Werden in bestehenden Bauten Anlagen zur Gewinnung von Energie aus erneuerbaren Energieträgern installiert oder Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz getroffen, kann sich der Kanton an den Kosten beteiligen (Art. 20 BEG). Bei Wärmeerzeugungsanlagen ist nur das Hauptheizsystem für Raumwärme und Brauchwarmwasser beitragsberechtigt. Die Wärmemenge muss mindestens zu 75 Prozent mit erneuerbarer Energie erzeugt werden und es muss eine bestehende Ölheizung, Erdgasheizung oder elektrische Widerstandsheizung ersetzt werden (Art. 46 BEV).
Für Luft-Wasser-Wärmepumpen können gemäss der Verordnung finanzielle Beiträge ausgerichtet werden, wenn die Anlagen an einem Standort mit einer Jahresmitteltemperatur von mehr als 7,3°C realisiert werden (Art. 47 BEV).
Gemäss der Übersichtskarte «Förderberechtigung für Luft-Wasser-Wärmepumpen» auf dem Geoportal der kantonalen Verwaltung (unter diesem Link aufrufbar: https://map.geo.gr.ch/luftwasser_waermepumpen) sind nur ganz wenige Gebiete förderberechtigt. In aller Regel sind dies tiefe Lagen in den Talebenen. Die meiste Heizenergie wird in den Wintermonaten verbraucht. Zu dieser Zeit ist es in tieferen schattigen Lagen oft kälter als in höheren sonnigen Gebieten. Beispielsweise in Ilanz ist es im Winter oft kälter als im sonnigen Lugnez. Zudem sind Erdsonden wegen der Geologie in einigen Regionen gar nicht zulässig. In vielen Bergregionen gibt es zudem keine Fernwärme oder Wärmeverbünde, womit die Luft-Wasser-Wärmepumpe oft die einzige erneuerbare Alternative zur Öl- oder elektrischen Widerstandsheizung darstellt. Die aktuelle Regelung der Förderberechtigung führt bei vielen Hauseigentümern zu Unverständnis.
Vor diesem Hintergrund wollen die Unterzeichnenden von der Regierung wissen:
- Ist die Jahresmitteltemperatur noch das richtige Mass für die Förderberechtigung, in Anbetracht der obigen Ausführungen, aber auch wegen der technologischen Entwicklung?
- Teilt die Regierung die Ansicht, dass aufgrund der aktuellen geopolitischen Entwicklungen die Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern nochmals an Priorität gewonnen hat?
- Ist die Regierung bereit, die Förderberechtigung auszuweiten und somit eine flächendeckende Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen im Kanton zu ermöglichen?
Chur, 21. April 2022
Derungs, Berther, Crameri, Atanes, Baselgia-Brunner, Berweger, Bettinaglio, Bigliel, Brandenburger, Brunold, Buchli-Mannhart, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Caluori, Casty, Casutt-Derungs, Caviezel (Chur), Censi, Clalüna, Deplazes (Rabius), Ellemunter, Engler, Epp, Fasani, Felix, Flütsch, Gugelmann, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hohl, Holzinger-Loretz, Kunfermann, Lamprecht, Loepfe, Maissen, Märchy-Caduff, Michael (Donat), Müller (Felsberg), Müller (Susch), Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Ruckstuhl, Sax, Schneider, Tanner, Thür-Suter, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), von Ballmoos, Waidacher, Wellig, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Wieland, Zanetti (Landquart), Bürgi-Büchel, Gujan-Dönier, van Kleef