Die Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie z. B. die Spitäler, die Pflegeheime und die Spitex, sind systemrelevant, wie dies anlässlich der Covid-19-Pandemie eindrücklich bestätigt worden ist. Verschiedene Bereiche des Gesundheitswesens wurden stark, teilweise sogar überbeansprucht. Sowohl die Institutionen als auch ein Teil der Mitarbeitenden sind während der Pandemie teilweise an die Grenze der Belastbarkeit gestossen. Dies muss in Krisenzeiten in Kauf genommen werden. Länger andauernde Extremsituationen können aber zu einem Zusammenbruch des Systems führen, was es selbstverständlich zu vermeiden gilt. In Graubünden wurde die Pandemie bislang dank dem vorbildlichen Einsatz der Institutionen und ihrer Mitarbeitenden gut gemeistert. Das System ist nicht zusammengebrochen und dafür gebührt allen Beteiligten ein Lob und ein Dank!
Im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie sind die Anstellungsbedingungen der Berufe im Gesundheitswesen immer wieder thematisiert worden. Teilweise fanden sogar Demonstrationen statt. So standen sowohl die Arbeitszeiten als auch die Löhne immer wieder im Fokus der Diskussionen. Es ist Aufgabe der Branche, die Arbeitsorganisation, z. B. die Arbeitszeiten, so zu gestalten, dass diese für die Mitarbeitenden attraktiv sind. Zugegebenermassen ist das nicht einfach, da die «Betriebsbereitschaft» rund um die Uhr während 365 Tagen im Jahr gewährleistet sein muss. Viele Mitarbeitende in Pflegeberufen arbeiten wegen der hohen physischen und psychischen Belastung nicht mit einem 100 Prozent-Arbeitspensum und eine relativ hohe Anzahl wechselt nach einigen Jahren Tätigkeit den Beruf.
Allgemein kann auch festgestellt werden, dass die Rekrutierung von Pflegepersonal, insbesondere von diplomiertem Pflegepersonal, zunehmend schwieriger wird. Vor allem Institutionen in peripheren Regionen können den Bedarf an diplomiertem Pflegepersonal bereits heute nicht mehr abdecken und rekrutieren Mitarbeitende häufig im Ausland, was die Situation wohl kurzfristig entspannt, langfristig aber keine Lösung ist.
Unter anderem war immer wieder der Ruf nach höheren Löhnen zu hören. Im Gesundheitswesen ist die öffentliche Hand für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung zuständig und übernimmt deshalb auch einen beträchtlichen Anteil der Pflegekosten beziehungsweise insbesondere der Personalkosten. Es ist deshalb angezeigt, dass die öffentliche Hand bei der Festlegung der Löhne miteinbezogen wird. Es geht um die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung im Kanton und damit verbunden um die Wettbewerbsfähigkeit der Löhne im Vergleich mit anderen Kantonen. Die Regierung wird deshalb beauftragt, die Löhne und Lohnsysteme im Gesundheitswesen im schweizweiten Vergleich und im Vergleich mit den Kantonen der Ostschweiz zu überprüfen und aufzuzeigen, wo ein Anpassungsbedarf besteht. Dabei ist der Fokus auf das Assistenzpersonal Pflege sowie auf das Fachpersonal Pflege zu legen.
Davos, 16. Juni 2021
Hardegger, Holzinger-Loretz, von Ballmoos, Baselgia-Brunner, Berweger, Bettinaglio, Brunold, Buchli-Mannhart, Cantieni, Casutt-Derungs, Caviezel (Chur), Clalüna, Crameri, Danuser, Degiacomi, Deplazes (Rabius), Derungs, Ellemunter, Epp, Fasani, Florin-Caluori, Föhn, Gartmann-Albin, Horrer, Jochum, Kasper, Kienz, Kohler, Kunfermann, Kunz (Fläsch), Lamprecht, Loepfe, Maissen, Märchy-Caduff, Michael (Donat), Mittner, Müller (Susch), Natter, Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Perl, Preisig, Rettich, Ruckstuhl, Rutishauser, Sax, Schmid, Schwärzel, Stiffler, Thomann-Frank, Thür-Suter, Tomaschett-Berther (Trun), Ulber, Weidmann, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Wilhelm, Zanetti (Landquart), Bürgi-Büchel, Spadarotto, Stieger