Leider gehört häusliche Gewalt in der Schweiz nach wie vor zum Alltag. Dies belegen folgende jüngste Zahlen auch für den Kanton Graubünden:
- Gemäss der polizeilichen Kriminalstatistik der Kantonspolizei Graubünden wurden im Jahr 2016 in 259 Fällen häusliche Gewalt im Rahmen von familiären Beziehungen zur Anzeige gebracht, dies entspricht wöchentlich fünf Delikten. Gegenüber 2015 entspricht dies einer Zunahme von 75 Fällen.
- Diese Zunahme bildet sich auch im Frauenhaus Graubünden ab. So hat dieses im vergangenen Jahr so viele Menschen aufgenommen wie noch nie.
- Der Jahresrechnung 2016 ist zu entnehmen, dass die Anzahl Opfer (häuslicher) Gewalt gegenüber dem Vorjahr um 13,5 % (73 Fälle) stark zunahm.
Es gilt zu berücksichtigen, dass die erfassten Zahlen nur die Spitze des Eisbergs abbilden und die Dunkelziffer sehr hoch ist.
Der Nationalrat hat am 31. Mai 2017 als Zweitrat der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, Kinder, Männer und häuslicher Gewalt zugestimmt. Die sogenannte Istanbulkonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu bekämpfen und zu verfolgen. Zudem werden die Vertragsstaaten verpflichtet, präventive Massnahmen wie Sensibilisierungsprogramme vorzusehen. Mit der Zustimmung zur Ratifizierung setzt das Bundesparlament ein klares Zeichen gegen häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen.
Vor dem Hintergrund des Anstiegs der Zahlen häuslicher Gewalt in Graubünden und der Ratifizierung der Istanbulkonvention stellen sich folgende Fragen:
1. Welches sind gemäss Regierung die Gründe der Zunahme der Fälle häuslicher Gewalt in Graubünden?
2. Wird die Regierung auf Grund der jüngsten Zahlen Massnahmen ergreifen, um der Zunahme von häuslicher Gewalt entgegen zu wirken? Falls ja, welche?
3. Im Jahr 2003 wurde das Bündner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt gestartet. In welche Strukturen wurde es 2014 überführt? Welche Fachstelle ist mit der Weiterführung dieses Projekts beauftragt und welche Aufgaben wurden seither durch diese Fachstelle erfüllt?
4. Welche Auswirkungen wird die Ratifizierung der Istanbulkonvention auf Graubünden haben? Erfüllt Graubünden die Voraussetzungen des Übereinkommens?
5. Ist das Frauenhaus Graubünden als niederschwelliges Beratungsangebot und als Schutzunterkunft langfristig gesichert?
Chur, 13. Juni 2017
Locher Benguerel, Bucher-Brini, Florin-Caluori, Atanes, Baselgia-Brunner, Blumenthal, Bondolfi, Brandenburger, Cahenzli-Philipp, Casty, Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Chur), Danuser, Darms-Landolt, Della Vedova, Deplazes, Dermont, Dosch, Fasani, Gartmann-Albin, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jaag, Jeker, Joos, Kollegger, Kunfermann, Kunz (Chur), Lamprecht, Lorez-Meuli, Mani-Heldstab, Märchy-Caduff, Michael (Donat), Monigatti, Müller, Nay, Niederer, Noi-Togni, Papa, Pedrini, Perl, Peyer, Pfenninger, Pult, Salis, Steck-Rauch, Stiffler (Chur), Tenchio, Thomann-Frank, Thöny, Tomaschett-Berther (Trun), Troncana-Sauer, Vetsch (Pragg-Jenaz), von Ballmoos, Weber, Berther (Segnas), Gassmann, Geisseler Severin, Pfister, Plattner Gerber, Wellig