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Session: 14.02.2018

Damit die Pensionskasse Graubünden fit für die Zukunft ist, sollte sie sich mit den neusten Entwicklungen in der Finanzindustrie auseinandersetzen und den Trend hin zu klimaverträglichen Anlagestrategien nicht verpassen. Um zu sehen, wo die Pensionskasse aktuell steht, ist ein transparenter Informationsfluss von grosser Bedeutung.

Mit dem menschengemachten Klimawandel steht die Weltgemeinschaft vor einer grossen Herausforderung. Damit wir den Temperaturanstieg im Rahmen des beschlossenen und von der Schweiz ratifizierten Pariser Klimaabkommens von 1,5 (maximal 2) Grad halten können, braucht es Anstrengungen auf allen Ebenen. Der Artikel 2.1c des Klimavertrages hält fest, dass die Finanzflüsse mit einem 1,5- bis 2-Grad-Ziel übereinstimmen müssen. Dazu kommt, dass für die Schweiz der wohl entscheidende Hebel im Bereich Klima der hiesige Finanzplatz sein wird. Denn in der Schweiz werden über 6’000 Milliarden Franken verwaltet, dies ist zehnmal mehr als die Schweizer Wirtschaftsleistung (BIP). Bei Investitionsentscheidungen müssen die Auswirkungen auf den Klimawandel systematisch mitberücksichtigt werden. Es ist darum von essentieller Bedeutung, dass die öffentlichen Akteure im Finanzbereich ihren Teil zu einer klimaverträglichen Entwicklung beitragen. Dies ist ohne finanzielle Einbussen möglich: Klimafreundliche Investitionen weisen gar eine bessere risikoadjustierte Performance als konventionelle aus (vgl. BAFU (2016): Klimafreundliche Investitionsstrategie und Performance).

Die BAFU-Studie (2017) hat gezeigt, im Durchschnitt finanzieren Schweizer Pensionskassen eine Klimaerwärmung von 4 bis 6 Grad – weit entfernt von den angepeilten 2 Grad, welche durch das Pariser Klimaabkommen festgelegt wurden. Kohlekraftwerke sind im Besonderen sehr klimaschädlich, darum muss dieser Energieträger möglichst schnell aus dem weltweiten Energiemix verschwinden. Dies macht es sehr riskant in Kohle zu investieren: Aus Rendite-Risiko-Überlegungen haben beispielsweise die grösste Schweizer Pensionskasse, die PUBLICA, und zudem auch die BVK, bezüglich Kohle desinvestiert.

Es wäre zudem widersprüchlich, wenn, während mit öffentlichen Mitteln klimafreundliche Politikmassnahmen gefördert werden, die öffentliche Hand bei der Anlage- und Investitionsstrategie gegenteiliges bewirken würde. Es gilt hier eine Politikkohärenz zu erreichen. Eine Grundlage und Voraussetzung dafür ist die Herstellung von mehr Transparenz bezüglich die Klimaauswirkungen der Investitionen von öffentlichen Finanzinstitutionen.

1. Teilt die Regierung die Ansicht, dass es aus allgemeiner gesellschaftlicher Sicht wichtig ist, dass die Klimaauswirkungen der Pensionskassen-Anlagen transparent veröffentlicht werden? Wenn ja, wie wird das sichergestellt und wie hoch sind die Klimaauswirkungen der Investitionen der Pensionskasse Graubünden?

2. Teilt die Regierung die Ansicht, dass es aus allgemeiner betriebswirtschaftlicher Sicht wichtig ist, dass die Finanzrisiken der Pensionskassenanlagen, welche aus dem Klimawandel resultieren (Klimarisiken), transparent veröffentlicht werden, um mit möglichen Stabilitätsrisiken (Deckungsgrad) proaktiv umzugehen? Wenn ja, wie wird dies sichergestellt und wie hoch sind die Klimarisiken?

3. Befürwortet die Regierung vor diesem Hintergrund die Desinvestition der Pensionskasse Graubünden bei Unternehmen, die den Grossteil ihres Umsatzes mit Kohle-, Gas-, Atom- oder Ölförderungsgeschäften machen? Wenn ja, wie wird diese sichergestellt? Wenn nein, warum wird die Desinvestition abgelehnt?

4. Wie gedenkt die Regierung sicher zu stellen, dass die Pensionskasse Graubünden ihre Investitionen im Rahmen des Absenkungspfades von maximal 2 Grad, wenn möglich 1.5 Grad, hält?

5. Welche rechtlichen Grundlagen (Gesetze, Verordnungen) müssten geändert werden, um Transparenz bezüglich der Klimaauswirkungen (welche Klimaauswirkungen haben die Anlagen?) und Klimarisiken (wie hoch sind Auswirkungen des Klimawandels und Massnahmen gegen ebendiesen auf die finanzielle Wertentwicklung der beruflichen Vorsorgegelder?) der Investitionen der Pensionskasse Graubünden zu gewährleisten?

