Die 2016 beschlossene Asylgesetzrevision will die Asylverfahren beschleunigen und die Integration von Schutzsuchenden verbessern. Das neue Asylverfahren tritt im Frühjahr 2019 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden die Verfahren beschleunigt durchgeführt und eine Mehrheit der Asylgesuche wird neu in raschen, getakteten Verfahren in Bundesasylzentren rechtskräftig abgeschlossen. Personen im sogenannten Dublin-Verfahren werden direkt ab Bundesasylzentrum rückgeführt (sofern Rücknahmevereinbarungen bestehen) und im Gegensatz zu heute nicht mehr auf die Kantone verteilt. Graubünden werden damit überwiegend Personen mit einem Aufenthaltsrecht zugewiesen oder Personen in laufenden Verfahren, deren Asylgesuch weiterer Abklärung bedarf. Da rascher ein Asylentscheid vorliegen sollte, kann und soll die Integrationsförderung im Vergleich zum alten System früher einsetzen, was sich längerfristig positiv auf die Sozialhilfekosten, wie auch auf das gesellschaftliche Zusammenleben auswirken dürfte.
Die Unterzeichnenden stellen dazu folgende Fragen:
1. Welche Auswirkungen hat die Neustrukturierung auf die Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden in Graubünden?
2. Wird es zu Anpassungen bei den Aufgaben der Transitzentren kommen, insbesondere im Bereich Integrationsförderung? Wenn ja, in welcher Form?
3. Welche Auswirkungen hat die Neustrukturierung auf das Betriebskonzept des geplanten EAZ Meiersboden?
Chur, 12. Juni 2018
Cahenzli-Philipp, Tomaschett-Berther (Trun), Clalüna, Atanes, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Casanova (Ilanz), Casty, Caviezel (Chur), Della Vedova, Deplazes, Geisseler, Hardegger, Jaag, Komminoth-Elmer, Kunfermann, Locher Benguerel, Lorez-Meuli, Monigatti, Niederer, Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Perl, Pfenninger, Pult, Thomann-Frank, Thöny, von Ballmoos, Widmer-Spreiter, Föhn