Seit 1. Januar 2010 ist in der Schweiz die kleine Steueramnestie in Kraft. Wer eine Steuerhinterziehung anzeigt, muss für die letzten zehn Jahre Nachsteuern und einen Verzugszins zahlen. In Erbfällen werden die letzten drei Jahre vor dem Tod berücksichtigt. Eine straflose Selbstanzeige aufgrund der kleinen Steueramnestie kann nur einmal beansprucht werden.
Auf Anfrage von „10 vor 10“ betreffend kleine Steueramnestie haben 19 Kantone eine Antwort gegeben. Der Kanton Graubünden war nicht dabei.
Deshalb stellen sich aus Sicht der Unterzeichnenden folgende Fragen:
1. Wie viele Selbstanzeigen sind im Kanton Graubünden seit 2010 insgesamt und verteilt auf die einzelnen Jahre gemacht worden?
2. Wie hoch ist die Summe von aufgrund der Steueramnestie
- aufgetauchten Vermögen?
- unversteuerten Einkommen?
3. Wie hoch ist die Summe der Nachsteuern aus diesen selbstangezeigten Vermögen und Einkommen?
4. Hat der Kanton genügend personelle Ressourcen, um die betroffenen Steuerdossiers aufzuarbeiten?
Chur, 5. Dezember 2017
Baselgia-Brunner, Peyer, Atanes, Bucher-Brini, Cahenzli-Philipp, Caviezel (Chur), Deplazes, Jaag, Kollegger, Locher Benguerel, Monigatti, Noi-Togni, Perl, Pfenninger, Pult, Thöny, Antognini