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Session: 18.02.2021

Nach wie vor befinden wir uns in der Akutphase der Corona-Pandemie. Mit Sofortmassnahmen im Gesundheits- und Wirtschaftsbereich geht es darum, Schadensbegrenzung zu betreiben. Diese Massnahmen erfordern beträchtliche staatliche Mittel. Sowohl der Bund als auch der Kanton Graubünden verfügen dank einer massvollen Finanzpolitik in den letzten Jahren in Kombination mit einer positiven Wirtschaftsentwicklung über eine solide finanzielle Basis, um diese Massnahmen zu tragen und denjenigen, die Not haben, Soforthilfe zu bieten.

Gleichzeitig ist es dringend, dass der Blick auch auf andere Bereiche nicht verloren geht und vor allem nach vorne gerichtet wird. Die Corona-Pandemie ist in ihrer Dynamik und in den Auswirkungen sehr vielschichtig und komplex, gerade in einer hochvernetzten Gesellschaft und Volkswirtschaft wie der unsrigen. Diese Komplexität wird sich auch in den Effekten auf die Kantonsfinanzen zeigen, über die wir jedoch im Moment noch wenig wissen. Angesichts des letztlich doch endlichen Geldtopfs, der nach wie vor anstehenden Herausforderungen, der Verantwortung gegenüber der nächsten Generation und im Verhältnis zu Aufgaben in anderen Politikbereichen ist es wichtig, zeitnah den heutigen, aber vor allem künftigen finanzpolitischen Spielraum zu eruieren. Aufgrund der ungewissen Wahrscheinlichkeiten und Breite an möglichen Entwicklungen wird es unabdingbar sein, in Szenarien zu denken. Nur so kann verhindert werden, dass irgendwann einzig die Option eines schmerzlichen Sparprogramms – unter Umständen ebenfalls – als akute Massnahme mit vielschichtigen und komplexen Effekten übrigbleibt.

Die Unterzeichnenden beauftragen deshalb die Regierung, in einem eigenen Bericht oder spätestens im Rahmen der Budgetbotschaft 2022 zu folgenden Fragen im Besonderen und ausführlich Stellung zu nehmen:

  1. Welche finanziellen Auswirkungen auf die Staatskasse erwartet die Regierung im Zusammenhang mit den epidemiologischen, volkswirtschaftlichen, sozialen und regionalwirtschaftlichen Effekten aus der COVID-19-Epidemie kurzfristig?
  2. Welche finanziellen Auswirkungen auf die Staatskasse erwartet die Regierung in diesem Zusammenhang längerfristig?
  3. In welchen Szenarien denkt der Kanton, um mögliche Schieflagen für den Staatshaushalt abzuwenden?

Davos, 18. Februar 2021

Maissen, Crameri, Schneider, Berther, Bondolfi, Brunold, Caluori, Cantieni, Casutt-Derungs, Deplazes (Rabius), Derungs, Epp, Florin-Caluori, Föhn, Kohler, Kunfermann, Loepfe, Ruckstuhl, Sax, Schmid, Tomaschett (Breil), Ulber, Zanetti (Landquart), Bürgi-Büchel, Collenberg, Decurtins-Jermann, Heini

Antwort der Regierung

Seit Beginn der Covid-19-Pandemie im März 2020 hat der Kanton Graubünden – in Ergänzung zu den umfangreichen Bundesmassnahmen – laufend gezielte Abfederungsmassnahmen für die Bündner Wirtschaft und Gesellschaft ergriffen. In diesem Zusammenhang wurden im Jahr 2020 nebst einem Rahmenkredit für Solidarbürgschaften von 80 Millionen Franken zusätzliche Finanzmittel für mehr als netto 100 Millionen zur Unterstützung der Bereiche Gesundheit, Wirtschaft, öffentlicher Verkehr, Kultur und Sport bereitgestellt.

Im Budget 2020 waren zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie keine Mittel enthalten. Sie wurden im Wesentlichen mittels Nachtragskrediten zur Verfügung gestellt. Gewisse Mehrbelastungen konnten kompensiert werden. Die bereitgestellten Kredite wurden teilweise in nur geringem Umfang beansprucht. Einzelne grössere Kreditanträge standen dabei unter grossen Unsicherheiten. In der Jahresrechnung 2020 betragen die direkten und bezifferbaren Mehrbelastungen netto 60,3 Millionen. Dank wesentlichen Mehrerträgen und einigen Aufwandbereichen deutlichen Kreditunterschreitungen schloss die Jahresrechnung 2020 bekanntlich trotzdem sehr positiv ab.

Im Budget 2021 sind – abgesehen vom Verpflichtungskredit zur Führung der Covid-19 Abteilung beim Gesundheitsamt in der Höhe von 2,6 Millionen – ebenfalls keine Mittel zur Pandemiebewältigung enthalten. Nachtragskreditanträge werden situativ und laufend nach den Kriterien der Notwendigkeit und Dringlichkeit geprüft und gestellt. Auch für das Jahr 2021 helfen erhebliche Mehrerträge der Schweizerischen Nationalbank mit der sechsfachen Gewinnausschüttung wesentlich, die Covid-19-bedingten Mehrbelastungen zu tragen. Wie sich die Lage jedoch bis zum Rechnungsabschluss Ende 2021 entwickeln wird, hängt stark vom weiteren Pandemieverlauf ab, weshalb aktuell keine verlässliche Schätzung über das zu erwartende Rechnungsergebnis 2021 gemacht werden kann. Sollten die Schutzmassnahmen länger dauern als erwartet, könnten diese den Kantonshaushalt sowohl auf der Aufwand- als auch auf der Ertragsseite zusätzlich massiv belasten. Offen ist zurzeit auch die Frage nach den nötigen und geeigneten mittelfristigen Massnahmen zur Beschleunigung der wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton für die Zeit nach der Bewältigung der Covid-19-Pandemie.

Für die Jahre ab 2022 zeichnet sich bekanntlich ein enger werdender Finanzrahmen ab. Unter Beachtung des Entwicklungsschwerpunkts «1.3 Solider Finanzhaushalt sichern» sind der Übernahme neuer im Finanzplan nicht berücksichtigter Aufgaben mit finanziellen und personellen Konsequenzen enge Grenzen gesetzt. Das Ziel besteht darin, den Kantonshaushalt ohne rigoroses Entlastungspaket im Gleichgewicht zu behalten. Die Vorgehensweise dafür hat die Regierung im «Konzept zur langfristigen Sicherung des Haushaltsgleichgewichts» festgehalten.

Die Szenarien der Regierung erfassen kurz- und langfristig mögliche Entwicklungspfade bei den Aufwand- und Ertragspositionen im Kantonshaushalt. Sie berücksichtigen einerseits die unsicheren Rahmenbedingungen und andererseits mögliche Massnahmen, um den Kantonshaushalt im Lot zu halten. Die Regierung ist gerne bereit, sie dem Grossen Rat darzulegen. Der kurzfristige Fokus soll – wie im Fraktionsauftrag gewünscht – primär auf die Auswirkungen der finanzrelevanten Effekte aus der Covid-19-Pandemie auf die Kantonskasse gelegt werden. Mittel- und längerfristig gilt zu beachten, dass die Unsicherheiten über die künftige Einnahmen- und Ausgabenentwicklung auch nach der Pandemiebewältigung gross bleiben werden. Es stellen sich immer wieder neue Herausforderungen. Die gewünschten finanzpolitischen Szenarien sollen dem Grossen Rat in der Dezembersession 2021 unterbreitet werden.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag zu überweisen.

3. Mai 2021