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Session: 16.04.2018

Die Attraktivität des Wohnkantons Graubünden soll gestärkt werden.

Im Zusammenhang mit der Pensionierung ziehen viele Personen einen Wohnsitzwechsel in Betracht. Graubünden, als prozentual stärkstem Zweitwohnungskanton mit rund 48'000 resp. 37 % an Zweitwohnungen, bieten sich dabei enorme Chancen.

Ebenfalls im Rahmen der Pensionierung ist zu entscheiden, wie das angesparte Kapital der zweiten und dritten Säule (3a) zu verwenden ist. Dabei bietet sich die Möglichkeit, nebst einer Rente, einen Teil des Vorsorgekapitals in Form einer Kapitalleistung zu beziehen. Dieser Bezug unterliegt einer einmaligen Besteuerung unter dem Titel „Sondersteuer auf Kapitalleistungen aus Vorsorge“.

Im interkantonalen Vergleich ist die Besteuerung dieser Kapitalleistungen in Graubünden zu wenig attraktiv. Insbesondere bei höheren Kapitalleistungen und im Besonderen bei alleinstehenden Personen ist die Besteuerung in zwei Dritteln der Kantone tiefer als in Graubünden.

Mit einem Spitzenplatz im interkantonalen Vergleich bei der Besteuerung von Kapitalleistungen bietet sich Graubünden die Möglichkeit einer markanten Attraktivitätssteigerung. Mit dem Zuzug von Personen im Rahmen der Pensionierung steigert sich nicht nur das Steuersubstrat dieser Sondersteuer, sondern vielmehr die ordentliche Besteuerung von Einkommen und Vermögen durch die Wohnsitznahme nachhaltig.

Die Unterzeichnenden beauftragen die Regierung, Steuersatz und Progression so anzupassen, dass Graubünden im interkantonalen Vergleich einen Spitzenplatz einnimmt.

Chur, 16. April 2018

Casanova-Maron (Domat/Ems), Stiffler (Chur), Claus, Burkhardt, Caviezel (Davos Clavadel), Engler, Felix (Scuol), Giacomelli, Heiz, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jenny, Kasper, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Kuoni, Marti, Niggli (Samedan), Pfäffli, Schutz, Steck-Rauch, Steiger, Thomann-Frank, Troncana-Sauer, Valär, Vetsch (Pragg-Jenaz), Waidacher, Weidmann, Cahenzli (Trin Mulin), Natter, Pfister, Wellig

Antwort der Regierung

Der Fraktionsauftrag geht davon aus, dass die Besteuerung der Kapitalleistungen aus Vorsorge in Graubünden zu wenig attraktiv sei und dass mit einem Spitzenplatz im interkantonalen Vergleich eine markante Attraktivitätssteigerung erreicht würde. Die dadurch motivierten Zuzüge würden das Steuersubstrat im Kanton nachhaltig steigern, weshalb die Belastung zu reduzieren sei.

Für die Bestimmung der Höhe der Besteuerung von Kapitalabfindungen aus Vorsorge sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Die interkantonale Konkurrenzfähigkeit ist sicher ein wesentlicher Punkt. Es müssen aber auch die verfassungsmässigen Grundsätze der Rechtsgleichheit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beachtet werden. Zudem wird zu prüfen sein, ob neben den steuerlichen Aspekten auch sozialpolitische Überlegungen zu berücksichtigen sind, wenn die steuerlichen Anreize für die Wahl der Kapitalabfindung erhöht werden sollen. Und letztlich wird zu untersuchen sein, inwieweit denn ein tieferer Steuersatz auf den Kapitalabfindungen wirklich zu Zuzügen von Steuerpflichtigen mit sehr hohen Vorsorgeleistungen führen wird.

Diese verschiedenen Fragen können nicht im Rahmen der Beantwortung dieses Vorstosses vertieft werden. Es sind Punkte, die im späteren Gesetzgebungsverfahren zu evaluieren und zu diskutieren sein werden. Der Auftrag nimmt das Ergebnis dieser Auslegeordnung vorweg und definiert einen Spitzenplatz im interkantonalen Verhältnis als klare Zielvorgabe, die in allen Progressionsstufen, d.h. auch bei tiefen Kapitalabfindungen, erreicht werden müsste. Damit wird der Gesetzgeber in einer frühen Phase des Gesetzgebungsprozesses sehr stark eingeschränkt, ohne dass die notwendigen Abklärungen getroffen worden wären. Die Regierung hält dieses Vorgehen nicht für zielführend, weshalb sie beantragt, den Auftrag in einer abgeschwächten Variante zu überweisen.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag wie folgt abzuändern: Die Regierung wird beauftragt, die Höhe der Besteuerung von Kapitalabfindungen auf Vorsorgegeldern zu überprüfen, unter Beachtung der interkantonalen Konkurrenzfähigkeit zu beurteilen und einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag zu unterbreiten.

21. Juni 2018