Im Oktober 2016 wurde der Auftrag betreffend Gemeindegarantie für NRP-Darlehen mit 72 zu 16 Stimmen und 20 Enthaltungen gegen den Willen der Regierung überwiesen. Anlässlich der Debatte vom 19. Oktober 2016 hat Herr Regierungsrat Parolini darauf hingewiesen, dass im Bundesgesetz über Regionalpolitik die langfristige Werthaltung vom Fonds für Regionalentwicklung verankert ist. Er hat zudem argumentiert, dass der Kanton bei einer Überweisung des Auftrages die zweite Hälfte des Bundesdarlehens als Eventualverpflichtung in die Bilanz aufnehmen müsste. Das heisst also im Klartext, dass der Kanton Graubünden dem Bund jegliches Risiko für diese NRP-Darlehen abnehmen will.
Die Unterzeichnenden fragen daher an:
1. Welche Massnahmen/Gesetzesänderungen sind vom Kanton her nötig, damit der Auftrag umgesetzt werden kann?
2. Gibt es Verträge mit dem Bund, welche bei einer Umsetzung geändert werden müssten?
3. Wie viele bestehende Gemeinde-Bürgschaften (Anzahl und Gesamtbetrag) müssten durch den Kanton angepasst werden?
4. Wann gedenkt die Regierung den Auftrag umzusetzen?
5. Warum will der Kanton dem Bund jegliches Risiko für diese Darlehen abnehmen, obwohl der Bund gemäss Bundesgesetz bereit ist auch 50 % des Risikos für sein Darlehen zu tragen?
Chur, 13. Februar 2018
Troncana-Sauer, Sax, Albertin, Brandenburger, Burkhardt, Caduff, Caluori, Casanova-Maron (Domat/Ems), Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Davos Clavadel), Claus, Clavadetscher, Crameri, Davaz, Della Vedova, Dosch, Fasani, Felix (Scuol), Gunzinger, Hartmann, Heiz, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jenny, Kunz (Chur), Kuoni, Marti, Michael (Castasegna), Nay, Niederer, Niggli (Samedan), Paterlini, Pfäffli, Salis, Schutz, Steck-Rauch, Stiffler (Chur), Tenchio, Thomann-Frank, Tomaschett-Berther (Trun), Valär, Vetsch (Pragg-Jenaz), Weidmann, Wieland, Berther (Segnas)