Die Kantone sind ein wichtiger Akteur im Gesundheitswesen. Als solche sind sie in der Verantwortung, sich engagiert und konstruktiv zusammen mit anderen Akteuren dafür einzusetzen, dass die medizinische Grundversorgung in der Schweiz auch in Zukunft qualitativ gut und finanzierbar ist.
Gute Ansatzpunkte zur Effizienzsteigerung finden sich dort, wo finanzielle Fehlanreize im heutigen System bestehen. Ambulante Behandlungen sind eine gute Sache. Es kommt meist günstiger, wenn der Patient nur einige Stunden in der Arztpraxis oder im Spitalambulatorium verbringt, statt mehrere Tage im Spital zu liegen. Der medizinische Fortschritt hat das Feld der ambulanten Eingriffe in den letzten Jahrzenten laufend vergrössert und diese Entwicklung geht rasant weiter.
Heute werden stationäre und ambulante Behandlungen unterschiedlich finanziert. Eine ambulante Behandlung erfolgt vollumfänglich zulasten der Krankenversicherer (Prämienzahler). Wird eine medizinisch gleichwertige Behandlung stationär durchgeführt, muss der betroffene Kanton (Steuerzahler) einen grossen Teil der Kosten übernehmen.
Die unterschiedliche Finanzierung von ambulant und stationär ist ein zentrales Problem in der heutigen Finanzierung von KVG-Leistungen. Für die heutigen Finanzierer der Leistungen – Kantone und Versicherer – verhindert sie die Kostenwahrheit und führt somit zu offensichtlichen Fehlanreizen auf beiden Seiten. Gesamthaft erschwert dies die Verlagerung der Leistungserbringung vom stationären in den kostengünstigeren ambulanten Bereich (Effizienzpotenzial von 1 Mrd. Fr.) und die Sicht auf die gesamte Behandlungskette (Effizienzpotenzial von 3 Mrd. Fr. bei einer Stärkung der integrierten Versorgung). Mit Blick auf die Kostendämpfung im Gesundheitswesen ist die Einführung von EFAS deshalb eine der wichtigsten Reformen auf nationaler Ebene.
Es ist wichtig, dass auch der Kanton Graubünden bereit ist, an dieser Diskussion konstruktiv mitzuwirken und die Einführung von EFAS nicht jetzt schon zu verwerfen, wie dies mit der dezidiert ablehnenden Positionierung der GDK zu EFAS an der Plenarversammlung vom 19. Mai 2017 geschehen ist.
Der Regierungsrat wird daher beauftragt, sich für die Einführung der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) einzusetzen und sich in den entsprechenden Gremien (insbesondere der GDK) dafür stark zu machen.
Chur, 14. Februar 2018
Koch (Igis), Brandenburger, Davaz, Hug, Mathis, Nay, Salis, Toutsch