Im Jahr 2003 hat die Regierung das Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden in Kraft gesetzt. Seither sind in allen Regionen des Kantons sukzessiv 43 Angebote entstanden, welche die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den einzelnen Regionen massgeblich verbessert haben. Die Unterzeichnenden gehen davon aus, dass die Bedeutung der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zukunft noch markant zunehmen wird. Angesichts der bereits heute spürbaren Auswirkungen der geburtenschwachen Jahrgänge wird es zunehmend schwieriger, genügend Arbeitskräfte rekrutieren zu können und zwar in allen Branchen. Es gibt Städte in der Schweiz, in denen sich sogar die Arbeitgeber finanziell an den Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung beteiligen, um einerseits Personal rekrutieren zu können und andererseits einen Standortvorteil vorweisen zu können. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass das Umfeld eines Firmenstandortes bei der Ansiedlung von Firmen von erheblicher Bedeutung ist. Fehlt in einer Region ein Grundangebot, wie z.B. Schulen, ambulante und stationäre Angebote der Gesundheitsversorgung, Kultur oder eben Angebote, welche die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern, so ist eine wirtschaftliche Stagnation absehbar. Die langfristige Folge ist eine Entvölkerung des Kantons.
Die Stossrichtung des heutigen Systems stimmt. Es werden aber aus Sicht der Leistungserbringer verschiedene Mängel ausgemacht. Das grösste Problem sind die unterschiedlichen Tarife. Diese sind gemäss Art. 7 des Gesetzes nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten abzustufen. Dieser Umstand führt dazu, dass in Gebieten mit gut verdienenden Menschen häufig der Höchsttarif zur Anwendung gelangt, wogegen in den anderen Gebieten eher die unteren Tarifstufen zur Anwendung kommen. Die Normkosten sind in der Regel jedoch in ähnlicher Höhe. Damit ist offensichtlich, dass die Rechnung nicht aufgehen kann. Verschiedene Einrichtungen sind defizitär und der Fortbestand einer sinnvollen und notwendigen Einrichtung ist gefährdet. Mit einer Gesetzesrevision ist anzustreben, dass die Benützung einer Einrichtung der Kinderbetreuung für alle Erziehungsberechtigten finanzierbar ist. Eine gesunde Durchmischung der Einrichtungen mit Kindern aus allen Bevölkerungsschichten hat zudem einen positiven sozialen Effekt und die Chancengleichheit wird gewährleistet. Ein weiterer Mangel ist in Eruierung der Tarife für die einzelnen Erziehungsberechtigten auszumachen. Massgebend für die Berechnung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist das satzbestimmende steuerbare Einkommen zuzüglich zehn Prozent des satzbestimmenden steuerbaren Vermögens gemäss aktuellen Steuerdaten. Die Betreiber der Einrichtungen zur familienergänzenden Kinderbetreuung haben die Steuerfaktoren bei den Wohnortsgemeinden abzuklären. Diese sind oftmals provisorisch und erfahren in der Regel im Verlaufe des Jahres noch eine Änderung. Ein überaus aufwändiger administrativer Aufwand, welcher zudem mit Unsicherheiten behaftet ist. Eine Vereinfachung der Datenerhebung ist dringend notwendig. Schlussendlich ist auch anzustreben, dass die seit 10 Jahren unveränderten Normkosten periodisch den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Es bleibt der Regierung überlassen, weitere Punkte in der Gesetzesrevision zu berücksichtigen, wenn sie dazu einen Handlungsbedarf ausmacht.
Chur, 4. Dezember 2018
Hardegger, Tomaschett-Berther (Trun), Spadarotto, Aebli, Atanes, Berther, Berweger, Bettinaglio, Brandenburger, Brunold, Buchli-Mannhart, Cahenzli-Philipp, Casty, Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Chur), Clalüna, Danuser, Degiacomi, Della Cà, Deplazes (Chur), Derungs, Dürler, Ellemunter, Engler, Epp, Fasani, Felix, Flütsch, Gasser, Geisseler, Grass, Gugelmann, Hartmann-Conrad, Hitz-Rusch, Hofmann, Hohl, Holzinger-Loretz, Horrer, Jochum, Kasper, Kohler, Kunfermann, Lamprecht, Locher Benguerel, Loi, Maissen, Michael (Donat), Mittner, Müller (Susch), Müller (Felsberg), Natter, Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Paterlini, Perl, Pfäffli, Preisig, Rettich, Rüegg, Rutishauser, Schmid, Schneider, Schwärzel, Stiffler, Tanner, Thomann-Frank, Thöny, Thür-Suter, von Ballmoos, Waidacher, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Wieland, Wilhelm, Zanetti (Sent), Zanetti (Landquart), Brändli Capaul, Bürgi-Büchel, Decurtins-Jermann, Gujan-Dönier, Heini