Mit Schreiben vom 13. Mai 2020 hat das Amt für Landwirtschaft und Geoinformationen alle Landwirte im Kanton Graubünden informiert, dass am 1. Januar 2020 die kantonale Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL; BR 910.150) in Kraft getreten ist.
Die kantonale Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft gibt vor, dass aus betrieblichen Gründen eine Zwischenlagerung von Mist auf dem Feld, unter Einhalten verschiedener Bedingungen, für maximal acht Wochen zulässig ist. Während der Vegetationsruhe ist sie gänzlich untersagt. Diese Kriterien gelten ab dem 1. August 2020.
Diese Vorgaben und die kurze Frist bis zum Inkrafttreten der Verordnung stellen für viele Landwirte ein Problem dar. Da diese Verordnung ohne Vorankündigung beschlossen wurde, ist die Umsetzung für einige Landwirtschaftsbetriebe innert dieser Zeit nicht möglich. Denn das Einhalten der Verordnung erfordert auf vielen Betrieben bauliche Massnahmen. Solche bedingen eine grössere Planung in betrieblicher und finanzieller Hinsicht und sind nicht innert weniger Monate umsetzbar. Hinzu kommt, dass in den allermeisten Fällen die notwendigen Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen liegen. Die Erfahrung zeigt, dass von der Baueingabe bis zur Bewilligung mehrere Monate vergehen.
Die Unterzeichnenden stellen dazu folgende Fragen:
- Ist die Regierung bereit, das Inkrafttreten dieser Verordnung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben?
- Sind Ausnahmebewilligungen vorgesehen, wenn die Umsetzung in Folge baulicher Massnahmen auf die angesetzte Frist nicht möglich ist?
- Müssen Landwirte bei Nichteinhalten der Verordnung mit Strafanzeige oder Sanktionen bei den Direktzahlungen rechnen?
Chur, 19. Juni 2020
Grass, Crameri, Valär, Brandenburger, Buchli-Mannhart, Caluori, Cantieni, Clalüna, Danuser, Deplazes (Chur), Ellemunter, Engler, Flütsch, Föhn, Gasser, Gugelmann, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hefti, Hitz-Rusch, Hohl, Kasper, Kohler, Kunfermann, Lamprecht, Loi, Michael (Donat), Müller (Susch), Natter, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Rettich, Ruckstuhl, Rutishauser, Sax, Schmid, Tanner, Tomaschett (Breil), Ulber, Widmer-Spreiter (Chur), Zanetti (Sent), Renkel