Im Nachgang zur Umstrukturierung der Führung des Bündner Kunstmuseums will die SP-Fraktion die Regierung beauftragen, eine externe Meldestelle für das kantonale Personal zu benennen. Als Beispiel wird im Auftrag die RhB erwähnt, welche eine externe Beratungs- und Meldestelle führe und gute Erfahrungen gemacht habe.
Abklärungen bei der RhB haben ergeben, dass es sich bei der vertraulichen Meldestelle nicht um eine Whistleblowing-Meldestelle, sondern um eine Meldestelle zur Erhöhung der Sicherheitskultur handelt. Dank Hinweisen auf unsichere Handlungen und Zustände oder auf Beinahe-Unfälle soll die Sicherheit erhöht werden.
In der kantonalen Verwaltung sind heute verschiedene Anlaufstellen vorhanden. Das Personalamt führt in Zusammenarbeit mit den Psychiatrischen Diensten Graubünden die erste Anlaufstelle für psychologische Beratung. Die Beratung steht allen Mitarbeitenden in folgenden Sachverhalten/Fragestellungen zur Verfügung: sexuelle Belästigung, Mobbing, Diskriminierung, arbeitsbedingte psychische Probleme (wie z. B. Burnout, Sucht) oder Gleichstellungsfragen.
Gemäss Art. 21 Abs. 2 des Gesetzes über die Finanzaufsicht (GFA), welcher die Mitwirkung und die Anzeigepflicht regelt, sind Mängel von grundsätzlicher und wesentlicher finanzieller Bedeutung unverzüglich der Finanzkontrolle zu melden. Art. 18 GFA regelt zudem das Vorgehen bei strafbaren Handlungen. Diese zwei Artikel sind die Grundlage für interne Meldungen über allfällige Missstände an die Finanzkontrolle.
Im Weiteren besteht seit Anfang 2015 beim Bau, Verkehrs- und Forstdepartement eine zentrale Anlaufstelle für Meldungen von Submissionsabsprachen sowie für die Entgegennahme von Korruptionshinweisen.
Eine allgemeine geschützte Whistleblowing-Struktur gibt es bisher nicht. Gestützt auf den Bericht einer internen Arbeitsgruppe verzichtete die Regierung im Jahr 2010 auf zusätzliche Regelungen betreffend Whistleblowing. Dies wurde unter anderem damit begründet, dass das geltende Personalrecht weder die direkte Information des Departementsvorstehenden durch Mitarbeitende verhindert noch die Möglichkeit einschränkt, sich an den nächsten oder übernächsten Vorgesetzten zu wenden. Die bisherige Praxis, über die Linie zu führen, soll beibehalten werden. Eine Whistleblowing-Meldestelle könnte Denunziantentum und eine entsprechende Unkultur des Misstrauens fördern.
Aufgrund der Tatsache, dass die kantonale Verwaltung bereits über verschiedene Meldestellen verfügt, erkennt die Regierung zurzeit keinen akuten Handlungsbedarf zur Einführung weder einer internen noch externen zusätzlichen Meldestelle. Sie wird die Entwicklungen innerhalb der Verwaltung, aber auch in anderen Kantonen und Städten weiterverfolgen. Im Rahmen der anstehenden Totalrevision des Personalgesetzes wird sie eine erneute Beurteilung vornehmen und deren Ergebnis in den Vernehmlassungsentwurf einfliessen lassen.
Gestützt auf diese Ausführungen beantragt die Regierung, den Fraktionsauftrag nicht zu überweisen.
20. Oktober 2017