In der Augustsession 2017 des Grossen Rates ist im Rahmen der Totalrevision des Krankenpflegegesetzes auch die Frage diskutiert worden, ob die PDGR „subsidiär“ oder grundsätzlich kinder- und jugendpsychiatrische Dienstleistungen erbringen sollen.
Der Grosse Rat hat sich dafür entschieden, dass in Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Psychiatrischen Dienste Graubünden das Wort subsidiär gestrichen wird. Damit kann die PDGR neu das gleiche Angebot wie das KJP GR aufbauen.
Sowohl die bisherige subsidiäre Lösung als auch die neue Lösung mit zwei Anbietern (KJP GR resp. PDGR) oder auch eine ausserkantonale Unterbringung der Kinder und Jugendlichen sind nicht optimal. Das schlimmstmögliche Szenario ist ein Wettbewerb um Kinder und Jugendliche mit entsprechenden Bedürfnissen. Dies führt zu Parallelstrukturen, ist ineffizient und bedeutet letztlich, dass nicht die Bedürfnisse der Betroffenen und ihre bestmögliche Versorgung mit kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstleistungen im Vordergrund stehen.
Im Juli 2014 hat Frau Prof. Dr. Susanne Walitza im Auftrag der Bündner Regierung ein Gutachten erstellt. Darin werden die möglichen Szenarien, Lösungen sowie Vor- und Nachteile aufgezeigt, welche für die Kinder- und Jugendpsychiatrie in Graubünden sinnvoll sind.
Die Unterzeichnenden beauftragen deshalb die Regierung, die Organisation der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Graubünden mit Blick auf die bestmögliche Versorgung der Betroffenen unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Gutachtens Susanne Walitza neu zu regeln. Die Autonomie für das Fach Kinder– und Jugendpsychiatrie und das Recht des Kindes und der Jugendlichen auf eine altersentsprechende und fachgerechte Behandlung (durch klare örtliche Trennung von Erwachsenen und Jugendlichen, u.a.m.), muss gewährleistet werden. Es sind mögliche Synergien im Organisations- und Verwaltungsbereich zu nutzen, jedoch sind eine operativ eigenständige ärztliche, pflegerische und pädagogische Leitung beizubehalten. Ebenso sind die Fragen nach dem dafür nötigen Raumprogramm und den notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu den Betriebs- und Investitionskosten zu klären und entsprechend zu regeln.
Chur, 1. September 2017
Locher Benguerel, Marti, Zanetti, Atanes, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Cahenzli-Philipp, Casty, Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Chur), Clalüna, Danuser, Darms-Landolt, Deplazes, Dermont, Gartmann-Albin, Hitz-Rusch, Jaag, Kunfermann, Märchy-Caduff, Monigatti, Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Perl, Peyer, Pfenninger, Pult, Thöny, von Ballmoos, Widmer-Spreiter, Föhn, Geisseler