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Session: 20.10.2021

In der Schweiz ist die Anzahl Obdachloser in den vergangenen Jahren gestiegen. Auch in Graubünden gibt es wieder obdachlose Personen. In Chur gibt es zwar eine Notschlafstelle, gewisse Personen fallen aber auch durch deren Raster. Dazu gehören beispielsweise Familien, generell Personen ohne Suchtproblematik, Personen, welche nach einem Gefängnisaufenthalt reintegriert werden sollen etc. Viele Personen kamen in der Vergangenheit bei Freunden oder Verwandten unter. Dies scheint aber, in Anbetracht der Sachlage, dass wieder obdachlose Personen in Graubünden leben, offenkundig nicht mehr möglich zu sein.

Der Bericht von Infodrog hat aufgezeigt, dass Graubünden im Bereich der sozialpädagogisch betreuten Wohnungsangebote Handlungsbedarf hat. In den kommenden Monaten sinken die Temperaturen und die Situation für die Menschen ohne Obdach verschärft sich. Zürich wirkt dieser Herausforderung mit dem Angebot der Sozialambulanz entgegen. In Bern kümmert sich die ambulante Interventionsgruppe Pinto um die Obdachlosen.

Durch das Streetwork, welches durch den Kanton von der Stadt übernommen wurde, wird das Klientel der Suchtmittelabhängigen ambulant betreut. Für Menschen, welche sich aber nicht in diesen Kreisen bewegen, fehlt hingegen ein passendes Hilfsangebot ebenso wie geeignete Wohnformen. Zudem ist das Angebot kurz- bis maximal mittelfristig angelegt und stellt keine langfristige Lösung für Menschen ohne Obdach dar. Die Problematik der Obdachlosigkeit ist ein unhaltbarer Zustand und muss mit hoher Priorität angegangen werden, um eine weitergehende negative Entwicklung zu vermeiden. Dazu braucht es eine Situationsklärung sowie ein klar strukturiertes Vorgehen.

Aus diesen Gründen stellen die Unterzeichnenden der Regierung folgende Fragen:

  1. Wie hat sich das Phänomen Obdachlosigkeit in Graubünden in den vergangenen Jahren entwickelt?
  2. Falls eine negative Tendenz festzustellen ist, wie plant die Regierung dieser Entwicklung entgegenzuwirken?
  3. In welcher Form wurde bereits und wird die Handlungsempfehlung des Berichts von Infodrog zu den sozialpädagogischen Wohnformen im Kanton aufgenommen?

Chur, 20. Oktober 2021

Rettich, Hardegger, Della Vedova, Atanes, Baselgia-Brunner, Cahenzli-Philipp, Cantieni, Caviezel (Chur), Degiacomi, Gartmann-Albin, Hofmann, Holzinger-Loretz, Horrer, Müller (Felsberg), Noi-Togni, Perl, Preisig, Rutishauser, Schwärzel, von Ballmoos, Wilhelm, Bürgi-Büchel, Pajic, Stieger, Tomaschett (Chur)

Antwort der Regierung

"Obdachlosigkeit ist […], die gravierendste von mehreren prekären Wohnsituationen. Neben der Obdachlosigkeit […] gibt es daneben die Dimensionen des ungesicherten Wohnens sowie des unzureichenden Wohnens. [Obdachlosigkeit] hängt immer mit dem Ausschluss aus dem Wohnungsmarkt zusammen" (Drilling, M., Mühlethaler, E. & Iyadurai, G. (2020) Obdachlosigkeit. Erster Länderbericht Schweiz. Muttenz: ISOS / FHNW.)

Wohnraum wird in der Schweiz und auch in Graubünden grossmehrheitlich durch Private geschaffen. Die Vermietung von Wohnraum unterliegt dem Privatrecht. Die vermietende Partei kann meist auswählen, an wen sie eine Wohnung vermietet. Dies führt dazu, dass einige Personengruppen aufgrund ihrer aktuellen Lebenssituation Schwierigkeiten haben, eine Wohnung am gewünschten Ort und entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten zu finden und zu behalten. Dazu gehören in Graubünden teilweise Personen, welche in einem Transitzentrum, im Frauenhaus, in einer Justizvollzugsanstalt oder einer Klinik sind. Sie werden grundsätzlich durch diese Einrichtungen bei der Anschlusslösung und somit bei der Wohnungssuche unterstützt. Eine weitere Gruppe sind Personen, welche Sozialhilfe beziehen, welche in dieser Situation durch das kantonale Sozialamt bei der Wohnungssuche unterstützt werden. Weiter können Personen mit einer Suchtmittelabhängigkeit von Obdachlosigkeit betroffen sein. Ihnen bietet der Verein Überlebenshilfe Notschlafplätze und Unterstützung bei der Wohnraumsuche an. Der Kanton ist laufend mit dem Verein Überlebenshilfe im Austausch und stellt sicher, dass genügend Notschlafplätze zur Verfügung stehen. So wurde beispielsweise während der Covid-19 Pandemie zusätzlicher Schlafraum geschaffen und auch finanziert, damit die Schutzmassnahmen des Bundes eingehalten werden konnten. So musste in der Notschlafstelle im laufenden Jahr niemand wegen fehlenden Schlafraums abgewiesen werden.

Für die intensive Begleitung von Flüchtlingen bei der Wohnungssuche hat der Kanton seit dem Jahr 2013 einen Leistungsauftrag mit Caritas Graubünden abgeschlossen. Das Angebot wurde zwischenzeitlich für weitere Personengruppen erweitert. Voraussetzung ist, dass die zuweisende Organisation die Kosten eines Suchauftrags übernimmt und die Wohnungssuchenden dieses Angebot in Anspruch nehmen wollen. Die Caritas Graubünden konnte bisher jeder wohnungssuchenden Person eine adäquate und bezahlbare Wohnung im Kanton anbieten.

Die Regierung anerkennt grundsätzlich den Bedarf von geeignetem Wohnraum insbesondere für suchtmittelabhängige, obdachlose Personen. Dabei steht aber oft nicht die Wohnungssuche im Vordergrund, sondern die Sicherung des Wohnraums. Sie hat dem Grossen Rat deshalb Budgetmittel beantragt, um das begleitete Wohnen für diese Personen in den nächsten Jahren zu fördern.

Zu Frage 1: Die Kantonspolizei, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde sowie das kantonale Sozialamt registrieren in den letzten Jahren keine Zunahme von obdachlosen Personen. Der Verein Überlebenshilfe mit der Notschlafstelle beobachtet in den letzten zwei Jahren eine Zunahme der Übernachtungen in der Notschlafstelle.

Zu Frage 2: Für suchtmittelabhängige Personen sieht die Regierung gemäss Beschluss vom 29. Juni 2021 (Prot. Nr. 629/2021) u. a. vor, das betreute Wohnangebot für diese Personen in den nächsten Jahren weiterzuentwickeln und auszubauen. Der Grosse Rat hat in der Dezembersession 2021 die dazu notwendigen Mittel bereitgestellt.

Zu Frage 3: Der Bericht von Infodrog bildet eine der Grundlagen des erwähnten Regierungsbeschlusses und somit auch des Antrags an den Grossen Rat. Der Antrag der Regierung umfasst Budgetmittel für das begleitete Wohnen für suchtmittelabhängige Personen, für die aufsuchende Sozialarbeit (Streetwork in Chur), für den Ausbau der Kontakt- und Anlaufstelle und die Verstärkung und Koordination der verschiedenen Akteure.

17. Dezember 2021