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Session: 17.04.2018

In den Jahren 1960-1965 wurde die Autostrasse Chur – Reichenau bis zur Ausfahrt Bonaduz gebaut. Gleichzeitig wurde der Anschluss Nr. 19 Vial Domat/Ems erstellt. Dieser Anschluss wird seit der Erstellung in unveränderter Form für den Fahrzeugverkehr, aber auch für den Veloverkehr und den Fussgängerverkehr genutzt.

Aufgrund des massiv gestiegenen Verkehrsaufkommens ist die Sicherheit für den Veloverkehr und die Fussgänger im Anschluss Vial und auf der anschliessenden Rheinbrücke bis zur Einfahrt Tamins resp. Post Tamins sowie ab dem Anschluss Vial bis zum Bahnhof Reichenau seit langem nicht mehr gewährleistet.

Die heutige Fuss- und Veloverbindung über den Anschluss Vial und den Bahnhof Reichenau ist für die Fussgänger und Velofahrer im Teilstück Anschluss Vial – Bahnhof Reichenau mit sehr hohem Risiko verbunden.

Aufgrund der äusserst gefährlichen Situation für den Veloverkehr und den Fussgängerverkehr im Anschluss Vial, Richtung Tamins über die Rheinbrücke und Richtung Bahnhof Reichenau beauftragen wir die Regierung wie folgt:

1. Planung und Erstellung eines Fuss- und Radweges / Radstreifens ab Post Tamins entlang der Oberländerstrasse, über die Rheinbrücke, weiter über die Autobahnüberführung bis zur Ausfahrt Domat/Ems und entlang des Parkplatzes Vial bis zum bestehenden Fuss- und Radweg Richtung Domat/Ems sowie ab dem Anschluss Vial bis zum Bahnhof Reichenau.

2. Aufnahme des Fuss- und Radweges / Radstreifens in das offizielle Wegnetz.

Chur, 17. April 2018

Koch (Tamins), Joos, Cahenzli (Trin Mulin), Atanes, Baselgia-Brunner, Bleiker, Blumenthal, Bucher-Brini, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Caluori, Casanova-Maron (Domat/Ems), Casty, Cavegn, Della Vedova, Deplazes, Dermont, Engler, Felix (Haldenstein), Florin-Caluori, Foffa, Giacomelli, Hardegger, Hitz-Rusch, Kappeler, Koch (Igis), Komminoth-Elmer, Kunz (Fläsch), Mani-Heldstab, Märchy-Caduff, Michael (Donat), Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Pedrini, Perl, Peyer, Pult, Stiffler (Davos Platz), Tenchio, Thöny, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Vetsch (Klosters Dorf), Vetsch (Pragg-Jenaz), von Ballmoos, Widmer-Spreiter, Degiacomi, Gugelmann, Natter, Padrun-Valentin, Wellig

Antwort der Regierung

Der Langsamverkehr hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Insbesondere das Velo hat seinen Platz als Verkehrsmittel gefestigt und ausgebaut. Die Regierung hat das Potenzial und die wachsende Bedeutung des Radverkehrs erkannt. Am 5. April 2018 hat sie daher den Sachplan Velo des Kantons Graubünden zur Vernehmlassung freigegeben. Dieser unterteilt das kantonale Velonetz in ein Netz des Alltags- und des Freizeitverkehrs von jeweils unterschiedlicher kantonaler Bedeutung. Die Zuordnung der Verbindungen ist ein wesentlicher Faktor für die Höhe der kantonalen Beitragszahlungen. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 8. Juni 2018. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird die Regierung über den Sachplan Velo befinden.

Zu Punkt 1: Anlagen des Langsamverkehrs sind gemäss Art. 6 Abs. 3 des Strassengesetzes des Kantons Graubünden (StrG; BR 807.100) durch die Gemeinden zu projektieren, zu bauen und zu unterhalten. Der Kanton kann auf Wunsch der Gemeinden die Projektierung vornehmen (Art. 5b Abs. 2 der Strassenverordnung des Kantons Graubünden, StrV; BR 807.110). Zudem kann er die Bauherrschaft von Anlagen entlang von Kantonsstrassen, welche deren Entlastung dienen, ausüben (Art. 6 Abs. 4 StrG). Die Planung und der Bau von Radstreifen auf Kantonsstrassen ist Aufgabe des Kantons (Art. 5 Abs. 1 lit. a StrG).

Die Region Imboden hat angekündet, im Sommer 2018 mit der Ausarbeitung eines Gesamtverkehrskonzepts zu beginnen. Die zuständigen Amtsstellen des Kantons unterstützen die Region bei diesen Planungsarbeiten. Das Gesamtverkehrskonzept wird die National- und die Kantonsstrassen, die Langsamverkehrsverbindungen und den öffentlichen Verkehr umfassen. Die Regionsgemeinden beabsichtigen unter anderem, eine Fuss- und Radwegverbindung Tamins–Domat/Ems in das Gesamtverkehrskonzept aufzunehmen. Bei der Planung dieser Verbindung muss die mittelfristig anstehende Neugestaltung des Autobahnanschlusses Domat/Ems mitberücksichtigt werden. Das Tiefbauamt als kantonale Fachstelle für den Langsamverkehr hat bereits verschiedene Projektkonzepte mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) vorbesprochen. Erst nach abgeschlossener Planung dieser Langsamverkehrsverbindung kann eine Bauherrschaft des Kantons geprüft werden.

Zu Punkt 2: Die Radwegverbindung Tamins–Domat/Ems ist schon heute Teil des Generellen Erschliessungsplanes (GEP) der Gemeinden Tamins und Domat/Ems. Zudem wurde sie im Sachplan Velo des Kantons Graubünden (in Vernehmlassung) dem Velonetz des Alltagsverkehrs mit überwiegend kantonaler Bedeutung (Grundnetz) zugewiesen. Dabei wurden sowohl der Anschluss A13 Vial als auch die Rheinbrücke als fehlende oder den Projektierungsrichtlinien nicht genügende Abschnitte erkannt und entsprechend ausgewiesen. Konkrete Lösungsvorschläge sollen zur Behebung dieser Schwachstellen beitragen. Die Bedeutung der Langsamverkehrs-Verbindung Tamins–Domat/Ems zeigt sich auch in der Tatsache, dass sie bereits im Jahr 2007 in die 1. Generation des Agglomerationsprogramms Chur aufgenommen wurde. Entsprechend würde sich der Bund mit 40 Prozent an entsprechenden Massnahmen beteiligen.

Aus den beschriebenen Sachverhalten wird ersichtlich, dass die im Auftrag Koch enthaltenen Anliegen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fallen bzw. dass der Kanton der Bedeutung der Langsamverkehrsverbindung Tamins–Domat/Ems im Rahmen seiner Zuständigkeit bereits weitgehend Rechnung getragen hat.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag abzulehnen.

13. Juni 2018