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Session: 01.09.2017

Seit 2004 untersucht die Wettbewerbskommission (WEKO) mögliche Absprachen im Hoch-, Tief- sowie im Strassenbau in Graubünden.

Auslöser der Untersuchungen der WEKO war eine Selbstanzeige eines Unternehmers aus der Val Müstair. Von 2004 bis 2012 wurden gemäss WEKO Absprachen bei rund 100 Bauprojekten mit einer Bausumme von über 20 Millionen Franken getroffen. Dies betrifft private sowie auch Projekte der öffentlichen Hand.

Im Jahr 2013 wurden die Untersuchungen der WEKO auf das Engadin und in einem Fall auf den ganzen Kanton Graubünden ausgeweitet. Praktisch alle namhaften Baufirmen mit Sitz im Kanton Graubünden sind unterdessen im Verfahren involviert.

Ein ehemaliger Grossrat hat im Bündner Tagblatt vom 22.07.2017 folgende Aussage gemacht: «Man versuchte die Arbeiten entsprechend der Kapazität der Unternehmungen vernünftig und zu möglichst marktgerechten Preisen aufzuteilen.» Das erscheint unglaubwürdig. Das Ziel von Preisabsprachen ist es doch, den freien Markt aufzuheben und einen grösstmöglichen Gewinn zu erzielen.

Das Ausmass des genannten kartellartigen Absprachesystems, in welchem 40 Unternehmen über einen längeren Zeitraum bei rund 800 Bauprojekten die Preise abgesprochen haben, ist für Graubünden und die Schweiz einmalig.

In diesem Zusammenhang stellen die Unterzeichnenden folgende Fragen an die Regierung:

1. Hat der Kanton bereits Akteneinsicht in das Verfahren erhalten?

2. Wird der Kanton seine Erkenntnisse den Gemeinden und der Öffentlichkeit mitteilen?

3. Werden Firmen, welche Absprachen vorgenommen haben, in Zukunft von Bauaufträgen der öffentlichen Hand ganz oder befristet ausgeschlossen?

4. Wird der Kanton, bei einer Verurteilung der beschuldigten Unternehmungen, Schadenersatz verlangen?

5. Gibt es Anzeichen, dass bei den kantonalen Bauprojekten in Chur Preisabsprachen stattgefunden haben?

6. Wird der Kanton im Bereich Vergabewesen Anpassungen vornehmen, um in Zukunft Preisabsprachen besser feststellen zu können?

7. Besteht bei der kantonalen Verwaltung die Möglichkeit, anonyme Hinweise zu geben, bei einem Verdacht auf Unregelmässigkeiten, ohne dass der Mitarbeiter mit Sanktionen rechnen muss?

Chur, 1. September 2017

Deplazes, Baselgia-Brunner, Atanes, Bucher-Brini, Cahenzli-Philipp, Caviezel (Chur), Jaag, Locher Benguerel, Monigatti, Perl, Peyer, Pfenninger, Pult, Thöny

Antwort der Regierung

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 30. Oktober 2012 aufgrund vermuteter Submissionsabsprachen im Kanton Graubünden eine Untersuchung gegen insgesamt 17 einheimische Bauunternehmungen, gegen den Graubündnerischen Baumeisterverband sowie gegen eine nicht genannte Anzahl von Ingenieurbüros eröffnet. Die letztlich aus administrativen Gründen in zehn Einzelverfahren gegliederten Untersuchungen wurden von der WEKO im Mai 2013 auf acht zusätzliche Baufirmen und im November 2015 nochmals auf 21 weitere, teils ausserkantonale Unternehmen ausgeweitet. Dabei stehen zwei Untersuchungsgegenstände im Vordergrund: Hoch- und Tiefbau im Unterengadin und Münstertal sowie Strassenbau auf dem ganzen Kantonsgebiet. Ein erster Entscheid das Münstertal betreffend wurde im Juli 2017 den Verfahrensparteien eröffnet. Der Medienmitteilung der WEKO zufolge haben die lokalen Baufirmen zwischen den Jahren 2004 und 2012 über 100 Hoch- und Tiefbauausschreibungen von öffentlichen als auch privaten Bauherrschaften manipuliert. Auf Sanktionen wurde aufgrund des Kooperationsverhaltens der involvierten Unternehmen verzichtet. Mit weiteren Entscheiden rechnet die WEKO in diesem Herbst.

Zu den konkreten Fragen:

1. Bei allen Untersuchungen ist der Kanton nicht Verfahrenspartei. Vom genauen Inhalt des WEKO-Entscheids vom 10. Juli 2017 hat die Regierung deshalb keine Kenntnis, da aufgrund der Kronzeugenregelung im Kartellrecht selbst für die öffentliche Hand zusätzliche Sachverhaltsinformationen nicht ohne Weiteres erhältlich sind. Zur Überprüfung der Betroffenheit des Kantons hat das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement (BVFD) deshalb am 14. Juli 2017 ein Gesuch um Einsicht in die Verfügung der WEKO betreffend das Verfahren "Hoch- und Tiefbauleistungen Münstertal" gestellt. Bis dato wurde dem Kanton noch kein Einblick gewährt (Stand 26. September 2017).

2. Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit zum Thema der volkswirtschaftlich schädlichen Wettbewerbsabsprachen ist dem Kanton ein wichtiges Anliegen. Er wird deshalb zu gegebener Zeit in angemessener Form über die gewonnenen Erkenntnisse bezüglich der Kartellverfahren im Kanton Graubünden informieren. Unabhängig hiervon bleibt es potentiell betroffenen Gemeinden freigestellt, bei der WEKO ebenfalls Akteneinsicht zu verlangen.

3./4. Der Kanton wird nach gewährter Einsicht in die Verfahrensakten die daraus ableitbaren submissions-, zivil- und allenfalls strafrechtlichen Rechtsbehelfe prüfen. Konkretere Aussagen sind im jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht möglich.

5. Dem Kanton liegen derzeit keine Anhaltspunkte vor, dass es bei kantonalen Bauprojekten in der Stadt Chur zu Preisabsprachen gekommen ist.

6./7. Der Kanton hat nach der Eröffnung der WEKO-Untersuchung die Vergabeprozesse seiner Fachstellen, die Bauleistungen beschaffen, umfassend analysiert und als Folge davon Optimierungen in seinem Beschaffungsverfahren bereits umgesetzt. Diese Anpassungen im Vergabeprozess ermöglichen es, Submissionsabsprachen zu erschweren bzw. rascher erkennen zu können. So arbeiten die kantonalen Baubeschaffungsstellen seit Anfang 2015 bei jedem Bauprojekt mit einer einschlägigen Checkliste. Zudem wurde für die Mitarbeitenden, die mit Beschaffungen betraut sind, ein Verhaltenskodex erlassen. Gleichzeitig wurde beim BVFD eine Anlaufstelle für Meldungen von Submissionsabsprachen sowie für die Entgegennahme von Korruptionshinweisen eingerichtet. Die eingegangenen Hinweise werden vertraulich behandelt. Darüber hinaus thematisiert das BVFD im Rahmen der internen Weiterbildung seit Jahren die Problematik der Preisabsprachen.

Nach Kenntnis der in Aussicht gestellten WEKO-Entscheide wird der Kanton erneut analysieren, ob zusätzlich zu den bereits angepassten Vergabeprozessen weitere Massnahmen erforderlich sind.

29. September 2017