Graubünden zu finden und online zu buchen, werden grundsätzlich begrüsst. Zusammen mit anderen Entwicklungen, die zur Steigerung der Attraktivität der Tourismusregion Graubünden beitragen, helfen sie mit, mehr Gäste nach Graubünden zu bringen.

2. Gleich wie bei allen anderen Einkommensbestandteilen haben die Steuerpflichtigen auch die Erträge aus der Vermietung einzelner Zimmer, ganzer Wohnungen oder Liegenschaften in ihrer Steuererklärung aufzuführen. Dies gilt gestützt auf das geltende Recht auch für Airbnb-Anbietende. Im Unterlassungsfall ist eine vollständige Erfassung dieser Einkünfte auf unbürokratischem Weg nur schwer zu realisieren. Die Forderung nach möglichst hoher Steuergerechtigkeit lässt sich kaum bei gleichzeitig geringer Bürokratie umsetzen.

Werden die Objekte über Airbnb vermietet, kann eine vollständige und effiziente Besteuerung nur erreicht werden, wenn der Anbietende der Plattform gesetzlich verpflichtet wird, den Steuerbehörden die Vermietenden und deren Erträge zu melden. An einigen Orten wie Amsterdam, Portland und San Francisco zieht Airbnb die Belegungssteuer von Gästen automatisch ein und gibt sie im Namen des Gastgebers an die Steuerbehörde weiter. Der nötige Druck für analoge Regelungen in der Schweiz kann nur auf nationaler Ebene ausgeübt werden, und die entsprechenden rechtlichen Möglichkeiten müssten durch den Bundesgesetzgeber geschaffen werden. Aber selbst wenn die Erträge bekannt sind, wird die Ermittlung der Gewinnungskosten (anteiliger Mietzins, Nebenkosten etc.) einen erheblichen administrativen Aufwand verursachen.

3. Auch hinsichtlich der übrigen Vorgaben für Anbietende von Beherbergungsleistungen sind die geltenden Rechtsgrundlagen massgebend, soweit sie für die Vermietung von privaten Übernachtungsmöglichkeiten überhaupt relevant sind (Sicherheitsvorschriften, Haftpflichtversicherungen, Lebensmittel- und Gastgewerbevorschriften bei Umgang und Abgabe von Speisen usw.). Diesbezüglich können Airbnb-Angebote mit der Vermietung von Privatzimmern gleichgestellt werden, die es im Tourismuskanton Graubünden seit Jahrzehnten gibt. Neue gesetzliche Grundlagen sind aus Sicht der Regierung nicht erforderlich.

4. Im Rahmen der Strategie des Bundesrates «Digitale Schweiz» werden Herausforderungen im Zusammenhang mit Sharing Economy analysiert. Der Bundesrat hat zudem im Auftrag des Parlaments bis Ende dieses Jahres verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der steuerlichen Gleichbehandlung von Sharing Economy und diesbezüglichen internationalen Anstrengungen gegen Steuervermeidungsstrategien zu beantworten. Die Ergebnisse dieser Abklärungen sind abzuwarten, bevor allenfalls notwendige Massnahmen auf kantonaler oder kommunaler Ebene skizziert werden können.

5. Der vom Grossen Rat überwiesene Auftrag Caduff zielt mehr auf Vereinfachungen und auf eine Abkehr von der Erfassung der einzelnen Logiernächte. Die Umsetzung dieses Vorstosses kann zur vollständigen Erfassung der Mieterträge kaum etwas beitragen. Seit der Überweisung des Auftrags Caduff im März 2014 haben zahlreiche Gemeinden basierend auf dem geltenden kantonalen Recht ihre Gesetzgebung über die Tourismusabgaben geändert. Im Rahmen des Vollzugs der kommunalen Tourismusgesetze sind auch Airbnb-Anbietende zu erfassen. Inwiefern im Zusammenhang mit dem Auftrag Caduff noch Handlungsbedarf zur Anpassung des kantonalen Rechts besteht, wird gegenwärtig abgeklärt.

24. August 2016