Navigation

Inhaltsbereich

Session: 13.06.2017

Seit dem Aufkommen der Fotografie haben unzählige Berufs- und Amateurfotografen die Vielfalt und Einzigartigkeit des Kantons Graubünden sowie der Menschen im Kanton Graubünden fotografisch festgehalten. Mit der Konservierung und Digitalisierung soll dieses einmalige fotografische Erbe für die Zukunft gesichert und für die Verbreitung in der heutigen Zeit aufgearbeitet werden.

Dieser Aufgabe widmet sich unter anderem die im Herbst 2013 errichtete Fotostiftung Graubünden. Die Mediathek Graubünden ist die online-Bilddatenbank der Fotostiftung Graubünden (www.fotoGR.ch). Als eine der umfangreichsten online-Bildsammlungen der Schweiz ermöglicht sie öffentlichen Institutionen und privaten Sammlern, ihre fotografischen Bestände der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Damit ist ein einfacher Zugriff auf das audiovisuelle Gedächtnis des Kantons Graubünden für alle Interessierten gewährleistet.

Finanziert wird die Arbeit der Digitalisierung durch Stiftungen, Gönner, Gemeinden, dem Verein Memoriav sowie zum Teil durch Beiträge aus dem Lotteriefonds. Die Digitalisierung sowie die Aufbereitung für alle Interessierten erfolgt somit heute nicht zu Lasten des Kantonsbudgets.

Unter anderem beabsichtigten auch kantonale Ämter der Fotostiftung ihre Fotobestände zur Digitalisierung zu überlassen. Durch eine Intervention des Amtes für Kultur bzw. des Staatsarchivs wurde dieses Vorhaben unterbunden. Begründet wird diese Intervention unter anderem wie folgt:

Eine Präsentation von staatlichen Fotobeständen soll ausschliesslich über das Staatsarchiv im Kontext des gesamten Verwaltungsschriftguts erfolgen. Eine Aufschlüsselung der Verwaltungsunterlagen nach Typ (Urkunden und Verträge, Pläne, gebundene Serien wie Rechnungen und Protokolle, lose Akten, digitale Unterlagen etc.) sei nicht zielführend. Kurzum beansprucht das Staatsarchiv das Monopol bei der Digitalisierung von staatlichen Fotobeständen, das Monopol für die Präsentation dieser Fotos für die Öffentlichkeit sowie das Monopol bzw. alleinige Entscheidungshoheit bei der Entscheidung welche Fotografien erhaltenswert sind. Damit verzichtet der Kanton bewusst auf die Finanzierung der Digitalisierung von Fotobeständen durch Dritte. Im Übrigen hat das Staatsarchiv die gleiche Haltung bei Fotobeständen privater Herkunft, welche beim Staatsarchiv lagern (schätzungsweise 80 % aller Fotografien im SAG-Archiv).

Die Unterzeichnenden bitten die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Teilt die Regierung die Meinung des Amts für Kultur, wonach Fotobestände der verschiedenen Ämter ausschliesslich vom Staatsarchiv digitalisiert werden sollen und das digitalisierte Bildmaterial ausschliesslich vom Staatsarchiv der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll?

2. Teilt die Regierung die Meinung, dass die in Frage 1 erwähnte Praxis auch für Fotobestände privater Herkunft, welche dem Staatsarchiv zur Archivierung überlassen wurden, gelten soll?

3. Falls Frage 1 und 2 bejaht werden, ist diese Praxis auch dann sinnvoll, wenn die Fotobestände dem Staatsarchiv nach der Digitalisierung zur Aufbewahrung übertragen werden und das Staatsarchiv die digitalen Kopien der Fotografien ebenfalls auf den eigenen Plattformen publizieren kann?

4. Trifft es zu, dass durch diese Praxis das Budget des Amtes für Kultur für die Digitalisierung belastet wird?

5. Wird dadurch auf private Mittel für die Digitalisierung von Fotobeständen verzichtet, womit schlussendlich weniger Mittel für andere Projekte im Kulturbereich zur Verfügung stehen?

6. Teilt die Regierung die Meinung, dass Fotobestände privater Herkunft, welche dem Staatsarchiv zur Archivierung überlassen wurden, lediglich durch das Staatsarchiv beurteilt und allenfalls entsorgt werden und nicht beispielsweise der Fotostiftung Graubünden übergeben werden, damit diese die Bilder vor der Entsorgung mit ihren eigenen, von jenen des Staatsarchivs abweichenden Erhaltungskriterien, beurteilen und allenfalls erhalten kann?

