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Session: 13.06.2019

Die Finanzen des Kantons Graubünden stehen auf soliden Füssen. Der Kanton schreibt seit mehr als einem Jahrzehnt schwarze Zahlen und verfügt über ein stattliches Eigenkapital. Aufgrund der guten Finanzlage wurden in den letzten Jahren die Unternehmenssteuern erheblich reduziert und wurde auch die Belastung bei den Nachlass- bzw. Erbschaftssteuern gesenkt.

Wenig bis nichts gespürt von diesen Steuersenkungen haben bis anhin die natürlichen Personen und insbesondere der Mittelstand. Dieser ist vielmehr seit Jahren mit ständig steigenden Krankenkassenprämien konfrontiert, welche ein immer grösseres Loch in das Budget der Bürgerinnen und Bürger reissen. Die Krankenkassenprämien sind bereits heute für viele Familien und vor allem Alleinerziehende unbezahlbar geworden. Bei Versicherten mit wenig Einkommen werden die Prämien zwar entweder von der Sozialhilfe übernommen oder die Betroffenen erhalten entsprechende Ergänzungsleistungen. Für einen weiteren Personenkreis gibt es das Instrument der individuellen Prämienverbilligungen (IPV). Viele kommen jedoch nicht in den Genuss von IPV.

Art. 36 lit. h StG sieht zwar einen Steuerabzug für Versicherungsprämien vor. Dieser ist allerdings begrenzt und entspricht aufgrund der steigenden Krankenkassenprämien in vielen Fällen nicht der effektiven Prämienbelastung. Dies ist unbefriedigend. Für die CVP-Fraktion ist es ein Gebot der Stunde, nun auch den Mittelstand steuerlich zu entlasten.

Die Unterzeichnenden beauftragen die Regierung daher, das kantonale Steuergesetz so abzuändern, dass die Abzüge wie folgt neu festgelegt werden:

- gemäss Art. 36 lit. h Ziff. 1 StG von 8400 auf 10'000 Franken für verheiratete Personen, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben,

- gemäss Art. 36 lit. h Ziff. 2 StG von 4200 auf 5000 Franken für die übrigen Steuerpflichtigen und

- gemäss Art. 36 lit. h Ziff. 4 StG von 900 auf 1500 Franken pro minderjähriges oder in beruflicher Ausbildung stehendes Kind.

Pontresina, 13. Juni 2019

Cavegn, Crameri, Schneider, Berther, Bondolfi, Brunold, Caluori, Cantieni, Casutt-Derungs, Deplazes (Rabius), Derungs, Epp, Fasani, Florin-Caluori, Föhn, Geisseler, Kohler, Kunfermann, Loepfe, Maissen, Märchy-Caduff, Paterlini, Ruckstuhl, Sax, Schmid, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Ulber, Zanetti (Landquart)

Antwort der Regierung

Der Fraktionsauftrag geht einerseits davon aus, dass die Finanzlage des Kantons sehr gut sei und dass die natürlichen Personen, insbesondere der Mittelstand, von den bisherigen Steuerentlastungen nichts gespürt hätten. Auf der anderen Seite würden die Krankenkassenprämien ständig steigen und seien für viele Familien und insbesondere für Alleinerziehende unbezahlbar geworden.

Die geschilderte Ausganglage muss teilweise relativiert werden. Es trifft zu, dass der Kanton über gesunde Finanzen verfügt. Die geforderte Erhöhung des Versicherungsabzugs würde aber Mindereinnahmen in der Zukunft bewirken und dort sehen die Finanzperspektiven wesentlich schlechter aus. In den letzten Jahren konnten zudem nicht nur die juristischen Personen von Steuerentlastungen profitieren. Auch die natürlichen Personen wurden erheblich entlastet, indem die Kinderabzüge und der Versicherungsabzug erhöht sowie der Kinderbetreuungsabzug eingeführt und erhöht wurden. Zudem wurde der Ausgleich der kalten Progression schon bei einer Teuerung von drei Prozentpunkten gewährt, was gerade auf das Steuerjahr 2019 zu einer Indexanpassung und daraus resultierenden Entlastungen für die natürlichen Personen von rund 12 Millionen Franken geführt hat. Zudem ist zu betonen, dass der Kanton Graubünden im Bereich der individuellen Prämienverbilligungen (IPV) sehr fortschrittlich ist und Personen in bescheideneren wirtschaftlichen Verhältnissen grosszügig entlastet werden.

Ein Vergleich mit verschiedenen Kantonen zeigt, dass Graubünden neben dem Kanton Tessin schon heute über die höchsten Versicherungsabzüge verfügt, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Erhöhung der Abzüge, die mit der Umsetzung der STAF realisiert werden oder werden sollen, in diesen Zahlen bereits enthalten sind.

 

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Der Vergleich der Krankenkassenprämien mit diesen Kantonen zeigt, dass eine Erhöhung des Abzugs nicht notwendig erscheint. Zu beachten gilt auch, dass die geforderte Erhöhung dazu führen würde, dass Graubünden ungefähr doppelt so hohe Abzüge gewähren würde, wie sie der Kanton Zürich kennt. Das würde aus dem Blickwinkel des interkantonalen Finanzausgleichs auf wenig Verständnis stossen.

Die geforderte Erhöhung der Abzüge würde zu Ausfällen von rund 5,3 Millionen Franken im Kanton, 4,8 Millionen Franken in den Gemeinden und 530 000 Franken für die Kirchen führen. Diese Ausfälle müssen auch im Zusammenhang mit den sozialpolitischen Massnahmen im Rahmen der Umsetzung der STAF gesehen werden, die aber derzeit noch nicht feststehen.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag abzulehnen.

23. August 2019