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Session: 16.04.2018

Der Grosse Rat hat im Zuge der Totalrevision des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes eine Reserve von CHF 80 Millionen für „Systemrelevante Infrastrukturen“ geschaffen. Allerdings sind bis heute nur wenige Projekte eingereicht respektive unterstützt worden.

Gleichzeitig ist die „Digitalisierung“ in aller Munde. Zweifellos sind beispielsweise schnelle Leitungen eine systemrelevante Infrastruktur für den ganzen Kanton. Aber auch Aus- und Weiterbildung für von der Digitalisierung betroffene Branchen und Arbeitnehmende; eine Bildungsoffensive zu Fragen von Chancen, Möglichkeiten und Risiken der Digitalisierung; ein Kompetenzzentrum für die Beratung von Gemeinden, KMUs und Privatpersonen; die Verknüpfung und Verbindung von Mittelschulen und Gesundheitszentren in den Regionen mit weiteren Bildungsinstitutionen und dem Kantonsspital Chur; eine Vermittlungsstelle zwischen Industrie / Forschung und Fachkräften; die Förderung der Digitalisierung im Tourismus und vieles mehr sind Bereiche, in denen der Kanton, die Gemeinden und Regionen genauso wie die Wirtschaft und Private zunehmend gefordert sind.

Mit der Überweisung der Vorstösse Stiffler (Chur) und Casanova-Maron im Jahre 2016 hat der Grosse Rat zudem schon verschiedentlich gezeigt, dass er im Bereiche der Digitalisierung des Kantons mehr Aktivitäten erwartet.

Es ist zudem zu erwarten, dass mit einem Digitalisierungsschub der Wohn- und Arbeitskanton Graubünden in einem heute zentralen Standortqualitätsmerkmal markant gestärkt wird, woraus insbesondere auch dezentral gelegene Gemeinden Nutzen ziehen können.

Die Unterzeichnenden beauftragen deshalb die Regierung, die nötigen Grundlagen zu schaffen, damit die Hälfte der Reserve für systemrelevante Infrastrukturen (CHF 40 Millionen) für einen Digitalisierungsschub in Graubünden genutzt werden kann.

Chur, 16. April 2018

Peyer, Atanes, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Caviezel (Chur), Deplazes, Locher Benguerel, Monigatti, Perl, Pult, Degiacomi

Antwort der Regierung

Die digitale Transformation umfasst Veränderungen in Prozessen, Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsmodellen aufgrund des Einsatzes digitaler Technologien. Im Wesentlichen geht es um einen durch den technologischen Fortschritt ausgelösten wirtschaftlichen Strukturwandel. Die Regierung ist überzeugt, dass der digitale Wandel für den Wohn- und Arbeitskanton Graubünden eine Chance darstellt.

Entscheidend für eine erfolgreiche Transformation der Wirtschaft ist die Anpassungsfähigkeit der Unternehmen an den digitalen Wandel. Der Kanton setzt sich mit den Chancen und Herausforderungen der digitalen Transformation auseinander. Dabei konzentriert sich seine Aufgabe auch im Kontext des digitalen Wandels auf das Bereitstellen von Rahmenbedingungen, welche der wirtschaftlichen Entwicklung und Innovation förderlich sind. Die Anforderungen an eine "Digitalpolitik" zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Graubünden unterscheiden sich im Wesentlichen nicht von den allgemeinen Anforderungen an eine kluge Wirtschaftspolitik. Diese umfasst beispielsweise den Erhalt der unternehmerischen Freiheit, leistungsfähige Infrastrukturen, eine moderate Steuerbelastung und die Verfügbarkeit von gut ausgebildeten Fachkräften. Zentrale Standortfaktoren für den erfolgreichen digitalen Wandel sind gut ausgebaute Kommunikationsinfrastrukturen sowie ein Bildungssystem (Aus- und Weiterbildung), welches Arbeitnehmenden Fähigkeiten und Kompetenzen vermittelt, um arbeitsmarktfähig zu bleiben. Darauf aufbauend ist es in erster Linie die eigenverantwortliche Aufgabe jedes einzelnen Unternehmens, sich an die digitale Transformation anzupassen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten oder zu steigern.

