Bei der letzten Justizreform (Botschaften Heft Nr. 6/2006-2007, S. 457) wurde auf einen Antrag auf Zusammenlegung des Kantons- und Verwaltungsgerichts zu einem Obergericht an einem Standort verzichtet, da aus politischen Überlegungen nicht die ganze Justizreform gefährdet werden sollte (siehe dazu die Seiten 489 und 490 der Botschaft).
Ein Ziel der letzten Justizreform war u.a. eine Entflechtung der Richterwahlen und der Politik, da die parteipolitische Ausrichtung der Richterwahlen grundsätzlich kritisiert wurde (siehe dazu die Seiten 490 und 491 der Botschaft).
Das Ziel einer Entpolitisierung der Richterwahlen wurde mit der letzten Justizreform nicht erreicht. Die seither gemachten Erfahrungen belegen das Gegenteil.
Die KJS kommt deshalb zum Schluss, dass die Organisation des Bündner Justizsystems – bezogen auf die obere Gerichtsbarkeit – einer grundsätzlichen Überprüfung bedarf. Sie beauftragt deshalb die Regierung, dem Grossen Rat einen Bericht zu unterbreiten, welcher zumindest die nachfolgenden Punkte und Fragen aufnimmt, beantwortet und Lösungsvorschläge unterbreitet (inkl. Aufzeigen eines allfälligen gesetzlichen Handlungsbedarfs):
1. Darlegung der Vor- und Nachteile einer Zusammenlegung des Kantons- und Verwaltungsgerichts zu einem kantonalen Obergericht mit Kammersystem.
2. Wahlsystem der Richterinnen und Richter am Kantons- und Verwaltungsgericht
- Rechtsvergleich des Wahlsystems mit anderen Kantonen und dem Bund;
- Präsentation alternativer Wahlverfahren und Wahlgremien;
- Darlegung von Möglichkeiten und Vorschlägen zur Entpolitisierung der Richterwahlen (namentlich durch Gewichtung der fachlichen und persönlichen Eigenschaften, der Sprache und Parteizugehörigkeit);
- Entflechtung/Abgrenzung der Kompetenzen zwischen der KJS und der Präsidentenkonferenz.
- Können die Schwächen des jetzigen Wahlsystems auch ohne gesetzgeberisches Aktivwerden behoben und, wo angezeigt, geregelt werden?
3. Ist die geltende Amtsdauer der Richterpersonen von 4 Jahren sinnvoll und angemessen? Alternative Amtsdauer?
4. Neuregelung der Aufsicht über das Kantons- und Verwaltungsgericht respektive ein kantonales Obergericht?
5. Erledigung des Kommissionsauftrages der KJS betreffend Geschäftsverkehr zwischen kantonalen Gerichten, Regierung und Grossem Rat (Dezemberprotokoll 2015, S. 447, 541) mit dem vorliegend beantragten Bericht.
Chur, 6. Dezember 2016
Crameri, Danuser, Della Vedova, Dosch, Kollegger, Komminoth-Elmer, Perl, Salis, Steck-Rauch, Steiger