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Session: 14.02.2018

Im Jahre 2013 lancierte die Regierung des Kantons Graubünden das Kooperationsprogramm im Bündner Tourismus 2014 – 2021, um den Herausforderungen im Bündner Tourismus erfolgreich zu begegnen. Der Grosse Rat bewilligte dazu in der Dezembersession 2013 den Verpflichtungskredit, wobei Kanton und Bund je CHF 10.5 Mio. tragen.

In der Folge wurden Kriterien zur Gewährung von Förderbeiträgen in einer Förderrichtlinie festgelegt. Als Basiskriterien dienen unter anderem Kriterien wie die Zielerreichung des Tourismusprogramms, ein offensichtlicher Mehrwert, die Bereitschaft zur Kooperation mit anderen Akteuren oder die räumliche Relevanz. Es wurde des Weiteren nach gezielten neuen Ideen und Innovationen, nach finanziellen und personellen Kapazitäten gefragt. Zur Wirkungsmessung müssen die Wertschöpfung, die Logiernächte, die Marktposition und die Themenführerschaft angegeben werden. Einem Projekt sollte ein möglichst hoher Innovationsgrad bezüglich Produkt, Prozess, Vermarktung oder Dienstleistung zugrunde liegen. Marketing soll angeblich nicht förderungswürdig sein.

Der Homepage www.innovationgr.ch kann entnommen werden, dass bisher an 19 Projekte Beiträge gesprochen wurden. Es fällt auf, dass nur grosse Projekte bewilligt wurden, wobei sich die regionalen Projekte auf die Schwerpunkte Engadin, Davos und Lenzerheide beschränken, in anderen Regionen (Churer Rheintal, Surselva, Viamala etc.) demgegenüber komplett fehlen.

Die Unterzeichnenden stellen der Regierung dazu folgende Fragen:

1. Wie viele Mittel der bewilligten CHF 21 Mio. wurden schon gesprochen?

2. Wie viele Projekte wurden abgelehnt?

3. Sind kleinere innovative und wertschöpfungsorientierte Projekte nicht bewilligungsfähig?

4. Sind sämtliche Gesuche aus den Regionen Churer Rheintal, Surselva und Viamala abgelehnt worden oder sind gar keine Gesuche aus diesen Regionen eingegangen?

5. Fehlt es bei kleineren Tourismusorganisationen an den notwendigen personellen und/oder finanziellen Ressourcen für ein bewilligungsfähiges Projekt?

6. Wird bei den bewilligten Projekten kontrolliert, ob diese überhaupt umgesetzt werden und die angestrebten nachhaltigen Wirkungen der Wertschöpfung, der Marktposition und der Themenführerschaft erzielen (Erfolgskontrolle und/oder Reporting)?

7. Wie hoch ist die jährliche Entschädigung des Tourismusrats (Honorar und Spesen)?

Chur, 14. Februar 2018

Cavegn, Stiffler (Chur), Davaz, Albertin, Alig, Baselgia-Brunner, Berther (Disentis/Mustér), Blumenthal, Bondolfi, Brandenburger, Bucher-Brini, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Caduff, Caluori, Casanova (Ilanz), Casanova-Maron (Domat/Ems), Casutt-Derungs, Crameri, Danuser, Darms-Landolt, Della Vedova, Deplazes, Dermont, Dosch, Engler, Epp, Fasani, Florin-Caluori, Foffa, Geisseler, Heiz, Jaag, Jeker, Jenny, Joos, Kollegger, Komminoth-Elmer, Kunfermann, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Kuoni, Märchy-Caduff, Marti, Niederer, Papa, Paterlini, Perl, Peyer, Pult, Salis, Sax, Schneider, Schutz, Tenchio, Thomann-Frank, Thöny, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Vetsch (Pragg-Jenaz), von Ballmoos, Wieland, Zanetti, Berther (Segnas), Lombardi, Stäbler

Antwort der Regierung

Das mehrjährige Tourismusprogramm Graubünden 2014–2021, das als Kooperations- und Innovationsprogramm für den Bündner Tourismus ausgestaltet ist, verfolgt die übergeordnete Zielsetzung, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Bündner Tourismus zu stärken. Innovation und unternehmerische Initiativen stehen im Mittelpunkt.

