Das Polizeigesetz des Kantons Graubünden (BR 613.000) vom 20. Oktober 2004 regelt gemäss Art. 1 die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Kantonspolizei. Die polizeilichen Aufgaben der Gemeinden bleiben davon unberührt, sofern das Gesetz keine abweichenden Bestimmungen enthält.
Mit der stetigen Urbanisierung hat sich die Sicherheitslage in der Schweiz in den letzten Jahren stark verändert und sie schreitet fort. Drei Viertel der Bevölkerung leben heute in großen Agglomerationen. Die kommunale Polizei steht mitten in der Dynamik der Städte und grösseren Orte. Die Belastung aller Polizeikorps der Schweiz, insbesondere aber auch der Stadt- und Kommunalpolizei hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Dazu kommen der mangelnde Respekt und die Gewalt gegen die Polizei.
Das Schweizerische Polizei-Institut bietet im Rahmen des bildungspolitischen Gesamtkonzeptes für die Polizei und Strafjustiz (BGK) vom 29. Juli 2005 bei der Police Bern eine Grundausbildung für bewaffnete Sicherheits-Assistentinnen und Sicherheits-Assistenten an, damit sich diese im Rahmen des kommunalen Gemeindepolizeidienstes zum Eigenschutz wehren und im Einsatz bei Notwehr und in Situationen der Notwehrhilfe handeln können.
Die Auswahl der Kandidaten erfolgt durch die Polizeikorps. Die Auswahlkriterien sind Schweizer Bürgerrecht, Militärdiensttauglichkeit, erlernter Beruf, Sprachkenntnisse, Führerschein und die Beibringung eines Strafregisterauszugs. Die Grundausbildung beträgt für den bewaffneten Si Ass 15 Wochen. Die Ausbildung umfasst verschiedene Module. Diese sind unter anderem persönliche Sicherheit und Einsatztaktik, Einsatz der polizeilichen Kampfmittel (GES – gerader Einsatzstock, Tränengas, Handfesseln) und das Schiessen mit Dienstwaffe und Maschinenpistole. Jedes Modul wird mit einer wöchentlichen Prüfung abgeschlossen. Am Ende des Lehrganges findet eine zweitägige Schlussprüfung statt. Damit ist sichergestellt, dass die Grundausbildung zum bewaffneten Sicherheitsassistenten erfolgreich abgeschlossen werden muss und eine unerwünschte Präjudizierung ist entsprechend ausgeschlossen. Auch bleiben die Aufgaben der gerichtlichen Polizei der Kantonspolizei vorbehalten.
Solche bewaffneten Si Ass setzen bereits mehrere Kantone, unter anderem Bern, Zürich und Zug mit Erfolg ein. In Graubünden stünden den kommunalen Polizeikorps (Stapo Chur / Gepo St. Moritz) mit einer Organisationsstruktur nebst Polizisten/-innen auch gut ausgebildete Sicherheits-Assistenten/-innen zur Verfügung. Daraus resultiert ein klarer Mehrwert bei der Erfüllung der Sicherheitsaufgaben. Mit dem Einsatz eines bewaffneten Sicherheits-Assistenten wird speziell auch der Sicherheit bei gemischten Doppelpatrouillen genügend Rechnung getragen.
Die Regierung hat für das Jahr 2018 eine Teilrevision des Polizeigesetzes des Kantons Graubünden (PolG) und der Polizeiverordnung (PolV) in Aussicht gestellt. In diesem Zusammenhang beauftragen die Unterzeichnenden die Regierung in Art. 35 Abs. 2 der Polizeiverordnung die Voraussetzungen zu schaffen, damit Sicherheits-Assistentinnen und Sicherheits-Assistenten mit einem Abschlusszertifikat nach BGK den Dienst bewaffnet leisten können.
Chur, 1. September 2017
Pfäffli, Salis, Della Vedova, Alig, Bleiker, Blumenthal, Bondolfi, Brandenburger, Caduff, Caluori, Casanova (Ilanz), Casanova-Maron (Domat/Ems), Caviezel (Davos Clavadel), Clalüna, Claus, Crameri, Danuser, Davaz, Dermont, Dosch, Engler, Fasani, Felix (Haldenstein), Felix (Scuol), Giacomelli, Gunzinger, Hardegger, Hartmann, Heiz, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jeker, Jenny, Kappeler, Kasper, Koch (Tamins), Komminoth-Elmer, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Kuoni, Lamprecht, Lorez-Meuli, Mani-Heldstab, Marti, Mathis, Michael (Castasegna), Müller, Nay, Niggli (Samedan), Papa, Pedrini, Schneider, Schutz, Steiger, Stiffler (Davos Platz), Stiffler (Chur), Thomann-Frank, Tomaschett (Breil), Troncana-Sauer, Valär, Vetsch (Pragg-Jenaz), Waidacher, Weber, Weidmann, Widmer-Spreiter, Wieland, Costa, Natter, Rodigari, Sigron, Stäbler, Wellig