Aufgrund der tiefen Kostenbeteiligung der öffentlichen Hand sind die Kosten für familienergänzende Kinderbetreuung in der Schweiz im internationalen Vergleich überdurchschnittlich hoch. In vielen Fällen lohnt sich die Erwerbstätigkeit beider Elternteile nicht. Die Reduktion dieses negativen Erwerbsanreizes ist sowohl aus familienpolitischer Sicht als auch mit Blick auf den Fachkräftemangel dringend notwendig.
Deshalb stellt der Bund in den nächsten 5 Jahren rund 100 Mio. Franken zur Verfügung, um einen Anreiz zu schaffen, damit Kantone und Gemeinden mehr in die familienergänzende Kinderbetreuung investieren. Einerseits sollen die Betreuungskosten gesenkt und andererseits Projekte unterstützt werden, die das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse erwerbstätiger Eltern abstimmen (z.B. Betreuungsangebote während den Schulferien resp. bei unregelmässigen Arbeitszeiten insbesondere im Pflegesektor und in Tourismusregionen).
1. Welche konkreten Schritte plant der Kanton, um von den zur Verfügung stehenden Bundesgeldern zu profitieren?
2. Wie sieht der zeitliche Rahmen aus?
Zusätzlich stellt sich in den Kinderkrippen im Zusammenhang mit der Integration von Kindern mit Behinderungen resp. erhöhtem Förderbedarf die Frage der Finanzierung.
3. Wer trägt die Kosten für den personellen Mehraufwand, welche sich aus der Betreuung von Kindern mit Behinderung in Kinderkrippen ergeben?
Chur, 14. Juni 2017
Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Atanes, Cahenzli-Philipp, Caviezel (Chur), Deplazes, Gartmann-Albin, Jaag, Locher Benguerel, Monigatti, Noi-Togni, Perl, Peyer, Pfenninger, Pult, Thöny