Die Spezialisten des Cercl’Air (Vereinigung der schweizerischen Behörden- und Hochschulvertreter im Bereich Luftreinhaltung) stellen fest, dass sich die Luftqualität an vielen Orten nur zögerlich verbessert. Namentlich in städtischen Ballungsräumen und entlang stark befahrener Strassen hat sich die Belastung mit gesundheitsschädigenden Stickoxiden (NOx) in den letzten zehn Jahren kaum verringert. In Graubünden sind davon v.a. das Prättigau oder die Talschaften entlang der A13 betroffen.
Der Dieselskandal hat aufgezeigt, dass die Autoindustrie über Jahre betrogen hat und Autos in Umlauf brachte, die im Normalbetrieb weit grössere Mengen an Luftschadstoffen ausstossen als bei der Zertifizierung im Labortest. Fast alle untersuchten Autos verschiedenster Marken stiessen im Realbetrieb auf der Strasse Stickoxidmengen aus, die weit über den gesetzlichen Grenzwerten liegen. Bei einigen Autos wurden sogar 10-fache Überschreitungen gemessen. Diese Tatsache trägt zusätzlich zur Stickoxidbelastung bei.
Die EU hat im Februar 2016 neue Abgasbestimmungen beschlossen. Ab 1. September 2017 werden RDE-Tests (Real Drive Emissions) durchgeführt. Das sind Messungen im realen Strassenverkehr als Voraussetzung für die Typengenehmigung von Personenwagen. Diese Bestimmungen gelten auch für die Schweiz. Damit dürfte sich die Situation jedoch nur langsam verbessern. Denn erst ab September 2019 gelten die neuen Zulassungsbestimmungen für neue Dieselfahrzeuge.
Die öffentliche Hand ist in der Schweiz eine bedeutende Beschafferin von Fahrzeugen, mit direkten Folgen für die Lufthygiene. Kanton und Gemeinden können durch Beschaffung von sauberen Autos zur Luftreinhaltung beitragen und damit eine wichtige Vorbildfunktion ausüben.
Es stellen sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen:
1. Wie viele Dienstfahrzeuge hat der Kanton Graubünden gelöst?
2. Wie viele davon sind mit Dieselmotoren ausgerüstet?
3. Wie geht der Kanton mit seinen eigenen Dieselfahrzeugen im Zuge des Dieselskandals um?
4. Ist die Regierung bereit, zu Gunsten der Luftreinhaltebemühungen auf die Beschaffung neuer Fahrzeuge mit Dieselantrieb zu verzichten, die noch nicht die ab 1. September 2017 geltenden Abgasnormen erfüllen?
5. Ist die Regierung bereit, den Gemeinden, der Bevölkerung und den privaten Flottenbetreibern eine entsprechende Empfehlung zu kommunizieren?
Chur, 19. Oktober 2016
Thöny, Deplazes, Atanes, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Cahenzli-Philipp, Caviezel (Chur), Gartmann-Albin, Jaag, Locher Benguerel, Monigatti, Müller, Niederer, Perl, Pult, von Ballmoos, Degiacomi, Horrer, Vassella