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Session: 07.12.2016

Neulenkerinnen und Neulenker können nach Ablauf der dreijährigen Probezeit und dem Besuch der Weiterausbildungskurse (WAB-Kurse) auf Gesuch einen unbefristeten Führerausweis beantragen. Das Gesuch kann dabei frühestens einen Monat vor dem Ablaufdatum beim Strassenverkehrsamt eingereicht werden. Dieses Verfahren ist kompliziert, unnötig und kundenunfreundlich. 

Das Strassenverkehrsamt kann die obligatorischen Weiterausbildungskurse für Neulenkerinnen und Neulenker anhand der Führerausweisnummer nachvollziehen. Der Bundesrat hat dazu per 1. Januar 2014 die rechtliche Grundlage geschaffen, welche es den Strassenverkehrsämtern erlaubt, den unbefristeten Führerausweis automatisch auszustellen, ohne dass die Ausweisinhaberin oder der Ausweisinhaber vorgängig ein Gesuch mit der Bescheinigung über die Absolvierung der beiden Weiterausbildungstage einreichen muss (Art. 24b Abs. 1 VZV). Eine automatische Umwandlung der Führerausweise auf Probe erhöht die Effizienz und spart Kosten. So bieten bereits die Kantone Bern, Aargau, Neuenburg und Zürich dieses Lösungsmodell an und sind mit dieser Umstellung höchst zufrieden. 

Die Unterzeichnenden beauftragen die Regierung, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass die Führerausweise auf Probe automatisch in unbefristete Führerausweise umgewandelt werden, sofern die geforderten drei Probejahre und die fristgerechte obligatorische Weiterbildung der Neulenkerinnen und Neulenker erfüllt sind. 

Chur, 7. Dezember 2016 

Schneider, Crameri, Albertin, Atanes, Berther (Disentis/Mustér), Bondolfi, Bucher-Brini, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Caduff, Cahenzli-Philipp, Caluori, Casanova (Ilanz), Cavegn, Caviezel (Chur), Claus, Clavadetscher, Danuser, Darms-Landolt, Della Vedova, Deplazes, Dermont, Dosch, Engler, Epp, Felix (Haldenstein), Felix (Scuol), Florin-Caluori, Foffa, Geisseler, Giacomelli, Gunzinger, Heiz, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jenny, Joos, Kasper, Koch (Tamins), Koch (Igis), Kollegger, Komminoth-Elmer, Kunfermann, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Lorez-Meuli, Mani-Heldstab, Märchy-Caduff, Mathis, Michael (Donat), Monigatti, Nay, Niederer, Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Paterlini, Perl, Pfenninger, Salis, Sax, Schutz, Steck-Rauch, Stiffler (Chur), Tenchio, Thomann-Frank, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Toutsch, Troncana-Sauer, Valär, von Ballmoos, Waidacher, Weber, Wieland, Zanetti, Antognini, Berther (Segnas), Cantieni, Derungs, Erhard, Pfister, Wellig

Antwort der Regierung

Wer einen Führerausweis auf Probe hat, muss innerhalb von drei Jahren eine Weiterbildung von 16 Stunden, verteilt auf zwei Kurstage besuchen (Art. 15a Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 27a Abs. 1 VZV), um den unbefristeten zu erhalten. Der Kursbesuch wird durch die privaten Kursveranstalter in ein zentrales, von den kantonalen EDV-Systemen unabhängiges Register (SARI) eingetragen. Der Zugriff erfolgt via Internet. Das Strassenverkehrsamt Graubünden ist mit den Zulassungsbehörden 15 weiterer Kantone (AI, AR, BL, FR, GE, GL, NW, OW, SG, SO, SZ, TG, TI, UR, VS) und dem Fürstentum Liechtenstein zwecks Kostenoptimierung im EDV-Verbund KISTRA (Verein für die Koordination von Informatikaufgaben der Strassenverkehrsämter) zusammengeschlossen. Alle Mitglieder verfügen daher über dieselbe Fachapplikation (cari) zur Bewältigung ihrer Aufgaben.

Auf Ersuchen der KISTRA-Kantone hat der Softwarelieferant im Jahr 2016 bereits einen Ausbau der Schnittstelle zwischen "cari" und "SARI" offeriert, welcher die automatische Meldung an das zuständige Strassenverkehrsamt über die absolvierte Weiterbildung generiert und gleichzeitig den unbefristeten Führerausweis für den Ausdruck vorbereitet. Wir rechnen mit einer Realisierung dieser effizienten und unbürokratischen Lösung im Verlauf des Jahres 2017. Einer (zusätzlichen) rechtlichen Grundlage bedarf es dazu nicht.

Aus diesen Gründen beantragt die Regierung, den vorliegenden Auftrag nicht zu überweisen.

02. März 2017