In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie (BFE) wollen die Stromkonzerne und die Eigner der Wasserkraftwerke die Wasserzinsen der Bergkantone massiv kürzen. Das Vorhaben steht unter dem Titel „Flexibilisierung der Wasserzinsen“. In Wirklichkeit aber geht es darum, die milliardenschweren Verluste als Folge von strategischen Fehlentscheiden abzufedern. Im Ergebnis ist es nichts anders als ein ungerechtfertigter und unfairer Angriff auf die Finanzen der Bergkantone und -gemeinden. Die finanziellen Folgen für den Kanton Graubünden wären fatal und die Ausfälle würden aufgrund der aktuell vorliegenden Zahlen bis zu 75 Millionen Franken betragen. Im Mai soll die vom BFE ausgearbeitete Gesetzesvorlage zur Senkung der Wasserzinsen in die Vernehmlassung gehen.
Für eine Senkung der Wasserzinsen gibt es jedoch aus folgenden Gründen keine Veranlassung:
1. Speicherzuschlag wurde mehrfach verhindert
Eine vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission kam schon 2008 in einem 94-seitigen Bericht zum Schluss, der ganz besondere Wert der Speicherseen als saisonale Batterie sei zusätzlich zum Wasserzins abzugelten. Gleichwohl verhinderten die Stromkonzerne durch geschicktes Lobbying sowohl 1996 als auch 2009 den empfohlenen Speicherzuschlag, im Jahre 1996 sogar nur mit Stichentscheid des Nationalratspräsidenten. Mit dem fortschreitenden Aufkommen der neuen erneuerbaren Energien hat die Bedeutung der Reservehaltung in unseren Gebirgsspeichern indes noch erheblich zugenommen.
2. Gewinne privatisiert, Verluste sozialisiert
Bis 2013 erzielten die Stromkonzerne mit dem Strom aus der Wasserkraft jahrelang Gewinne in Milliardenhöhe. Gleichwohl liessen sie die Wasserschlosskantone aufgrund zu tiefer Wasserzinsen zu wenig davon profitieren. Die Gewinne wurden grösstenteils den Eignern im Unterland ausgeschüttet, die Verluste sollen nun aber alle Beteiligten tragen.
3. Steuern wanderten ins Mittelland
Paradoxerweise werden bis heute die Wasserkraft-Gewinne mehrheitlich nicht in den Bergkantonen versteuert, wo der Strom produziert wurde, sondern in den Kantonen und Städten des Mittellandes, wo die Stromkonzerne ihren Sitz haben. Unter dem Begriff Partnerwerkbesteuerung kämpfen die Bergkantone schon seit Jahrzehnten vergeblich für eine befriedigende Lösung.
4. Erträge aus Erbringung von Systemdienstleistungen sind unberücksichtigt
Zur Netzstabilität erbringen die Wasserkraftwerke wertvolle Systemdienstleistungen, die von der Swissgrid auch entsprechend entschädigt werden. Von diesen Zusatzeinnahmen profitieren die Wassergeber in keiner Weise.
5. Solidarität nach der Atomausstiegsinitiative
Graubünden sagte Nein zur Atomausstiegsinitiative und solidarisierte sich damit mit den Mittellandkantonen und den grossen Stromkonzernen. Unser Kanton darf deshalb in der Diskussion um die Wasserzinsen die gleiche Solidarität erwarten. Dies wurde im Abstimmungskampf von der Regierung auch immer wieder als Argument zur Ablehnung der Initiative ins Feld geführt.
Aus diesen Gründen wird die Regierung beauftragt, sich nach Kräften und allenfalls unter Inanspruchnahme von Studien, Gutachten etc. dafür einzusetzen, dass die Wasserzinsen mindestens auf heutigem Niveau gehalten werden. Dabei sollen zusammen mit den Konzessionsgemeinden, denen in Graubünden die Wasserhoheit zukommt, auch neue Strategien und Allianzen geprüft werden.
Chur, 19. April 2017
Kollegger, Caduff, Kasper, Alig, Atanes, Baselgia-Brunner, Berther (Disentis/Mustér), Bleiker, Brandenburger, Bucher-Brini, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Cahenzli-Philipp, Casanova (Ilanz), Casty, Caviezel (Chur), Caviezel (Davos Clavadel), Clalüna, Crameri, Danuser, Darms-Landolt, Davaz, Della Vedova, Deplazes, Dosch, Epp, Fasani, Felix (Haldenstein), Felix (Scuol), Gartmann-Albin, Grass, Hardegger, Heinz, Hug, Jaag, Jeker, Koch (Tamins), Koch (Igis), Komminoth-Elmer, Lamprecht, Locher Benguerel, Lorez-Meuli, Mani-Heldstab, Mathis, Michael (Donat), Michael (Castasegna), Monigatti, Müller, Nay, Niederer, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Pedrini, Perl, Peyer, Pult, Salis, Sax, Schutz, Stiffler (Davos Platz), Thomann-Frank, Thöny, Toutsch, Valär, Vetsch (Klosters Dorf), Waidacher, Weber, Widmer-Spreiter, Wieland, Cantieni, Costa, Gugelmann