Im Kanton Graubünden fehlen geeignete Wohnheimstrukturen für Menschen mit einer kognitiven und/oder psychischen Behinderung mit sehr herausforderndem Verhalten. In solchen Fällen ist oft eine eins zu eins Betreuung während 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche erforderlich. Kosten zwischen 800 und 1000 Franken pro Tag sind gang und gäbe.
Die bestehenden Heimplätze im Kanton Graubünden verfügen nicht über die notwendigen personellen und baulichen Ressourcen. Manche Betroffene müssen zu ihrem Schutz und mangels geeigneter Alternativen mehrere Jahre fast ausschliesslich auf der geschlossenen Akutabteilung der Psychiatrischen Dienste Graubünden untergebracht werden, obwohl in einzelnen Fällen keine Spitalbedürftigkeit mehr ausgewiesen ist. Bei fehlender Spitalbedürftigkeit müssen die betroffenen Personen die sehr hohen Kosten für den Klinikaufenthalt selbst finanzieren beziehungsweise bei Fehlen der entsprechenden finanziellen Mittel muss die öffentliche Hand den Spitalaufenthalt bezahlen und es droht ihnen, sich deswegen zu verschulden.
Andere Kantone stellen diesen Menschen geeignete Wohnheimstrukturen zur Verfügung. Solche intensivbetreute ausserkantonale Heimplätze bleiben den betroffenen Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden verwehrt, da diese anderen Kantone die sehr begehrten Plätze in der Regel lediglich Personen aus ihrem eigenen Kanton zur Verfügung stellen oder sehr lange (über Jahre hinaus) Wartezeiten bestehen (trotz interkantonaler Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE). Diese Situation ist für die betroffenen Menschen unwürdig, zeitweise kaum aushaltbar und sehr schwierig und wird ihrer Situation nicht gerecht. Auch können sie dadurch kaum Fortschritte in ihrem Leben erzielen, da die entsprechende langfristig ausgerichtete (pädagogische) Förderung fehlt, welche im Rahmen eines Aufenthalts auf einer psychiatrischen Akutabteilung nicht gewährleistet werden kann beziehungsweise nicht in deren Leistungsauftrag fällt. Zudem gehen dadurch Ressourcen (durch diese sogenannten «Heavy-User») für die eigentliche Kernaufgabe einer psychiatrischen Akutstation verloren (intensive pflegerische und medizinische Behandlung von Menschen mit einer akuten psychiatrischen Erkrankung).
Fragestellungen:
- Wie stellt der Kanton Graubünden eine adäquate, behindertengerechte Betreuungs- und Wohnsituation für Menschen in solchen Situationen sicher?
- Wie will der Kanton Graubünden aktuell und künftig den Bedürfnissen dieser Personen gerecht werden?
- Wie soll die Finanzierung als SelbstzahlerIn für einen behinderungsbedingten Spital- beziehungsweise Klinikaufenthalt (mangels geeigneter Alternativen) und für allfällige notwendige situationsbedingte Zusatzkosten für diese Menschen geregelt werden, so dass sichergestellt ist, dass die Betroffenen (subsidiär die Gemeinden) sich hierfür nicht verschulden müssen?
Chur, 16. Februar 2022
Wieland, Florin-Caluori, Rettich, Atanes, Baselgia-Brunner, Berther, Berweger, Bettinaglio, Brandenburger, Cahenzli-Philipp, Cantieni, Casutt-Derungs, Caviezel (Chur), Censi, Degiacomi, Della Cà, Della Vedova, Derungs, Dürler, Engler, Epp, Flütsch, Föhn, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hitz-Rusch, Hohl, Holzinger-Loretz, Jenny, Jochum, Kasper, Kienz, Kohler, Kunfermann, Loepfe, Maissen, Märchy-Caduff, Mittner, Natter, Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Pfäffli, Ruckstuhl, Schutz, Stiffler, Thomann-Frank, Ulber, Weidmann, Wellig, Widmer-Spreiter (Chur), Wilhelm, Gujan-Dönier, Pajic, Tomaschett (Chur)