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Session: 30.08.2018

In den beiden Staatsrechnungen 2016 und 2017 wurden dem Grossen Rat Verpflichtungskreditanträge von grosser finanzieller Tragweite zur Genehmigung vorgelegt. Die Höhe der Anträge lagen bei 3.95 Mio. Franken für den Neubau des Busterminals in Ilanz, bei 13.4 Mio. Franken für die Instandsetzung des Schulgebäudes am Plantahof und bei 31.4 Mio. Franken für die bauliche Gesamtsanierung des Konviktes der Bündner Kantonsschule. Bereits in der Budgetbotschaft 2017 wurden drei Verpflichtungskredite zwischen 0.865 und 5.9 Mio. Franken beantragt. Als Information für den Grossen Rat und für die Öffentlichkeit diente eine knapp verfasste Kurzbotschaft zu den einzelnen Geschäften. Es ist festzustellen, dass in den letzten Jahren die Verpflichtungskreditanträge der Regierung über Jahresrechnung und Budgetbotschaft merklich zugenommen haben.

Als Vorberatungskommission für alle Anträge in dieser Form ist die GPK zuständig. Die GPK hat vor allem die Aufgabe, die finanzpolitischen und -wirtschaftlichen Aspekte zu prüfen. Alle anderen Aspekte wie Notwendigkeit und Variantenvergleiche können somit in keiner Kommission beraten werden. Eine politische Diskussion wird mit der genannten Antragstellung auf ein Minimum reduziert.

Wir beauftragen die Regierung, die Rechtsgrundlage so anzupassen, dass Verpflichtungskredite über 5 Mio. Franken zwingend dem Grossen Rat mit einer separaten Botschaft vorgelegt werden. Für die Vorberatung dieser Kreditanträge ist eine Fachkommission zu bestimmen.

Chur, 30. August 2018

Michael (Donat), Niggli-Mathis (Grüsch), Aebli, Bettinaglio, Buchli-Mannhart, Casty, Clalüna, Danuser, Ellemunter, Erhard, Grass, Gugelmann, Hardegger, Hefti, Hohl, Lamprecht, Loi, Müller (Susch), Papa, Tanner, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Zanetti (Sent)

Antwort der Regierung

Gestützt auf Art. 9 Abs. 1 der Verordnung über den kantonalen Finanzhaushalt (FHV; BR 710.110) sind Verpflichtungskredite (VK) dann zu beantragen, wenn sich ein grösseres kantonales Vorhaben auf mehrere Jahre verteilt. Davon ausgenommen sind Strassenprojekte. Als grösseres Vorhaben gilt ein Projekt ab 1 Million Franken. Die Botschaftsform für VK-Anträge ist in Art. 9 Abs. 2 der FHV geregelt. Danach ist ein VK dem Grossen Rat zwingend mit einer separaten Botschaft zu beantragen, wenn er dem obligatorischen Finanzreferendum untersteht (neue Ausgaben über 10 Mio.). In den übrigen Fällen können VK auch mit der Botschaft zum Budget oder zur Jahresrechnung ("Kurzbotschaft") beantragt werden. Den Entscheid zur Botschaftsform trifft die Regierung jeweils im Einzelfall. Sie hat dabei oft auch für VK unter der Limite von 10 Millionen eine separate Botschaft gewählt, wenn sich von der Art oder dem Umfang des Projekts eine "Kurzbotschaft" nicht als geeignet erwies. Das Finanzhaushaltsgesetz (FHG; BR 710.100) lässt die Botschaftsform für VK-Anträge bewusst offen, dies im Einklang mit dem HRM2-Muster-FHG. Das FHG schreibt in Art. 33 Abs. 3 nur vor, dass Beschlüsse für frei bestimmbare Ausgaben, welche die Grenze des fakultativen Finanzreferendums erreichen, dem Grossen Rat mittels (einer) Botschaft beantragt werden müssen. Offen ist damit die Botschaftsform.

In den letzten gut 10 Jahren hat die Regierung dem Grossen Rat insgesamt 48 Anträge zur Genehmigung von Verpflichtungskrediten unterbreitet. In 20 Fällen erfolgte der Antrag in einer separaten Botschaft, in lediglich 4 Fällen davon kam das obligatorische Finanzreferendum zum Zug, in 9 Fällen das fakultative Finanzreferendum mit Beträgen unter 10 Millionen und in 7 Fällen lagen gebundene bzw. vom Finanzreferendum ausgeschlossene Ausgaben von in der Regel über 10 Millionen vor.
26 VK-Anträge hat die Regierung im Rahmen einer "Kurzbotschaft" gestellt und in zwei dringenden Fällen über die Geschäftsprüfungskommission ausserhalb einer Botschaft. Betragsmässig teilen sich die 26 "Kurzbotschaften" mit Beträgen zwischen 422 000 Franken und 31,4 Millionen wie folgt auf:
3 VK-Anträge mit Beträgen über 10 Millionen (alles rechtlich gebundene Ausgaben)
4 VK-Anträge mit Beträgen zwischen 5 - 10 Millionen (alles gebundene Ausgaben)
19 VK-Anträge mit Beträgen unter 5 Millionen

Die Zahl der VK-Anträge im Rahmen einer "Kurzbotschaft" hat sich seit 2012 stark erhöht. Bis 2012 waren es im Jahresdurchschnitt 1,6 VK-Anträge und ab 2013 durchschnittlich 3 Anträge. Der Grund für diese Erhöhung liegt im Wesentlichen in der per 2013 erfolgten Totalrevision der FHV mit einer Anpassung der Vorgaben betreffend die Botschaftsform für VK-Anträge. Bis Ende 2012 waren von VK-Anträgen nicht nur die Strassenprojekte ausgenommen, sondern auch Ersatzanschaffungen im Rahmen der Finanzplanvorgaben. Davon betroffen waren vor allem Ablösungen von IT-Systemen. Zudem können ab 2013 auch VK-Anträge, die dem fakultativen Referendum unterstehen, mit einer "Kurzbotschaft" beantragt werden.

Die Regierung beabsichtigt, bei der nächsten Revision der FHV Art. 9 Abs. 2 so anzupassen, dass VK-Anträge über 10 Millionen dem Grossen Rat zwingend mit separater Botschaft unterbreitet werden. Damit gilt diese Limite für alle Fälle unabhängig von der finanzrechtlichen Einordnung. Eine Limite von 5 Millionen erscheint etwas willkürlich und wäre vor allem für blosse Ersatzanschaffungen unverhältnismässig. Die Regierung wird dem Grossen Rat dabei weiterhin auch VK mit tieferen Beträgen mit separater Botschaft beantragen, wenn sich dafür eine "Kurzbotschaft" nicht eignet und anderen Aspekten als der Kreditabsicherung Bedeutung zukommen.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag wie folgt abzuändern: Die Regierung wird beauftragt, die Finanzhaushaltsverordnung so anzupassen, dass Verpflichtungskredite für Ausgaben über 10 Millionen Franken dem Grossen Rat zwingend mit einer separaten Botschaft vorgelegt werden. Bei Verpflichtungskrediten unter dieser Limite soll die Regierung im Einzelfall prüfen, ob eine separate Botschaft angezeigt ist.

19. Oktober 2018