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Session: 16.06.2021

Die Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie z. B. die Spitäler, die Pflegeheime und die Spitex, sind systemrelevant, wie dies anlässlich der Covid-19-Pandemie eindrücklich bestätigt worden ist. Verschiedene Bereiche des Gesundheitswesens wurden stark, teilweise sogar überbeansprucht. Sowohl die Institutionen als auch ein Teil der Mitarbeitenden sind während der Pandemie teilweise an die Grenze der Belastbarkeit gestossen. Dies muss in Krisenzeiten in Kauf genommen werden. Länger andauernde Extremsituationen können aber zu einem Zusammenbruch des Systems führen, was es selbstverständlich zu vermeiden gilt. In Graubünden wurde die Pandemie bislang dank dem vorbildlichen Einsatz der Institutionen und ihrer Mitarbeitenden gut gemeistert. Das System ist nicht zusammengebrochen und dafür gebührt allen Beteiligten ein Lob und ein Dank!

Im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie sind die Anstellungsbedingungen der Berufe im Gesundheitswesen immer wieder thematisiert worden. Teilweise fanden sogar Demonstrationen statt. So standen sowohl die Arbeitszeiten als auch die Löhne immer wieder im Fokus der Diskussionen. Es ist Aufgabe der Branche, die Arbeitsorganisation, z. B. die Arbeitszeiten, so zu gestalten, dass diese für die Mitarbeitenden attraktiv sind. Zugegebenermassen ist das nicht einfach, da die «Betriebsbereitschaft» rund um die Uhr während 365 Tagen im Jahr gewährleistet sein muss. Viele Mitarbeitende in Pflegeberufen arbeiten wegen der hohen physischen und psychischen Belastung nicht mit einem 100 Prozent-Arbeitspensum und eine relativ hohe Anzahl wechselt nach einigen Jahren Tätigkeit den Beruf.

Allgemein kann auch festgestellt werden, dass die Rekrutierung von Pflegepersonal, insbesondere von diplomiertem Pflegepersonal, zunehmend schwieriger wird. Vor allem Institutionen in peripheren Regionen können den Bedarf an diplomiertem Pflegepersonal bereits heute nicht mehr abdecken und rekrutieren Mitarbeitende häufig im Ausland, was die Situation wohl kurzfristig entspannt, langfristig aber keine Lösung ist.

Unter anderem war immer wieder der Ruf nach höheren Löhnen zu hören. Im Gesundheitswesen ist die öffentliche Hand für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung zuständig und übernimmt deshalb auch einen beträchtlichen Anteil der Pflegekosten beziehungsweise insbesondere der Personalkosten. Es ist deshalb angezeigt, dass die öffentliche Hand bei der Festlegung der Löhne miteinbezogen wird. Es geht um die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung im Kanton und damit verbunden um die Wettbewerbsfähigkeit der Löhne im Vergleich mit anderen Kantonen. Die Regierung wird deshalb beauftragt, die Löhne und Lohnsysteme im Gesundheitswesen im schweizweiten Vergleich und im Vergleich mit den Kantonen der Ostschweiz zu überprüfen und aufzuzeigen, wo ein Anpassungsbedarf besteht. Dabei ist der Fokus auf das Assistenzpersonal Pflege sowie auf das Fachpersonal Pflege zu legen.

Davos, 16. Juni 2021

Hardegger, Holzinger-Loretz, von Ballmoos, Baselgia-Brunner, Berweger, Bettinaglio, Brunold, Buchli-Mannhart, Cantieni, Casutt-Derungs, Caviezel (Chur), Clalüna, Crameri, Danuser, Degiacomi, Deplazes (Rabius), Derungs, Ellemunter, Epp, Fasani, Florin-Caluori, Föhn, Gartmann-Albin, Horrer, Jochum, Kasper, Kienz, Kohler, Kunfermann, Kunz (Fläsch), Lamprecht, Loepfe, Maissen, Märchy-Caduff, Michael (Donat), Mittner, Müller (Susch), Natter, Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Perl, Preisig, Rettich, Ruckstuhl, Rutishauser, Sax, Schmid, Schwärzel, Stiffler, Thomann-Frank, Thür-Suter, Tomaschett-Berther (Trun), Ulber, Weidmann, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Wilhelm, Zanetti (Landquart), Bürgi-Büchel, Spadarotto, Stieger

Antwort der Regierung

Das Personal der Spitäler, der Alters- und Pflegeheime sowie der Spitex-Dienste hat seit dem Ausbruch der Pandemie, die immer noch andauert und wohl auch noch länger andauern wird, eine grosse Leistung vollbracht und ist, wie dies im Auftrag ausgeführt wird, in den Spitzenzeiten der Pandemie teilweise an die Grenze der Belastbarkeit gestossen. In ihrer Antwort zum Auftrag Rutishauser betreffend Ausrichtung einer Coronaprämie an das Bündner Gesundheitspersonal hat die Regierung die grosse Leistung des Personals der Spitäler, der Alters- und Pflegeheime sowie der Spitex-Dienste während dieser ausserordentlichen Zeit gewürdigt und ihm dafür ihren Dank ausgesprochen.

Der Bündner Spital- und Heimverband (BSH) und der Spitex Verband Graubünden (SVGR) haben auf entsprechende Anfrage des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit (DJSG) erklärt, dass die Verbände derzeit Schritte im Hinblick auf die Durchführung der Prüfung der Anstellungsbedingungen des Pflegepersonals im Kanton Graubünden geplant haben. Seitens der Verbände wird die Wahrscheinlichkeit der Durchführung dieser Erhebung als hoch bezeichnet.

Bei dieser Ausgangslage erachtet es die Regierung als nicht zielführend, wenn seitens des Kantons noch eine weitere Erhebung bzw. Prüfung der Anstellungsbedingungen des Pflegepersonals im Kantons durchgeführt wird oder Dritte damit beauftragt werden. Allerdings würde der Kanton sich bereit erklären, den Verbänden beratend oder helfend zur Seite zu stehen.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag zu überweisen und als erledigt abzuschreiben.

30. August 2021