Wintersportorte bereiten sich bereits seit Wochen und Monaten intensiv mit Schutzkonzepten, Online-Ticketschaltern und tonnenweise Desinfektionsmittel auf die kommende Saison vor. Sie haben viel in die Erarbeitung der Schutzkonzepte investiert und die Seilbahnunternehmen haben ein Schutzkonzept erstellt, das vom Bundesamt für Gesundheit für gut befunden worden ist und hohe Investitionen ausgelöst hat. Nun steht die Wintersaison unmittelbar vor der Tür und es wird von gewissen Kreisen in Frage gestellt, ob sie stattfinden kann bzw. ob sie allenfalls nur in stark reduziertem Umfang stattfinden kann. So verlangen verschiedene europäische Staaten - darunter auch an die Schweiz angrenzende Länder wie Deutschland, Italien und Frankreich - dass alle Skigebiete in Europa bis zum 10. Januar 2021 geschlossen werden. Der Druck auf die Schweiz wächst und bereits haben erste Staaten Massnahmen beschlossen, um für Wintersportbegeisterten die Reise in die Schweiz unattraktiv zu gestalten: Frankreich lässt alle Ski-Touristen aus der Schweiz bei der Einreise auf Covid-19 testen und Österreich verhängt eine temporäre Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten. Auf ihrem eigenen Territorialgebiet können diese Länder selbstverständlich eigenständig die geltenden Regeln erlassen. Die Schweiz muss aber selbständig entscheiden, was für sie richtig ist. Der Bundesrat hat am Freitag, 4. Dezember 2020, weitere Massnahmen präsentiert und es scheint, dass er dem Druck des Auslandes zumindest teilweise nachgibt. Die Skigebiete benötigen für den Betrieb eine Bewilligung des Kantons, die nur ausgestellt wird, wenn ausreichend Kapazitäten in den Spitälern vorhanden sind. Auch müssen die Betreiber von Skigebieten strenge Schutzkonzepte vorlegen, welche die national einheitlichen Vorgaben umsetzen. Immerhin verzichtet der Bund auf Druck der Bergkantone auf Kapazitätsbegrenzungen. In allen geschlossenen Transportmitteln, also z.B. in Kabinen und Gondeln dürfen aber nur zwei Drittel der Plätze besetzt werden. Das gilt für Sitzplätze und Stehplätze. Auf allen Bahnen, auch auf Ski- und Sesselliften, gilt eine Maskenpflicht. Beim Anstehen muss Maske getragen und der Abstand eingehalten werden. Die Gäste von Restaurants in Skigebieten dürfen nur in den Innenbereich gelassen werden, wenn für sie ein Tisch frei ist.
Der Bund hat beschlossen, dass die Skigebiete nicht geschlossen werden müssen und die Regierung spricht sich für eine Offenhaltung der Skigebiete aus, was von den Unterzeichnenden ausdrücklich begrüsst wird.
Die Unterzeichnenden möchten vor diesem Hintergrund wissen,
- wie die Regierung das Infektions- und Verbreitungsrisiko durch offene Skigebiete einschätzt und ob die Regierung über einen Plan B bei massiv steigenden Ansteckungen verfügt.
- welche wirtschaftlichen Folgen die jetzt bekannten Einschränkungen des Bundes oder die Schliessung der Skigebiete für den Kanton Graubünden hätte.
- welche Massnahmen die Bündner Skigebiete im Hinblick auf die anstehende Wintersaison ergriffen haben, wie die Regierung diese beurteilt, wie deren Einhaltung sichergestellt wird und mit welchem Aufwand die Planung und Vorbereitung dieser Massnahmen verbunden sind.
- ob die seit Langem geplanten Vorkehrungen der Skigebiete den neuen Vorgaben des Bundes entsprechen und wo allenfalls Anpassungen notwendig sind.
- wie sich die Regierung dafür einsetzt, damit die Skigebiete offen bleiben können und wie die Regierung die vom Bund neu erlassenen Vorschriften beurteilt.
- wie finanzielle Entschädigungen für Bergbahnbetreiber, Gastronomie, Hotellerie, Parahotellerie, Gewerbe etc. aufgrund der jetzt bekannten Einschränkungen aussehen könnten oder wenn die Skigebiete gänzlich geschlossen werden müssen.
- wie die fehlenden Gäste aus dem Ausland im Inland kompensiert werden können.
- was sich die Regierung aus den Flächen- und Kontrolltests verspricht und ob sie bei positiven Erfahrungen auch bereit ist, diese auf andere Regionen auszuweiten.
Die Unterzeichnenden beantragen der Präsidentenkonferenz, dem Grossen Rat den begründeten Antrag auf Dringlicherklärung der vorliegenden Anfrage zu unterbreiten (Art. 11 Abs. 4 lit. n GGO), und dem Grossen Rat, diese Anfrage für dringlich zu erklären (Art. 66 GGO).
Davos, 7. Dezember 2020
Crameri, Brunold, Maissen, Berther, Caluori, Cantieni, Casutt-Derungs, Della Vedova, Deplazes (Rabius), Derungs, Epp, Florin-Caluori, Föhn, Geisseler, Kohler, Kunfermann, Loepfe, Paterlini, Ruckstuhl, Sax, Schmid, Schneider, Tomaschett-Berther (Trun), Bürgi-Büchel, Heini, Spreiter