In 21 Kantonen sind junge Erwachsene bis zum Abschluss der Erstausbildung von der Rückerstattungspflicht der Sozialhilfeleistungen befreit.
Im Kanton Graubünden ist dies nicht der Fall. Ab 18 Jahren sind junge Erwachsene für Unterstützungsleistungen rückerstattungspflichtig, die sie selbst beziehen.
Grundsätzlich sollten Jugendliche während einer Ausbildung nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein. Die Praxis zeigt allerdings, dass nicht alle die anerkannten Kosten zu decken vermögen, dies trotz Stipendien und Ausbildungsgehalt. Deshalb sollen junge Erwachsene von der Rückerstattungspflicht für Unterstützungsleistungen, die sie während der Erstausbildung beziehen, befreit werden. Dadurch wird die Chance erhöht, dass junge Erwachsene eine Ausbildung antreten, diese abschliessen und ohne finanzielle Verschuldung in die wirtschaftliche Selbständigkeit starten können.
Diese Forderung war ein wichtiger Punkt in der Vorlage Stärkung der familienergänzenden Kinderbetreuung – Aufhebung des Gesetzes über Mutterschaftsbeiträge.
Aus diesen Gründen beauftragen wir die Regierung:
Die Rückerstattungspflicht der Unterstützungsaufwendungen für eine volljährige Person während ihrer Erstausbildung bis längstens zu ihrem vollendeten 25. Altersjahr aufzuheben.
Davos, 16. Juni 2021
Holzinger-Loretz, Degiacomi, Hardegger, Alig, Baselgia-Brunner, Berweger, Bettinaglio, Brunold, Caluori, Cantieni, Caviezel (Chur), Claus, Crameri, Deplazes (Rabius), Derungs, Ellemunter, Fasani, Felix, Florin-Caluori, Föhn, Gartmann-Albin, Gugelmann, Hartmann-Conrad, Hitz-Rusch, Horrer, Jochum, Kienz, Kohler, Lamprecht, Loepfe, Märchy-Caduff, Mittner, Müller (Felsberg), Natter, Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Perl, Pfäffli, Rettich, Ruckstuhl, Rüegg, Rutishauser, Sax, Schmid, Schutz, Schwärzel, Stiffler, Thomann-Frank, Thür-Suter, Tomaschett-Berther (Trun), Ulber, von Ballmoos, Waidacher, Weidmann, Widmer-Spreiter (Chur), Wilhelm, Zanetti (Landquart), Bürgi-Büchel, Spadarotto, Stieger, Tomaschett (Chur)