Seit über 20 Jahren steigen schweizweit Jahr für Jahr die Gesundheitskosten und mit ihnen die Krankenkassenprämien. Auch die Kostenentwicklung in Alters- und Pflegeheimen kennt nur eine Richtung. Die allgemeinen Lohnentwicklungen, die steigenden Qualitätsanforderungen bezüglich Bau und Betrieb sowie andere Entwicklungen führen zu Mehrkosten für Heimbewohner, Krankenkassen und Gemeinden.
Es sind etliche Leistungen, welche zu Gunsten der Heimbewohner erbracht werden. Viele davon aufgrund der letzten Teilrevisionen des Krankenpflegegesetzes und deren Verordnungen. Es gibt aber auch solche, welche keinen direkten Zusammenhang mit einer qualitativ guten Betreuung der Heimbewohner haben.
Es handelt sich dabei nicht um Leistungen im Pflege-, Hausdienst- und Hotelleriebereich, sondern um Leistungen in der Administration, wie beispielsweise um die Rechnungslegung, die Art der Revision und der Qualitätssicherungsmassnahmen.
Artikel 27 Abs. 1 des Krankenpflegegesetzes sowie Artikel 2 Abs. 1 der Verordnung zum Krankenpflegegesetz (VOzKPG) des Kanton Graubünden sehen für Pflegeheime vor, dass diese die Rechnungslegung nach den Grundsätzen der Stiftung Swiss GAAP FER zu erstellen haben – dies obwohl diese Vorgaben für Betriebe mit mehr als 50 Vollzeitstellen, 10 Mio. Bilanzsumme und 20 Mio. Jahresumsatz vorgesehen sind. Von den 53 Pflegeheimen im Kanton gibt es etliche Kleinbetriebe mit teils unter 20 Betten, welche bei Weitem die genannten Grössen nicht erreichen.
Ähnlich verhält es sich mit den kantonalen Vorgaben bezüglich Revisionsart. Alle Heime müssen eine ordentliche Revision durchführen. Es ist eine umfassendere und folglich kostspieligere Revision und dies für Häuser mit weniger als 20 Betten! Dies auch wenn das OR die ordentliche Revision für Betriebe mit mehr als 50 Vollzeitstellen, 10 Mio. Bilanzsumme und 20 Mio. Jahresumsatz vorschreibt – wobei mindestens zwei der genannten Grössen überschritten sein müssen.
Vor diesem Hintergrund wollen die Unterzeichnenden von der Regierung wissen:
1. Was sind die Beweggründe der Regierung, an der beschriebenen Bürokratie festzuhalten?
2. Welcher unmittelbare Nutzen ergibt sich für die Heimbewohner/innen in einem Kleinstbetrieb aufgrund der beschriebenen Bürokratie?
3. Was sind die Vorteile der Gemeinden, welche die Defizite zu tragen haben, aufgrund der beschriebenen kantonalen Vorgaben?
Chur, 22. Oktober 2019
Paterlini, Engler, Hohl, Baselgia-Brunner, Berther, Berweger, Bettinaglio, Brandenburger, Brunold, Buchli-Mannhart, Cahenzli-Philipp, Cavegn, Crameri, Danuser, Degiacomi, Della Cà, Deplazes (Rabius), Derungs, Dürler, Epp, Felix, Gartmann-Albin, Gasser (Chur), Gort, Gugelmann, Hardegger, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Horrer, Hug, Jenny, Jochum, Kienz, Kohler, Kunfermann, Kunz (Fläsch), Kuoni, Locher Benguerel, Loepfe, Maissen, Michael (Donat), Müller (Susch), Natter, Papa, Perl, Preisig, Ruckstuhl, Rüegg, Rutishauser, Salis, Sax, Schmid, Schneider, Schutz, Thomann-Frank, Thür-Suter, Tomaschett-Berther (Trun), Ulber, von Ballmoos, Waidacher, Weber, Wellig, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Zanetti (Sent), Fasani-Horath, Patzen, Sturzenegger