Chur, 13. Juni 2017

Caduff, Casty, Thomann-Frank, Berther (Disentis/Mustér), Blumenthal, Bondolfi, Buchli-Mannhart, Caluori, Casanova (Ilanz), Casutt-Derungs, Cavegn, Danuser, Darms-Landolt, Della Vedova, Dermont, Dosch, Epp, Fasani, Foffa, Gartmann-Albin, Geisseler Hans, Jaag, Joos, Kollegger, Kunfermann, Kunz (Chur), Monigatti, Müller, Niederer, Paterlini, Pedrini, Perl, Sax, Schneider, Stiffler (Davos Platz), Tenchio, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Troncana-Sauer, von Ballmoos, Berther (Segnas), Bossi, Föhn, Geisseler Severin, Plattner Gerber

Antwort der Regierung

Für die Beantwortung der in der Anfrage gestellten Thematik sind im Wesentlichen die Bestimmungen des Gesetzes über die Aktenführung und Archivierung vom 28. August 2015 (GAA; BR 490.000) sowie der Verordnung zum Gesetz über die Aktenführung und Archivierung vom 22. Dezember 2015 (VAA; BR 490.010) massgebend. Die Aufgabe der Archivierung für die kantonalen Behörden nimmt das Staatsarchiv wahr. Das Archivgut insbesondere auch die Fotobestände des Staatsarchivs sowie der anderen Archive der öffentlichen Hand stellen neben der rechtssichernden Funktion auch einen erheblichen kulturellen Wert dar.

In den letzten Jahren sind in Graubünden zusätzlich verschiedene private Institutionen entstanden, die wertvolle Fotobestände sammeln und zum Teil im Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Neben der in der Anfrage erwähnten Fotostiftung Graubünden ist dies beispielsweise das Institut dal Dicziunari Rumantsch Grischun. Vor diesem Hintergrund beantwortet die Regierung die gestellten Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Solange Unterlagen inkl. Fotos bei einer Dienststelle der kantonalen Verwaltung in Gebrauch sind, entscheidet diese selbst, in welcher Form sie Akten, Unterlagen oder auch Bildmaterial benötigt. Sie kann im Rahmen ihrer Kompetenzen und finanziellen Möglichkeiten z.B. analoge Fotografien digitalisieren lassen. Das Eigentum an den Unterlagen, die Datenhoheit und die Urheberrechte müssen aber beim Kanton verbleiben.

Für die Archivierung von Unterlagen, welche die kantonalen Behörden nicht mehr benötigen, ist gemäss GAA das Staatsarchiv zuständig. Zu seinen Kernaufgaben zählt dabei auch die "Vermittlung", d.h. Zugänglichmachung, Bereitstellung und Präsentation des Archivguts (Findmittel, Lesesaal, Kundenberatung, Unterstützung der Forschung).

Es ist unbestritten, dass sich durch die heutigen Möglichkeiten der Digitalisierung die Nutzererwartungen stark verändert haben. Deshalb lässt auch das Staatsarchiv im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten Bestände digitalisieren. Wie in anderen professionellen Archiven sollen in den nächsten Jahren zunehmend Archivalien (auch Fotomaterial) online zur Verfügung gestellt werden. Die Technologie dafür ist im aktuell eingeführten Release des Archivinformationssystems vorhanden.

Eine Verpflichtung des Staatsarchivs (oder gar sämtlicher öffentlicher Archive), Bestände auch privaten Institutionen zur Präsentation überlassen zu müssen, besteht nicht.

Zu Frage 2: Ja. Die Übernahme von privaten Beständen erfolgt über Schenkungs- oder Depositumsverträge. Solche Bestände können nur dann einer weiteren Institution zur Präsentation übergeben werden, wenn dies in den entsprechenden Verträgen vorgesehen ist.

Zu Frage 3: Es besteht die Möglichkeit, dass eine Institution ihre Bestände im Staatsarchiv deponiert. In diesem Fall steht es der Institution frei, den Bestand auch selbst so zu präsentieren, wie sie es für richtig hält.

Zu Frage 4 und 5: Heute gehört das Zurverfügungstellen von Findmitteln und idealerweise auch Archivalien in digitaler Form zu den Erwartungen an die Archive der öffentlichen Hand. Deshalb wird ein Teil des Budgets des Amtes für Kultur für Digitalisierungen verwendet. Diese dienen insbesondere auch der Sicherung von Beständen und haben die in früheren Jahren praktizierte Mikroverfilmung abgelöst.

Es herrscht Konsens, dass es gerade im Bereich der Fotografie und der audiovisuellen Medien viel erhaltenswürdiges Kulturgut gibt, das nicht alleine von den öffentlichen Archiven aufbewahrt werden kann. Eine Institution wie die Fotostiftung Graubünden findet hier deshalb ein weites Wirkungsfeld. Zudem ist es im Einzelfall denkbar, dass von Dienststellen nicht mehr benötigtes Bildmaterial, welches nicht im Staatsarchiv aufgenommen werden kann, unter Einhaltung des Datenschutzes und der Urheberrechte privaten Institutionen zur Verfügung gestellt werden kann.

Zu Frage 6: Wenn dem Staatsarchiv private Bestände angeboten werden, die es aus verschiedenen Gründen nicht übernehmen kann, verweist es die Anbietenden an andere passende Institutionen (Kulturarchive, Dokumentationsstellen, Gemeindearchive, die Fotostiftung Graubünden und andere).

30. August 2017