Chur, 14. Februar 2018

Deplazes, Atanes, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Cahenzli-Philipp, Caviezel (Chur), Dermont, Dosch, Epp, Jaag, Joos, Kappeler, Kollegger, Kunfermann, Locher Benguerel, Monigatti, Perl, Peyer, Pfenninger, Pult, Tenchio, Thöny, von Ballmoos

Antwort der Regierung

Die Anfrage erweckt den Eindruck, die Regierung habe direkten Einfluss auf die Führung bzw. die Anlagestrategie der Pensionskasse Graubünden (PKGR). Dies trifft nicht zu. Die Strukturreform im BVG wurde in Schritten 2011 und 2012 in Kraft gesetzt. Eines der Ziele der Revision war die Entpolitisierung der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz. In Art. 51a BVG wurden die unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben des obersten Organs einer Vorsorgeeinrichtung festgelegt. Diese Regelung liess keinen Raum für die Übernahme von Führungsaufgaben durch Regierung oder Parlament. In der PKGR ist die Verwaltungskommission (VK) oberstes Organ im Sinne des Bundesrechts. Gestützt auf kantonales Recht und im Einklang mit Bundesrecht legt der Grosse Rat heute nur noch den versicherten Lohn und die Sparbeiträge im Gesetz über die Pensionskasse Graubünden fest. Alle übrigen Aufgaben obliegen der VK (vgl.: Botschaften, Heft Nr. 14/2012 bis 2013, Seite 902 ff.).

Die Regierung ist indes mit der Vorsteherin des Departements für Finanzen und Gemeinden als Arbeitgebervertreterin in der Verwaltungskommission vertreten. Angesichts der Bedeutung der PKGR für die Mitarbeitenden der öffentlichen Hand und für den Kanton selbst erachtet die Regierung den Einsitz in die Kommission als wichtig und richtig. Sie verfügt als Arbeitgebervertretung über eine Stimme in diesem zehn Personen umfassenden Gremium. Die Kommission besteht aus fünf Arbeitgeber- und fünf Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter. Beschlüsse werden mit einfachem Mehr gefällt.

Die PKGR hat ihre Verantwortung für klimaverträgliche Investitionen früh erkannt und wahrgenommen. Seit über 10 Jahren baut sie ausschliesslich im Minergie- oder Minergie P-Standard, Photovoltaikanlagen auf dem Dach und Erdsondensysteme zu Heizzwecken sind meist inbegriffen. Sie verfügt heute über Mehrfamilienhäuser in Zernez, Igis, Felsberg, Pontresina, Thusis, Malans und Chur (Nordstrasse, Giacomettistrasse, Tittwiesenstrasse), die alle mindestens Minergiestandard aufweisen. Mit diesem Bekenntnis zur energieoptimierenden Bauweise leistet sie seit Jahren einen wichtigen Beitrag an klimaverträgliche Investitionen. Alle diese Gebäude kommen gänzlich ohne fossile Brennstoffe aus.

Im Dezember 2010 informierte sich die PKGR erstmals umfassend über das Angebot sogenannter nachhaltiger Vermögensanlagen. Die Überprüfung beschränkte sich indes nicht auf das Thema "Klimaverträglichkeit". Weitere natur- und umweltbelastende Anlagen und Anlagen in gesellschaftlich geächtete Kategorien wurden in die Analyse miteinbezogen. Damals riet der Experte von solchen Anlagen ab, mit der Begründung, das eingeschränkte Anlageuniversum führe eher zu einer tieferen Performance, die Kosten seien gegenüber passiven Produkten höher und die Volatilität solcher Anlagen grösser.

2017 griff die PKGR das Thema "klimafreundliche Investitionsstrategie" erneut auf. Die VK erteilte der Direktion den Auftrag zu prüfen, welche Auswirkung die Umstellung des Aktienportfolios auf sogenannte ESG-Kriterien (environment, social und governance) hat. ESG-Kriterien betreffen auch Umweltfragen, wozu der Ausstoss von Treibhausgasen und die Erfüllung der Klimaziele gehören. Diese Überprüfung läuft. Ihre Erkenntnisse werden der VK noch 2018 vorgelegt. Die Verantwortlichen der PKGR werden das oberste gesetzliche Ziel nicht aus den Augen verlieren, nämlich das Vermögen so zu verwalten, dass eine marktübliche Rendite bei angemessener Verteilung der Risiken erzielt werden kann. Die Sicherheit der Anlagen spielt dabei eine wesentliche Rolle.

Zu Frage 1: Für die Regierung ist Klimapolitik generell wichtig, eine auf die PKGR fokusierte Sicht greift zu kurz. Die für Pensionskassen geltenden Rechnungslegungsvorschriften stellen hohe Anforderungen an die Transparenz in der Berichterstattung. Dieser Pflicht kommt die PKGR in ihrem jährlichen Geschäftsbericht umfassend nach. Die PKGR ist mehrheitlich in Kollektivanlagen investiert. Die Kompetenz zur Auswahl der Titel bei solchen Fonds liegt nicht beim Investor. Eine Messung von Klimaauswirkungen dieser Kollektivgefässe ist bisher nicht erhältlich.

Zu Frage 2: Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sind alle Finanzrisiken wichtig, nicht nur diejenigen aus dem Klimawandel. Eine isolierte Betrachtung der Risiken unter dem Blickwinkel des Klimawandels ist nicht angezeigt und auch nicht möglich.

Zu Frage 3 und 4: Die Regierung ist nicht für die Anlagepolitik der PKGR zuständig. Sie will sich entsprechend auch nicht dazu äussern. Die VK hat aber bereits eine entsprechende Überprüfung des Portfolios in Auftrag gegeben. Bei Vorliegen aller Angaben zu Kosten, Risiken und Renditewahrscheinlichkeiten einer Umstellung des Portfolios wird sie entscheiden, ob ein (Teil-)Ausstieg aus den heutigen Kollektivgefässen erfolgen soll.

Zu Frage 5: Die gesetzlichen Grundlagen zur Anlagestrategie von Schweizer Pensionskassen sind im Bundesrecht (BVG und BVV2) formuliert. Dort finden sich keine verbindlichen Vorschriften zu "nachhaltigen" oder "klimaverträglichen" Wertschriftenanlagen. Ob solche sinnvoll sind, hat der Bundesgesetzgeber zu entscheiden.

13. April 2018