Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO veröffentlichte im Sommer 2018 eine Vorlage für die Ergänzung der kantonalen Normalarbeitsverträge (NAV) im Hausdienst. Dieser Modell-NAV will die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, hauptsächlich Pendelmigrantinnen, verbessern, die im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung hauswirtschaftliche Leistungen für vorwiegend ältere Menschen mit Unterstützungsbedarf erbringen und dafür in deren Haushalt wohnen. Mit der Revision sollen die Arbeits- und Ruhezeiten sowie die Bezahlung der Präsenzzeiten (Rufbereitschaft) geregelt werden. Klar abzugrenzen sind Pflegeleistungen, für diese gelten andere Regeln.
Auch Menschen mit Behinderungen, die Zuhause wohnen und auf Hilfe angewiesen sind, können seit 2012 Personen anstellen, die sie im Alltag unterstützen. Finanziert wird diese Unterstützung über den Assistenzbeitrag, der im Rahmen der 6. Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) eingeführt worden ist. Der Assistenzbeitrag trägt u.a. dazu bei, dass Betroffene trotz einer Behinderung eigenständig Zuhause wohnen können, was ihnen die gesellschaftliche und berufliche Integration erleichtert. Die Höhe des Assistenzbeitrags ist in der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV, Art. 39f) geregelt. Mit dem Beitrag bezahlen Menschen mit Behinderungen in ihrer Funktion als Arbeitgebende ihre Assistenzpersonen, wobei sie die genauen Anstellungsbedingungen selbst aushandeln können. Mit den aktuellen Tarifen des Assistenzbeitrags gemäss IVV ist jedoch keine Vollfinanzierung gewährleistet. Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen damit nicht sämtliche im Modell-NAV vorgesehenen Kosten der Anstellung decken können. Damit Menschen mit Behinderungen weiterhin dank dem Assistenzbeitrag der IV ihre behinderungsbedingte Hilfe selbst organisieren und dadurch Zuhause leben können und dabei ihre Assistenzpersonen mindestens nach den im kantonalen NAV definierten Ansätzen vergüten können, müssen die Lohnansätze des NAV sowie des Assistenzbeitrags der IV unbedingt abgestimmt werden. In diesem Zusammenhang wird die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:
1. Auf welche Arbeitsverhältnisse werden allfällige neue Bestimmungen im kantonalen Normalarbeitsvertrag anwendbar sein?
2. Wie stellt der Kanton sicher, dass Menschen mit Behinderungen ihre Assistenzpersonen weiterhin gesetzeskonform (gemäss NAV) anstellen können und somit selbstbestimmend leben können?
3. Wie bezieht der Kanton das Fachwissen von Behindertenorganisation bei der Klärung dieser Fragen ein?
Pontresina, 13. Juni 2019
Casutt-Derungs, Hitz-Rusch, Hardegger, Baselgia-Brunner, Berther, Bigliel, Bondolfi, Brandenburger, Brunold, Buchli-Mannhart, Cahenzli-Philipp, Caluori, Cantieni, Cavegn, Caviezel (Chur), Caviezel (Davos Clavadel), Clalüna, Crameri, Della Cà, Deplazes (Chur), Deplazes (Rabius), Derungs, Dürler, Ellemunter, Engler, Epp, Fasani, Florin-Caluori, Föhn, Gasser, Geisseler, Giacomelli, Hartmann-Conrad, Hofmann, Holzinger-Loretz, Horrer, Jenny, Jochum, Kasper, Kohler, Kunfermann, Kunz (Fläsch), Lamprecht, Locher Benguerel, Loepfe, Maissen, Märchy-Caduff, Michael (Donat), Müller (Susch), Müller (Felsberg), Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Paterlini, Ruckstuhl, Rutishauser, Sax, Schmid, Schneider, Schwärzel, Stiffler, Tanner, Thomann-Frank, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Ulber, Valär, Waidacher, Weber, Weidmann, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Wieland, Wilhelm, Zanetti (Sent), Zanetti (Landquart)