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Session: 14.02.2018

Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden nimmt kantonal und national stetig ab. Auf Grund der rückläufigen Zahlen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) gab es seit dem April 2017 keine Zuweisungen mehr an Einrichtungen für die Unterbringung von UMF. In der Dezember-Session 2017 war die Rede davon, dass die Schliessung der Angebote in Betracht gezogen werde.

Da durch die geänderte Bundespraxis die Jugendlichen mehrheitlich den Status „vorläufig aufgenommene Asylsuchende (VA)“ erhalten, verbleiben sie in den Transitzentren. Es ist davon auszugehen, dass diese Jugendlichen künftig, für die erste berufliche Ausbildung und Integration in die Arbeitswelt, im Kanton Graubünden bleiben werden. Der grösstmögliche Erfolg für die gesellschaftliche und berufliche Integration wird grundsätzlich ermöglicht, wenn geeignete Massnahmen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt ansetzen können. Die Wohngruppen in Felsberg und Ilanz sind spezifisch auf die Betreuung und Begleitung der betreffenden Jugendlichen ausgerichtet und erfüllen die Qualitäts- und Bewilligungsstandards für die Betreuung von Minderjährigen in der Schweiz.

Auch Herr Peter Arbenz stellt in seinem Bericht fest, dass für die UMA und UMF, je nach Stand des Asylverfahrens, verschiedene Ämter und Departemente des Kantons und der Gemeinden zuständig sind: «Die Überprüfung des UMA- und des UMF-Konzepts auf mögliche Synergien schiene mir prüfenswert.»

Der Zeitpunkt dieser Synergieüberprüfung scheint nun dringend, bevor es zu einer Schliessung bewährter Angebote kommt. Dabei ist der Aspekt der statusunabhängigen Betreuung zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund dieser Ausgangslage stellen sich folgende Fragen:

1. Ist die Regierung bereit, eine statusunabhängige Betreuung der UMA/UMF zu prüfen? Falls ja oder nein, mit welcher Begründung?

2. Wie gewährleistet die Regierung die Forderung des im abgeschriebenen Auftrag Caviezel geforderten Auftrags: Eine geeignete Unterbringungs- und Betreuungsstruktur, welche den besonderen Bedürfnissen der Betroffenen (UMA/UMF) entspricht und den gesetzlichen Grundlagen vollumfänglich Rechnung trägt. Dabei ist darauf zu achten, dass die Kinder und Jugendlichen lückenlos betreut sind.

3. Welche konkreten Schritte wurden unternommen, um gemäss der Empfehlung im Bericht Arbenz die UMA/UMF Konzepte des Kantons Graubünden departementsübergreifend auf mögliche Synergien zu prüfen?

Chur, 14. Februar 2018

Locher Benguerel, Bucher-Brini, Tomaschett-Berther (Trun), Atanes, Baselgia-Brunner, Casutt-Derungs, Caviezel (Chur), Caviezel (Davos Clavadel), Deplazes, Dermont, Jaag, Mani-Heldstab, Monigatti, Niederer, Noi-Togni, Perl, Peyer, Pfenninger, Pult, Tenchio, Thöny, Tomaschett (Breil)

Antwort der Regierung

Zu Frage 1: Die Frage nach der Struktur der Unterbringung und Betreuung – unabhängig des Aufenthaltsstatus – stellt sich bereits grundsätzlich aufgrund des Rückgangs der Zahlen von unbegleiteten Minderjährigen im Asylbereich. Zurzeit ist das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit (DJSG) zusammen mit dem Departement für Volkswirtschaft und Soziales (DVS) dabei, die Vor- und Nachteile einer solchen Betreuung zu eruieren. Die Regierung ist folglich bereit, eine statusunabhängige Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden im Kanton Graubünden zu prüfen.

Zu Frage 2: Ziel sowohl des Amts für Migration und Zivilrecht (AFM) als auch des Sozialamts (SOA) ist es, die Jugendlichen in ein wirtschaftlich und gesellschaftlich selbstständiges Leben zu begleiten. Beide Konzepte sehen verschiedene Intensitätsstufen in der Betreuung vor. Wobei mit steigender Selbstständigkeit auch die Betreuungsintensität angepasst wird.

Unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) werden durch das AFM in seinen beiden Strukturen in Trimmis und Davos Laret betreut. Sämtlichen Schülern des Zusatzjahrs in Schiers gelang im letzten Sommer der Einstieg ins Brückenangebot Palottis. Alle sportlich interessierten UMA sind in einem Sportverein und nutzen die vielfältigen Angebote sehr gerne. Alle UMA erhalten bei Bedarf die notwendigen psychologischen Therapien, jeweils unter Beizug eines interkulturellen Übersetzers. Die Mehrheit der über 18-jährigen, die als UMA eingereist waren, lebt in Wohngruppen im Transitzentrum in Trimmis. Jugendliche oder junge Erwachsene, die eine Lehre antreten, dürfen ausziehen, wenn sie genügend selbstständig sind und sie dies auch selber wünschen. Ergänzend zur Unterbringung und Betreuung der Jugendlichen ist der Integrationsprozess der Fachstelle Integration des AFM ebenfalls eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Entwicklung. Dieser wird konsequent auf die individuellen Bedürfnisse der UMA ausgerichtet. Zudem werden bereits heute sämtliche unbegleiteten Minderjährigen, die nicht mehr der obligatorischen Schulpflicht unterliegen, statusunabhängig durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle Integration betreut. Mit dem spezifisch ausgerichteten Bildungsangebot 15+ in Cazis und den integrativen Brückenangeboten in Schiers und Cazis werden die sprachlichen und schulischen Grundlagen für den Einstieg ins Berufsbildungssystem gelegt.

Unbegleitete Minderjährige mit Flüchtlingseigenschaften (UMF) werden bis zur abgeschlossenen Erstausbildung von der Stiftung Gott hilft und der Casa Depuoz (Organisationen) betreut. Die Organisationen verfügen für das Betreuungsangebot für UMF über einen Leistungsauftrag. In der ersten Phase sind die Jugendlichen 24 Stunden von den Mitarbeitenden der Organisationen betreut und begleitet. Nach ca. 1.5 Jahren wechseln die Jugendlichen in begleitete Wohngruppen, wo sie selbständig leben. Die Jugendlichen nutzen für die sprachliche und berufliche Integration die Angebote, welche durch die Fachstelle Integration bereitgestellt werden.

Zu Frage 3: Die beiden Departemente DVS und DJSG klären zusammen mit ihren zuständigen Dienststellen, die Möglichkeiten und Varianten für eine statusunabhängige Wohnstruktur ab. Dabei werden die UMA/UMF-Konzepte auf mögliche Synergien geprüft. Hierzu haben mehrere Sitzungen zwischen dem DJSG/AFM und DVS/SOA stattgefunden. Die Resultate werden im Sommer 2018 vorliegen.

02. Mai 2018