Wer einen Umbau plant, ist oft unsicher, ob eine Baubewilligung notwendig ist. Während grössere Projekte mit erheblichen Auswirkungen auf die Nutzungsordnung gemäss Art. 86 KRG grundsätzlich bewilligungspflichtig sind, müssen teilweise auch kleinere Bauvorhaben bei der zuständigen Gemeinde gemeldet und durch diese geprüft werden. So ist beispielsweise bereits der Neuanstrich einer Gebäudefassade bewilligungspflichtig, wenn der Anstrich nicht in derselben Farbe erfolgt. Somit ist eine Baubewilligung nicht nur bei grösseren Bauvorhaben, sondern bereits bei Nutzungsänderungen notwendig. Nichtsdestotrotz haben solche, teils kleine, Änderungen grössere Aufwendungen für die Baugesuchstellerinnen und Baugesuchsteller zur Folge. Denn: Unbewilligte Arbeiten müssen im schlimmsten Fall rückgängig gemacht werden, was auf Kosten der Gesuchstellerin und Gesuchsteller geschieht aber auch Aufwände aufseiten der Verwaltung verursacht, was zu Verzögerungen im Bewilligungsprozess führt.
Durch die Digitalisierung des Baubewilligungsverfahrens kann die Eingabe von neuen Vorhaben vereinfacht und für alle Beteiligten transparenter gestaltet werden. Weiter werden damit langfristig Kosten aufseiten der Gesuchstellerin und Gesuchsteller wie auch der Verwaltung gesenkt und eine effizientere Eingabe von neuen Vorhaben gefördert. Dies soll nicht zuletzt die Bautätigkeit vereinfachen und Bau- wie auch Verwaltungskosten senken.
Der Kanton Bern hat das Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach einem webbasierten System erkannt und plant Baubewilligungen ab 2020 nur noch elektronisch abzuwickeln. Dem geht eine im bernischen Grossen Rat einstimmig überwiesene Motion voraus. Laut Regierungsmitteilung vom 9. März 2018 lassen sich auf diese Weise jährlich 3,5 Millionen Franken einsparen. Mit der Einführung des elektronischen Baubewilligungsverfahrens sollen die Prozesse in Zukunft schneller, wirtschaftlicher und ökologischer abgewickelt werden. Im Kanton Zürich ist eine ähnliche Entwicklung zu beobachten. Das kantonale Projekt «eBaugesucheZH» soll ab 2019 das Baubewilligungsverfahren vereinfachen und dieses bürgerinnen-, bzw. bürgerfreundlicher machen. Grundlage ist eine zentrale elektronische Plattform, welche die bestehenden dezentralen Bauverwaltungsprogramme der Gemeinden anbindet und die Baugesuchsdaten über eine eigens aus diesem Projekt heraus entwickelte, standardisierte Schnittstelle (eCH-0211) austauscht. Die Gemeinden und der Kanton bleiben so autonom und können weiterhin ihre Bausoftware einsetzen.
Dieser Vorstoss reiht sich ein in die bestehenden Bemühungen des Auftrags Casanova-Maron (Domat/Ems) betreffend «Digitales Graubünden» ein, welcher die Digitalisierung als Werkzeug sieht, um Verwaltungsprozesse wirtschaftlicher sowie nutzerinnen- und nutzerfreundlicher zu gestalten.
Die Unterzeichnenden beauftragen die Regierung zu prüfen, wie das Baubewilligungsverfahren so weit als möglich digitalisiert werden kann, um die Aufwendungen für die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller wie auch die Verwaltung zu senken – insbesondere mit Blick auf die Lösungen, welche in den Kantonen Bern und Zürich aktuell erprobt werden.
Chur, 13. Februar 2019
Bigliel, Hohl, Rettich, Alig, Atanes, Baselgia-Brunner, Berweger, Brandenburger, Brunold, Caluori, Cantieni, Caviezel (Chur), Caviezel (Davos Clavadel), Claus, Della Cà, Deplazes (Chur), Derungs, Dürler, Engler, Felix, Flütsch, Gasser, Gort, Hartmann-Conrad, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Horrer, Kappeler, Kienz, Koch, Kunfermann, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Kuoni, Locher Benguerel, Loepfe, Mittner, Müller (Felsberg), Niggli (Samedan), Perl, Pfäffli, Preisig, Rüegg, Rutishauser, Stiffler, Thomann-Frank, Thür-Suter, Tomaschett (Breil), von Ballmoos, Weber, Weidmann, Wieland, Wilhelm, Holliger, Lunghi