Zu Frage 1: Per Ende 2017 wurden insgesamt 6,9 Millionen Franken an Projekte (Beiträge) und für Aufträge im Rahmen des Tourismusprogramms zugesichert. Damit ist bei Programmhalbzeit rund ein Drittel der verfügbaren Mittel eingesetzt worden.

Zu Frage 2: Dem Amt für Wirtschaft und Tourismus wurden in den letzten vier Jahren weit über 100 Anfragen gestellt. Bei rund einem Drittel der Anfragen wurden vertiefte Abklärungen getroffen. Einzelne Projektideen wurden zurückgestellt, weil zentrale Kriterien für eine Förderung noch nicht erfüllt waren. Beim überwiegenden Teil aller Anfragen handelt es sich um einzelbetriebliche Finanzierungsgesuche, um Sponsoringanfragen oder um Ideen ohne Projektcharakter.

Zu Frage 3: Die Förderrichtlinie des Departements für Volkswirtschaft und Soziales (DVS) betreffend die Umsetzung des Tourismusprogramms sieht keine Mindestgrösse bei der Beurteilung der Förderfähigkeit vor, womit es nicht zutrifft, dass kleine Projekte von einer Förderung ausgeschlossen sind.

Zu Frage 4: Auch aus den Regionen Churer Rheintal, Surselva und Viamala sind vereinzelte Förderanfragen eingegangen. Bisher ist es im Rahmen des Tourismusprogramms zu keiner Beitragszusicherung gekommen. Es wird darauf hingewiesen, dass seit 2014 jedoch verschiedene touristische Entwicklungsprojekte aus diesen Regionen im Rahmen des NRP-Umsetzungsprogramms mit Förderbeiträgen unterstützt wurden.

Zu Frage 5: Anträge im Rahmen des Tourismusprogramms können nicht nur Tourismusorganisationen, sondern auch Unternehmen, Einzelpersonen, Gemeinden, Verbände und Organisationen stellen. In der Tat sind einzelne kleine Tourismusorganisationen mit dem Tagesgeschäft stark absorbiert und verfügen kaum über freie Ressourcen für Projektarbeit. Die Regierung sieht daher weiterhin Chancen im Bereich der Kooperationen und der projektorientierten Zusammenarbeit verschiedener Tourismusakteure.

Zu Frage 6: Zu jeder Beitragsprechung gehören Förderauflagen oder Beitragsvereinbarungen. Alle Projekte werden begleitet und es wird überprüft, ob die angestrebten Ziele erreicht werden. Im Rahmen einer jährlichen Berichterstattung an den Bund wird zudem Rechenschaft über die Mittelverwendung abgelegt. Auch dem Tourismusrat wird periodisch über den Umsetzungsstand der geförderten Projekte berichtet.

Zu Frage 7: Der Tourismusrat Graubünden besteht aus einem Präsidenten und neun Mitgliedern, die von der Regierung gewählt werden. Zu den neun Mitgliedern zählen auch der Präsident von Graubünden Ferien und der DVS-Vorsteher, die von Amtes wegen Einsitz nehmen. Die Tourismusrat-Mitglieder werden mit jährlich 4000 Franken, exklusiv Reisespesen, entschädigt. Die Mitglieder des Tourismusrates stehen an bis zu acht Tagen zur Verfügung und bringen ihre Fachkenntnisse in die touristische Diskussion ein. Der Präsident des Tourismusrates wird mit jährlich 10 000 Franken, exklusiv Reisespesen, entschädigt. In dieser Funktion bereitet er Sitzungen vor und leitet diese, nimmt bei Bedarf an wichtigen Branchenanlässen teil und steht Medienschaffenden für Auskünfte zur Tätigkeit des Tourismusrates zur Verfügung. Auf Mandatsbasis leistet der Präsident des Tourismusrates weitere projektspezifische Aufgaben für den Kanton.

26. April 2018