Die Bahnverbindung über den Oberalppass entspricht nicht der notwendigen Verfügbarkeit (Strecke Disentis – Andermatt) und erleidet noch zusätzlich regelmässig während der Winterzeit mehrtägige Unterbrüche, die auf meteorologische Einflüsse zurückzuführen sind. Da auch die Strassenverbindung aufgrund der Wintersperre unterbrochen ist, sind die Auswirkungen eines Bahnunterbruchs auf die gesamtwirtschaftliche Situation der Surselva und des Urserentals gravierend.
Eine ganzjährig sichere Verbindung zwischen Graubünden und Uri ist zwingend. Die betroffenen Regionen haben sich auf einen wintersicheren Ausbau der bestehenden Bahnverbindung geeinigt. Die Variante einer Strassenöffnung über den Oberalppass oder der Bau einer Tunnelverbindung zwischen Graubünden und Uri sind ad acta.
Der Verfügbarkeit und der wintersicheren Bahnverbindung über den Oberalppass kommt in wirtschaftlicher Hinsicht grösste Bedeutung zu. Insbesondere hängt die touristische Prosperität zweier Regionen davon ab. Da die Bahnstrecke über den Oberalppass ein zentrales Element sowohl für die Vermarktung des Glacier-Express (St. Moritz – Zermatt) wie auch für eine erfolgreiche touristische Kooperation zwischen der Surselva und dem Urserental bildet, sind die Verfügbarkeit und eine wintersichere Bahnverbindung eine conditio sine qua non. Die Massnahmen müssen markante und qualitative Verbesserungen bezüglich Verfügbarkeit beim Personenverkehr sowie auch für den Autoverlad Andermatt – Sedrun bringen. Der Autoverlad muss ein integrierender Bestandteil der Dienstleistung der Bahn sein. Die Erhöhung der Wintersicherheit wie auch die Verbesserung des Autoverlads über den Oberalppass entsprechen sowohl der strategischen Ausrichtung der Matterhorn Gotthard Bahn (MGB) wie auch der internationalen Vermarktung des Glacier-Express. Wesentlich daran beteiligt ist somit auch die Rhätische Bahn (RhB).
Der Bund hat seine Verkehrspolitik u.a. darauf ausgerichtet, die Finanzierung der Bahninfrastruktur auf ein neues Fundament zu stellen. Dies erfolgt im Rahmen eines Mehrjahresprogramms mittels einer Leistungsvereinbarung mit den verschiedenen Bahnträgern. Die Leistungen durch den Bund sehen für die Planungsperiode 2020-2023 einen Betrag von 13 Milliarden Franken zugunsten der Meterspurbahnen (d.h. auch für die RhB und die MGB) vor.
Die Unterzeichnenden ersuchen deshalb die Bündner Regierung, bei den zuständigen Bundesstellen, insbesondere beim Bundesamt für Verkehr, dahingehend aktiv zu werden, dass die Finanzierung durch den Bund für die Programmvereinbarung der Jahre 2020-2023 beantragt werden kann.
Chur, 7. Dezember 2016
Berther (Disentis/Mustér), Alig, Buchli-Mannhart, Albertin, Bondolfi, Burkhardt, Caduff, Caluori, Casanova (Ilanz), Cavegn, Caviezel (Davos Clavadel), Crameri, Darms-Landolt, Della Vedova, Deplazes, Dermont, Dosch, Dudli, Engler, Epp, Felix (Haldenstein), Felix (Scuol), Florin-Caluori, Foffa, Giacomelli, Hardegger, Hartmann, Heiz, Holzinger-Loretz, Jeker, Joos, Kasper, Koch (Tamins), Kunfermann, Mani-Heldstab, Märchy-Caduff, Müller, Niederer, Noi-Togni, Papa, Paterlini, Sax, Schneider, Schutz, Stiffler (Davos Platz), Tenchio, Thomann-Frank, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Vetsch (Klosters Dorf), Widmer-Spreiter, Wieland, Berther (Segnas), Cantieni, Derungs, Erhard, Lombardi, Pfister