In den beiden Staatsrechnungen 2016 und 2017 wurden dem Grossen Rat Verpflichtungskreditanträge von grosser finanzieller Tragweite zur Genehmigung vorgelegt. Die Höhe der Anträge lagen bei 3.95 Mio. Franken für den Neubau des Busterminals in Ilanz, bei 13.4 Mio. Franken für die Instandsetzung des Schulgebäudes am Plantahof und bei 31.4 Mio. Franken für die bauliche Gesamtsanierung des Konviktes der Bündner Kantonsschule. Bereits in der Budgetbotschaft 2017 wurden drei Verpflichtungskredite zwischen 0.865 und 5.9 Mio. Franken beantragt. Als Information für den Grossen Rat und für die Öffentlichkeit diente eine knapp verfasste Kurzbotschaft zu den einzelnen Geschäften. Es ist festzustellen, dass in den letzten Jahren die Verpflichtungskreditanträge der Regierung über Jahresrechnung und Budgetbotschaft merklich zugenommen haben.
Als Vorberatungskommission für alle Anträge in dieser Form ist die GPK zuständig. Die GPK hat vor allem die Aufgabe, die finanzpolitischen und -wirtschaftlichen Aspekte zu prüfen. Alle anderen Aspekte wie Notwendigkeit und Variantenvergleiche können somit in keiner Kommission beraten werden. Eine politische Diskussion wird mit der genannten Antragstellung auf ein Minimum reduziert.
Wir beauftragen die Regierung, die Rechtsgrundlage so anzupassen, dass Verpflichtungskredite über 5 Mio. Franken zwingend dem Grossen Rat mit einer separaten Botschaft vorgelegt werden. Für die Vorberatung dieser Kreditanträge ist eine Fachkommission zu bestimmen.
Chur, 30. August 2018
Michael (Donat), Niggli-Mathis (Grüsch), Aebli, Bettinaglio, Buchli-Mannhart, Casty, Clalüna, Danuser, Ellemunter, Erhard, Grass, Gugelmann, Hardegger, Hefti, Hohl, Lamprecht, Loi, Müller (Susch), Papa, Tanner, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Zanetti (Sent)