Navigation

Inhaltsbereich

Session: 12.06.2018

Die 2016 beschlossene Asylgesetzrevision will die Asylverfahren beschleunigen und die Integration von Schutzsuchenden verbessern. Das neue Asylverfahren tritt im Frühjahr 2019 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden die Verfahren beschleunigt durchgeführt und eine Mehrheit der Asylgesuche wird neu in raschen, getakteten Verfahren in Bundesasylzentren rechtskräftig abgeschlossen. Personen im sogenannten Dublin-Verfahren werden direkt ab Bundesasylzentrum rückgeführt (sofern Rücknahmevereinbarungen bestehen) und im Gegensatz zu heute nicht mehr auf die Kantone verteilt. Graubünden werden damit überwiegend Personen mit einem Aufenthaltsrecht zugewiesen oder Personen in laufenden Verfahren, deren Asylgesuch weiterer Abklärung bedarf. Da rascher ein Asylentscheid vorliegen sollte, kann und soll die Integrationsförderung im Vergleich zum alten System früher einsetzen, was sich längerfristig positiv auf die Sozialhilfekosten, wie auch auf das gesellschaftliche Zusammenleben auswirken dürfte.

Die Unterzeichnenden stellen dazu folgende Fragen:

1.     Welche Auswirkungen hat die Neustrukturierung auf die Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden in Graubünden?

2.     Wird es zu Anpassungen bei den Aufgaben der Transitzentren kommen, insbesondere im Bereich Integrationsförderung? Wenn ja, in welcher Form?

3.     Welche Auswirkungen hat die Neustrukturierung auf das Betriebskonzept des geplanten EAZ Meiersboden?

Chur, 12. Juni 2018

Cahenzli-Philipp, Tomaschett-Berther (Trun), Clalüna, Atanes, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Casanova (Ilanz), Casty, Caviezel (Chur), Della Vedova, Deplazes, Geisseler, Hardegger, Jaag, Komminoth-Elmer, Kunfermann, Locher Benguerel, Lorez-Meuli, Monigatti, Niederer, Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Perl, Pfenninger, Pult, Thomann-Frank, Thöny, von Ballmoos, Widmer-Spreiter, Föhn

Antwort der Regierung

Zu Frage 1: Im Rahmen der Neustrukturierung des Asylwesens der Schweiz werden dem Kanton ab Inkrafttreten der neuen Asylgesetzgebung am 1. März 2019 vermehrt Personen in hängigen Verfahren mit einem potentiellen Bleiberecht zugewiesen oder solche, welche zum Zeitpunkt der Zuweisung bereits als Flüchtling anerkannt oder vorläufig aufgenommen wurden. Wie heute werden diese Personen in den ersten Monaten sehr viele Informationen und Unterstützung zur Bewältigung des Alltags benötigen. Bis sie die ersten Deutschkurse der Integrationsfachstelle besuchen können, müssen sie sich im Alltag der Schweiz zurechtfinden. Sofern es sich um Personen mit hängigem Verfahren oder um vorläufig Aufgenommene handelt, werden sie nach einem Aufenthalt im Erstaufnahmezentrum in Chur auf eines der verschiedenen Transitzentren des Kantons verteilt. Dort werden sie wohnen, bis ein definitiver Entscheid vorliegt bzw. bis die vorläufig aufgenommenen Personen zumindest teilweise finanziell unabhängig sind. Das zuständige Amt für Migration (AFM) geht davon aus, ab dem 1. März 2019 vermehrt Zuweisungen von Personen (vorläufig Aufgenommenen) zu erhalten, die in den Transitstrukturen untergebracht werden müssen. Demgegenüber erwartet es künftig weniger Personen, die sich noch im laufenden Asylverfahren mit unklarem Bleiberecht befinden. Wie die zahlenmässige Verschiebung sein wird, kann zurzeit nicht gesagt werden. Ob im Zuge der Umsetzung der Neustrukturierung des Asylwesens eines oder mehrere Transitzentren geschlossen werden, wird sich erst noch zeigen und ist stark abhängig von den in der Schweiz gestellten Asylgesuchen und den damit verbundenen Zuweisungen an die Kantone. Diesbezüglich wird das AFM auch weiterhin die aktuelle Lage periodisch detailliert analysieren und Prognosen für die Unterbringungssituation erstellen.

Zu Frage 2: Je nachdem wie hoch die Zuweisungszahlen sein werden, wird es möglich sein, den Bewohnerinnen und Bewohnern in den Kollektivunterkünften mehr Freiraum zu gewähren und mit zunehmender Aufenthaltsdauer auch die Betreuungsintensität zu reduzieren. Zudem werden diese Personen im Hinblick auf eine individuelle Wohnsituation spezifisch geschult und auf eine selbstständige Lebensführung vorbereitet. Das AFM ist bestrebt, die Personen des Asylbereichs auch künftig sachgerecht und gezielt auf diese Selbstständigkeit hinzuführen, damit sie beim Zeitpunkt des Verlassens der Kollektivstrukturen den Alltag ohne nennenswerte weitere Unterstützung alleine meistern können. Hinzu kommen wird, dass in den Transitzentren, soweit möglich, vermehrt geeignete Räume für Schulungszwecke und für die Hausaufgabenerledigung eingerichtet werden. Auf die spezifischen Integrationsangebote der Fachstelle Integration hat die Anpassung der Aufgaben der Transitzentren grundsätzlich keinen Einfluss, da diese Angebote unabhängig von der Unterbringungs- und Betreuungsform stattfinden. Da die Asylverfahren durch den Bund mit dem neuen System künftig rascher abgeschlossen werden sollen, werden die Integrationsmassnahmen aber zu einem früheren Zeitpunkt einsetzen können, als dies heute der Fall ist.

Zu Frage 3: Die Neustrukturierung hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf das Betriebskonzept des Erstaufnahmezentrums (EAZ), da der Kanton weiterhin Personen im offenen Verfahren (Status N) oder Personen mit einer vorläufigen Aufnahme (Status F) zugewiesen erhält. Die Anzahl der dem Kanton zugewiesenen Personen kann nie exakt im Voraus geplant werden und dies wird massgebend sein für die Zusammensetzung der Bewohnerinnen und Bewohner im geplanten EAZ Bodenhof im Meiersboden (Gemeinde Churwalden). Wie in den Transitzentren werden Personen mit einer vorläufigen Aufnahme auch im EAZ vermehrt auf den Austritt aus den Strukturen vorbereitet. Das AFM prüft derzeit, ob im EAZ Bodenhof im Meiersboden spezielle Wohnbereiche für Lehrlinge, Praktikanten und Arbeitnehmende, welche im Stufenmodell "Teillohn Plus" beschäftigt werden, geschaffen werden können, damit eine lernfördernde Umgebung sichergestellt werden kann.

28. August 2018