In der Schweiz werden jährlich 50 000 Hunde importiert, etwa 20 000 davon auf illegale Weise. Im Kanton Graubünden werden rund 13 000 Hunde gehalten. Jährlich kommen rund 1000 Hunde dazu. Dass sich diese Hunde in der Gesellschaft unproblematisch verhalten, kann heute nicht mehr überprüft werden.
Auf eidgenössischer Ebene wurde im 2008 ein obligatorischer Sachkundenachweis (SKN) für Hundehalter eingeführt. Im Vorfeld hatte es in vermehrter Anzahl Vorfälle mit Hunden gegeben, einer davon mit einem Kind ist tödlich ausgegangen. Der Kurs zur Erlangung des Sachkundenachweises bestand aus einem theoretischen und praktischen Teil. In den Kursen wurde das Wesen Hund nähergebracht, sein Verhalten erklärt und dem Teilnehmer gesetzliche Grundlagen vermittelt. Wichtige Teile der Ausbildung bestanden darin, wie sich Hundehalter mit ihrem Hund im öffentlichen Raum korrekt zu verhalten haben und wie Hunde tierschutzkonform gehalten werden.
Aufgrund einer Anfrage beim Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) wurde mitgeteilt, dass sich diese Kurse sehr bewährt hätten, eine grosse präventive Wirkung hatten und flächendeckend kontrolliert wurden. Denn ca. 90 % der Hundehalter hatten den Kurs während der Zeit des Obligatoriums besucht. Insbesondere die Anzahl der Vorfälle mit Hunden im Kanton Graubünden sank von durchschnittlich 200 auf 120 Fälle pro Jahr. Aber auch die Zahl der Tierschutzverstösse in Bezug auf die Haltung von Hunden sank in dieser Zeit des Obligatoriums auf wenige Anzeigen pro Jahr. Durch das Obligatorium des SKN konnten Hunde mit auffälligem Verhalten, Importhunde mit fehlender Sozialisierung, Hunde aus „Hinterhofzuchten“, bewilligungspflichtige Hunderassen (z.B. American Pit Bull Terrier, Dogo Argentino, u.a.) und tierschutzrelevante Hundehaltungen frühzeitig erkannt werden und durch gezielte Massnahmen die Probleme angegangen werden.
Aufgrund des ersatzlosen Wegfalls des eidgenössischen SKN besteht die grosse Gefahr, dass sich die Zustände in Problem-Hundehaltungen vermehrt verschlechtern; mit all ihren negativen Folgen bezüglich Gefahrenpotential für die öffentliche Sicherheit und der Tierschutz-Relevanz.
Aus diesen Gründen fordern die Unterzeichnenden die Regierung auf, eine für den Kanton Graubünden angepasste gesetzliche Grundlage für einen obligatorischen Sachkundenachweis für Hundehalter zu schaffen. Dabei sollen die Erkenntnisse aus dem eidgenössischen Obligatorium 2008 bis 2016 einfliessen und das Obligatorium soll nur bei Neuhundehaltern (beim Erwerb des ersten Hundes) angewendet werden.
Chur, 14. Juni 2017
Danuser, Gartmann-Albin, Thomann-Frank, Atanes, Bleiker, Bucher-Brini, Burkhardt, Cahenzli-Philipp, Casty, Cavegn, Caviezel (Davos Clavadel), Crameri, Deplazes, Dermont, Felix (Scuol), Geisseler Hans, Heinz, Joos, Kasper, Komminoth-Elmer, Kunfermann, Lamprecht, Locher Benguerel, Märchy-Caduff, Monigatti, Papa, Perl, Salis, Stiffler (Davos Platz), Tenchio, Thöny, Tomaschett-Berther (Trun), von Ballmoos, Widmer-Spreiter, Föhn