Familien- und schulergänzende Kinderbetreuungseinrichtungen erfüllen einerseits eine sehr wichtige Funktion für die Wirtschaft und Gesellschaft, indem sie vielen Eltern die Möglichkeit geben, auch mit Familienpflichten einer Berufstätigkeit nachzugehen. Gerade in Zeiten eines sich verschärfenden Fachkräftemangels ist es essentiell, dass in der Schweiz ausgebildete Fachpersonen möglichst wenige Hürden zum Eintritt in den Arbeitsmarkt vorfinden. Auf der anderen Seite sind diese Einrichtungen zunehmend wichtige familienergänzende Orte für die Bildung, Erziehung und Förderung der Kinder.
Familien mit Kindern mit besonderen Unterstützungsbedürfnissen (z.B. Behinderungen) finden mittlerweile in vielen Kantonen und Städten Modelle wie KITAplus vor, welche auch ihnen diesen Zugang ermöglichen. Im Kanton Graubünden ist dies leider in keiner Weise der Fall. Der Erstunterzeichnende des Auftrags war beispielsweise in diesem Sommer mit einer Situation konfrontiert, in der sich eine Trägerschaft gezwungen sah, ein Betreuungsverhältnis zu kündigen, weil der Betreuungs-Mehrbedarf nicht finanziert werden konnte.
Die Vereinigungen Kibesuisse, Stiftung Kind und Familie KiFa Schweiz sowie KITAplus haben in Kooperation mit visoparents schweiz, Insieme, Vereinigung Cerebral Schweiz und dem Berufsverband Heilpädagogische Früherziehung die Broschüre «Kindertagesstätten öffnen für Kinder mit besonderen Unterstützungsbedürfnissen» erarbeitet. Darin wird aufgezeigt, welchen Nutzen dies für die Kinder, die Eltern und die Gesellschaft bringt, was dazu erforderlich ist und wie das Anliegen rechtlich und finanziell umgesetzt werden kann.
Die Regierung wird beauftragt:
- Das Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung so anzupassen, dass der Zugang für Familien mit Kindern mit besonderen Unterstützungsbedürfnissen zu den Einrichtungen sichergestellt wird.
- Die Kosten für die besonderen Unterstützungsbedürfnisse sollen durch die öffentliche Hand getragen werden und den Familien die üblichen einkommensabhängigen Tarife belastet werden.
- Sie stellt zudem sicher, dass der Heilpädagogische Dienst den Auftrag zur Begleitung und Beratung des Kita-Personals hat, damit eine professionelle Betreuung sichergestellt werden kann.
Chur, 28. August 2020
Degiacomi, Ruckstuhl, Thoman-Frank, Atanes, Baselgia-Brunner, Bettinaglio, Cahenzli-Philipp, Caluori, Cantieni, Caviezel (Chur), Crameri, Deplazes (Rabius), Gartmann-Albin, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hitz-Rusch, Hofmann, Holzinger-Loretz, Horrer, Jochum, Kohler, Kunfermann, Müller (Felsberg), Perl, Preisig, Rettich, Rutishauser, Schmid, Schwärzel, Thür-Suter, Tomaschett-Berther (Trun), Ulber, Widmer-Spreiter (Chur), Wilhelm, Bürgi-Büchel, Sigron, Spadarotto, Tomaschett (Chur)