Im Jahr 2016 wurden schweizweit 80 Mio. Stunden unbezahlte Arbeit für die Betreuung und Pflege von Personen geleistet. Rund 2/3 der Personen, die privat pflegen und betreuen, stehen voll im Erwerbsleben.
Die Anzahl der Personen, die Betreuungs- und Pflegeleistungen für Angehörige erbringen, ist in der Schweiz zwischen 2000 bis 2013 tendenziell gesunken. Dies führt dazu, dass Pflegebedürftige tendenziell früher als wirklich nötig auf Pflegeangebote (bspw. Spitex) angewiesen sind oder in Pflegeinstitutionen (bspw. Heime) eingewiesen werden. Die Kosten dafür trägt grösstenteils die öffentliche Hand. Mit einem Steuerabzug für unentgeltlich erbrachte private Pflegeleistungen kann diesem Trend entgegengewirkt werden. Private unentgeltliche Pflege soll vom Staat mehr Wertschätzung erfahren.
Von einem Steuerabzug sollen pflegende und betreuende Angehörige profitieren, die einen höheren Zeit- und Koordinationsaufwand nachweisen können, so zum Beispiel:
- Unterstützung bei Körperpflege, Mobilisation und Erhaltung der körperlichen Aktivität;
- Unterstützung bei Planung und Vollzug des Tagesablaufs (inkl. Begleitung zu externen Terminen);
- Regelmässige Vor- und Zubereitung von Mahlzeiten;
- Erledigung von Hausarbeiten wie Reinigung, Abfallbewirtschaftung, Wäscheservice etc.
Einfache Handreichungen (bspw. Einkaufengehen, Kommissionen erledigen, Briefkasten leeren etc.) sowie Betreuungsleistungen im Rahmen der elterlichen Pflichten berechtigen nicht zum Abzug.
Die Kriterien sind von der Regierung festzulegen. Denkbar ist auch eine minimale Stundengrenze für erbrachte Leistungen oder bspw. ein ärztlicher Nachweis der Hilfs- und Pflegebedürftigkeit.
Steuerliche Sozialabzüge sind legitim und können von den Kantonen beschlossen werden. Bislang gibt es in Graubünden keine Abzugsmöglichkeit für private Pflege- und Betreuungsleistungen.
Die Unterzeichnenden beantragen der Regierung, dem Grossen Rat eine Teilrevision des Steuergesetzes des Kantons Graubünden zu unterbreiten, welche vorsieht, dass Personen, die freiwillig und unentgeltlich hilfsbedürftige Menschen pflegen und betreuen, jährlich 5000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen können.
Pontresina, 13. Juni 2019
Caluori, Hitz-Rusch, Rettich, Berther, Bondolfi, Brandenburger, Brunold, Cantieni, Casutt-Derungs, Cavegn, Clalüna, Crameri, Deplazes (Rabius), Derungs, Dürler, Engler, Epp, Fasani, Florin-Caluori, Föhn, Gasser, Geisseler, Hartmann-Conrad, Hefti, Holzinger-Loretz, Jenny, Kappeler, Kasper, Kohler, Kunfermann, Loepfe, Maissen, Noi-Togni, Paterlini, Preisig, Ruckstuhl, Sax, Schmid, Schneider, Tanner, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Ulber, von Ballmoos, Waidacher, Weber, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Zanetti (Landquart), Pajic