In Erfüllung des Auftrags Casanova-Maron betreffend "Digitales Graubünden" hat der Kanton verschiedene Aktivitäten eingeleitet. Im Auftrag des Departements für Volkswirtschaft und Soziales hat die HTW in einer Forschungsstudie die Breitbanderschliessung im Kanton Graubünden analysiert. Sie kommt zum Schluss, dass der Kanton grundsätzlich gut mit Hochbreitband versorgt ist. Im schweizweiten Vergleich besteht allerdings ein Rückstand bei ultraschnellem Internet über 100 Mbit/s. Davon ausgehend, dass der Bedarf an Ultrahochbreitbandverbindungen insbesondere bei KMU zunehmen wird, hat der Kanton eine Expertengruppe zur Entwicklung eines Grundlagenkonzepts mit Lösungsansätzen zur Erschliessung der Regionen mit Ultrahochbreitband beauftragt. Basierend darauf erarbeitet der Kanton gegenwärtig eine Förderstrategie zur bedürfnisgerechten Erschliessung der Regionen. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit Infrastruktureigentümerschaften, Fernmeldedienstanbietenden, Regionen und Gemeinden. Die zweite, noch nicht definitiv abgeschlossene Studie befasst sich mit möglichen strategischen Aktionsfeldern des Kantons zwecks Förderung und Begleitung der digitalen Transformation. Neben der Netzinfrastruktur werden folgende Themen aus verschiedenen Sektoralpolitiken angesprochen: Rahmenbedingungen für Wachstum und Innovation, Aus- und Weiterbildung sowie Behördenprozesse. Auf dieser Grundlage können weitere Massnahmen geprüft werden.

Der Fraktionsauftrag verlangt die Schaffung der nötigen Grundlagen, um die Hälfte des vom Grossen Rat gewährten Rahmenverpflichtungskredits (RVK) für systemrelevante Infrastrukturen im Umfang von 80 Mio. Franken für einen Digitalisierungsschub in Graubünden zu nutzen. Damit soll die vom Grossen Rat infolge des Wirtschaftsentwicklungsberichts und im Rahmen der Revision des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes festgelegte Zweckbindung des RVK zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung mittels systemrelevanter Infrastrukturen zur Neudisposition gestellt werden. Die Regierung erachtet es nicht als zweckmässig, die geltenden Bestimmungen zum Verwendungszweck des RVK zu ändern. Die Mittel des RVK sind zielführend zur wirtschaftlichen Entwicklung des Kantons mittels Förderung von Infrastrukturen von zentraler Bedeutung einzusetzen. Diese Förderpraxis hat sich bewährt. Im Jahr 2017 wurden unter dem Titel "systemrelevante Infrastrukturen" sieben Projekte im Umfang von 12,84 Mio. Franken in allen Regionen des Kantons gefördert. Im Jahr 2018 (Stichtag 15. Juni) wurden für ein Projekt 1,5 Mio. Franken zugesichert, während fünf Projekte mit einem Volumen von über 10 Mio. Franken pendent sind und drei weitere Projekte (Betrag noch nicht bekannt) noch folgen werden.

Im Übrigen können bereits heute Mittel des RVK für die Förderung regional abgestimmter, bedarfsgerechter Datenverbindungen verwendet werden, wenn die regionale Standortentwicklungsstrategie dies vorsieht. Die Verwendung des RVK für andere Massnahmen im Zusammenhang mit der digitalen Transformation ist demgegenüber nicht angezeigt, da die notwendigen Mittel zur Umsetzung allfälliger weiterer Massnahmen in den verschiedenen Sektoralpolitiken über das ordentliche Budget zu beantragen sind.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Fraktionsauftrag abzulehnen.

27. Juni 2018