Vor rund elf Jahren, am 2. Februar 2006, lancierte die SP Graubünden die Initiative „Grosser Rat: 80 sind genug“. Die Initiative wurde zwei Jahre später äusserst knapp mit 50.9 Prozent Nein-Stimmen an der Urne abgelehnt. Seither hat sich der Kanton institutionell massgeblich verändert:
- Die Anzahl Gemeinden im Kanton halbierte sich nahezu. 2006 existierten noch 207 Gemeinden. Aktuell sind es deren 112.
- Mit der Volksabstimmung zur Gebietsreform 2014 wurden die Bezirke, Regionalverbände und Kreise abgeschafft und 2016 durch elf Regionen ersetzt.
- Die Stimmbevölkerung stimmte 2014 einem zeitgemässen kantonalen Finanzausgleich zu. Dieser korrigiert die damaligen Fehlanreize und ist seit 2016 in Kraft.
- Die Regierung hat klare Grundsätze für die Umsetzung der Public Corporate Governance festgelegt und diese per Anfang 2011 umgesetzt.
- Die Verwaltung hat mit HRM2 eine moderne und einheitliche Rechnungslegung eingeführt, die sich an der Privatwirtschaft orientiert und dank dem „True-and-fair“-Prinzip die tatsächlichen Vermögensverhältnisse widerspiegelt.
- Die Zivil- und die Strafgerichtsbarkeit wird seit 2017 von den Regionalgerichten als untere kantonale Gerichte ausgeübt. Mit dem KJS-Auftrag, der in der Aprilsession 2016 vom Grossen Rat überwiesen wurde, steht eine weitere Justiz-Reform im Raum.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich alle zentralen Institutionen des Kantons reformiert haben – mit Ausnahme der Legislative. Obschon der Grosse Rat diverse Reformen anderer Institutionen verabschiedete, war er in der jüngeren Vergangenheit nicht bereit, substanzielle Reformen der Legislative vorzunehmen. In verschiedenen anderen Kantonen wurden die Parlamente schon vor Jahren verkleinert (z.B. Bern, Aargau, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Basel-Stadt, Glarus, Fribourg, Luzern, Waadt). Der Bündner Grosse Rat besteht jedoch weiterhin aus 120 Mitgliedern, die mittels eines umstrittenen Wahlverfahrens gewählt werden. Zwecks einer höheren Effizienz wäre eine Verkleinerung jedoch dringend nötig. Zudem würde mit einer Verkleinerung auch eine fairere Repräsentation möglich. Mit der Verkleinerung des Grossen Rates würde dem Volk ein leistungsfähiges und bürgernahes Parlament zur Verfügung stehen.
Die Regierung wird beauftragt, folgende Verfassungsänderung aufzugleisen:
Art. 27 (neu) Zusammensetzung und Wahl:
1. Der Grosse Rat besteht aus 90 Mitgliedern.
2. Die Sitze werden entsprechend der schweizerischen Wohnbevölkerung auf die Wahlkreise verteilt.
3. Das Wahlverfahren garantiert, dass die Stimmen aller Wählerinnen und Wähler möglichst gleich zur Zusammensetzung des Grossen Rates beitragen.
4. Das Weitere regelt das Gesetz.
Übergangsbestimmungen zu Art. 27 KV (neu):
1. Die Grossratswahlen 2022 werden entsprechend Art. 27 KV (neu) durchgeführt.
Chur, 19. April 2017
Thöny, Atanes, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Cahenzli-Philipp, Caviezel (Chur), Deplazes, Gartmann-Albin, Jaag, Locher Benguerel, Monigatti, Perl, Peyer, Pult